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Abstimmung vor UN: Das unterscheidet den Flüchtlings- vom Migrationspakt


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Abstimmung in New York
Warum die UN noch einen Flüchtlingspakt beschließen


17.12.2018Lesedauer: 3 Min.
Flucht vor Krieg und Verfolgung: Vertriebene syrische Mädchen in einem Flüchtlingslager nahe der syrisch-türkischen Grenze.Vergrößern des Bildes
Flucht vor Krieg und Verfolgung: Vertriebene syrische Mädchen in einem Flüchtlingslager nahe der syrisch-türkischen Grenze. (Quelle: Anas Alkharboutli/dpa)

In New York wollen die Vereinten Nationen am Montag den globalen Flüchtlingspakt annehmen. Was unterscheidet ihn vom viel diskutierten Migrationspakt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Eine Woche nach der Verabschiedung des UN-Migrationspaktes stimmt die Weltgemeinschaft über ein weiteres Papier zum Umgang mit Menschen ab, die ihre Heimat verlassen. Am Vormittag (Ortszeit) steht in der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York der UN-Flüchtlingspakt zur Annahme an. Die Zustimmung gilt als sicher. Was aber unterscheidet den Flüchtlingspakt vom Migrationspakt?

Was steht im Flüchtlingspakt?

Der "Global Compact on Refugees" will die Situation von Menschen verbessern, die aus ihrer Heimat wegen Krieg, Verfolgung und anderweitiger Konflikte flüchten müssen, unter anderem durch bessere Gesundheitsversorgung und Bildung. Hauptfokus liegt darauf, jene Länder zu entlasten und zu stärken, die besonders viele Flüchtlinge aufnehmen – etwa mittels Entwicklungshilfe beim Aufbau von Infrastruktur. Härtefälle, also etwa Schwerkranke, sollen in Drittländer umgesiedelt werden. Zugleich will der Pakt Bedingungen schaffen, damit Flüchtlinge sicher in ihre Heimatländer zurückkehren können.

Warum ist das Dokument notwendig?

Bisher hat die Weltgemeinschaft auf Flüchtlingsbewegungen durch Krisen vor allem mit humanitärer Hilfe reagiert. Die meist ebenfalls sehr armen Aufnahmeländer wie Uganda, Ruanda, Bangladesch oder Libanon sind mit der Situation aber oft überfordert. Vor allem sie sollen durch den Pakt entlastet werden. Hinzu kommt, dass laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR noch nie so viele Menschen wegen Konflikten und Verfolgung auf der Flucht waren wie heute. Im September 2016 stieß die Weltgemeinschaft beim ersten UN-Gipfel zum Thema Flucht und Migration deshalb einen Verhandlungsprozess an. Nach den Worten von UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi drückt der daraus entstandene Pakt das "Bestreben der internationalen Gemeinschaft aus, auf Situationen im Zusammenhang mit Flüchtlingen besser zu reagieren".

Was unterscheidet den Flüchtlingspakt vom Migrationspakt?

Bei dem vor Wochenfrist in Marrakesch verabschiedeten Migrationspakt geht es um Migranten im Allgemeinen, also um Menschen, die ihren Wohnort, egal aus welchen Gründen, egal wie lange und ob freiwillig oder unfreiwillig verlassen. Der Flüchtlingspakt widmet sich hingegen Menschen, die ihre Heimat explizit wegen Gewalt oder schlimmer Menschenrechtsverletzungen verlassen müssen. Beide Gruppen stehen in den Ankunftsländern vor unterschiedlichen Herausforderungen. Flüchtlinge werden zum Beispiel häufig in Notlagern untergebracht und humanitär versorgt. Hier geht es zunächst um ihr Überleben und die Frage, ob sie in ihre Heimat zurückkehren können. Migranten, die keine Flüchtlinge sind, müssen dagegen etwa vor Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen an ihrem neuen Wohnort und vor Menschenhandel geschützt werden.

Für Migranten wie für Flüchtlinge gelten nach internationalem Recht andere Regeln. Das Flüchtlingsrecht wird durch eine Reihe internationaler Dokumente definiert. Es besagt unter anderem, dass ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem sein Leben in Gefahr ist. Es garantiert weiterhin ein Recht auf Sicherheit, auf Religionsfreiheit und einen Schutz vor Folter. Für Migranten hingegen gibt es keine einheitlichen internationalen Rechtsnormen. Jedoch heißt es etwa in der UN-Menschenrechtserklärung: Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Ein Einwanderungsrecht in ein Land der Wahl ergibt sich aus dem Passus freilich nicht.

Ist der Flüchtlingspakt rechtlich bindend?

Nein, ist er nicht – wie auch der Migrationspakt. In der Einleitung des Flüchtlingspaktes heißt es: "Der Globale Pakt ist rechtlich nicht bindend". Das Papier enthält auch keine konkreten Vorgaben, wie viele Flüchtlinge jedes Land aufnehmen sollte. Jedes Land kann also selbst festlegen, wie es zum Erreichen der gemeinsam formulierten Ziele beitragen will. Inhaltlich baut das Papier auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und anderen Elementen des Völkerrechts auf. Es bekräftigt letztlich nur die dort bereits definierten Rechte von Flüchtlingen. Der Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) in Deutschland, Dominik Bartsch, betont, dass hieraus für die Bundesrepublik keine neuen Pflichten entstehen. "Eher umgekehrt, der Flüchtlingspakt ist ein Aufruf an andere Staaten, sich auch so intensiv wie Deutschland bei der Unterstützung von Flüchtlingen zu engagieren." Es sei im ausgesprochenen deutschen und europäischen Interesse, wenn die Aufnahme von Flüchtlingen weltweit auf breitere Schultern gestellt werde, und nicht nur ein paar einzelne Staaten betreffe.

Gibt es Kritik am Flüchtlingspakt?

Im November hatten sich in einem Ausschuss der Vereinten Nationen 176 Länder einschließlich aller europäischen Staaten hinter den Flüchtlingspakt gestellt. Einzig die USA scherten damals aus – mit der Begründung, der Pakt sei mit ihrem "souveränen Recht" nicht vereinbar. Vor Kurzem erklärte auch die rechtsnationale Regierung in Ungarn, dass sie den Flüchtlingspakt nun ablehne. Am Montag kam dann der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis hinzu und erklärte, sein Land solle sich nicht zu dem Pakt verpflichten. Internationale Institutionen dürften nicht über Migration und die Aufnahme von Flüchtlingen bestimmen. Das sei das alleinige Hoheitsrecht seines Landes. Unklar blieb zunächst, ob auch Babis’ Koalitionspartner die Position teilte.

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