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Fall Magnitski – EGMR urteilt: Russland hat gegen Menschenrechte verstoßen


Fall Magnitski
Urteil: Russland hat mehrfach gegen Menschenrechte verstoßen

Von dpa
Aktualisiert am 27.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Sergej Magnitski: Dem kremlkritischen Anwalt und Wirtschaftsprüfer Sergej Magnitski war wegen des Verdachts auf Steuerbetrug in Untersuchungshaft und starb dort.Vergrößern des Bildes
Sergej Magnitski: Dem kremlkritischen Anwalt und Wirtschaftsprüfer Sergej Magnitski war wegen des Verdachts auf Steuerbetrug in Untersuchungshaft und starb dort. (Quelle: Tass/Archiv/dpa-bilder)

2009 stirbt Kremlkritiker Magnitski in einem Moskauer Gefängnis. Der Menschenrechtsgerichtshof sieht Russland nun in der Verantwortung. Die USA werten die Entscheidung als Erfolg.

Im Fall des im Gefängnis zu Tode gekommenen kremlkritischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski hat Russland aus Sicht Straßburgs mehrfach gegen Menschenrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in der französischen Stadt verurteilte Russland zur Zahlung von rund 34.000 Euro Entschädigung an die Ehefrau und die Mutter Magnitskis.

Die medizinische Versorgung Magnitskis in einer Haftanstalt in Moskau sei unzureichend gewesen und habe letztlich zu seinem Tod geführt, begründete das Gericht die Entshceidung. Zudem sei der Prozess nach seinem Tod unfair gewesen.

Vorwürfe des Steuerbetrugs nach Kritik

Magnitski hatte Beamten des russischen Innenministeriums Millionenbetrug vorgeworfen, war dann unter Vorwürfen des Steuerbetrugs festgenommen worden und starb Ende 2009 im Untersuchungsgefängnis. 2013 sprach ihn ein russisches Gericht der Steuerflucht schuldig.

Das russische Justizministerium betonte, dass es das Urteil aus Straßburg prüfen werde. "Innerhalb von drei Monaten wird das Ministerium entscheiden, ob es Einspruch einlegen wird", teilte die Behörde der Agentur Interfax mit. Straßburg habe Moskau weder dazu aufgefordert, das Gerichtsurteil gegen Magnitski aufzuheben, noch sei aus der Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofes hervorgegangen, dass dessen Inhaftierung unrechtmäßig gewesen sei, hieß es weiter.

Bitte um ärztlichen Beistand in Haft ignoriert

Die russischen Behörden hätten berechtigte Gründe gehabt, Magnitski wegen Beteiligung an Steuerhinterziehung zu verdächtigen, teilte der EGMR mit. Der Verdacht sei aber keine Rechtfertigung dafür gewesen, Magnitski mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft festzusetzen. Seine Bitte um ärztliche Behandlung sei von den Behörden mehrfach ignoriert worden. Kurz vor seinem Tod sei Magnitski misshandelt worden. In einem offiziellen Report werde der Einsatz eines Gummiknüppels festgehalten. Russland hatte nach Magnitskis Tod erklärt, er habe einen Herzinfarkt erlitten.

Magnitskis Arbeitgeber, der US-Investmentbanker Bill Browder, machte den 37-Jährigen nach seinem Tod mit einer internationalen Kampagne zu einem Symbol für Menschenrechtsverstöße in Russland. US-Präsident Barack Obama unterschrieb 2012 ein eigens nach Magnitski benanntes Gesetz mit politischen und wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland. Die Entscheidung des EGMR zerstöre nun die Lügen und Propaganda über Magnitski, die von der russischen Regierung verbreitet worden seien, schrieb Investmentbanker Browder nun auf Twitter.


Der Gerichtshof gehört zum Europarat und ist kein EU-Gericht. Der Europarat und EGMR kümmern sich um die Einhaltung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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