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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Beim G20-Gipfel Wird Lawrow in Indien jetzt verhaftet?
Gegen Wladimir Putin gibt es einen internationalen Haftbefehl, auch deshalb scheut der Kremlchef Reisen ins Ausland. Doch was ist eigentlich mit seinem Außenminister Sergej Lawrow?
Schon wieder ein Gipfel ohne Wladimir Putin. Nach dem Brics-Treffen Mitte August in Südafrika wird der russische Präsident auch nicht am G20-Gipfel in Indien teilnehmen, der am kommenden Wochenende stattfindet.
Die offizielle Begründung des Kremls: Putin will sich auf den Fortgang des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, in Russland "Spezialoperation" genannt, konzentrieren.
Was die russische Regierung derweil als Grund verschweigt: Putin ist im Ausland nicht sicher. Nach Ansicht von Experten, die sich mit ihm und dem Kreml beschäftigen, fürchtet Putin Anschläge. Und vielleicht noch gefährlicher für ihn: Gegen den Kremlchef liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vor.
Putin könnte selbst in Ländern wie Südafrika verhaftet werden. Wahrscheinlich lässt er sich auch deshalb von seinem Außenminister auf internationalen Gipfeltreffen vertreten. Und Lawrow? Könnte er als Teil der russischen Staatsspitze, die für den Krieg in der Ukraine verantwortlich ist, nicht ebenfalls festgesetzt werden?
Indien müsste Putin und Lawrow nicht verhaften
Die klare Antwort: nein.
Völkerrechtlich sind hochrangige Funktionsträger des Staates, unter anderem Staatsoberhäupter, Premierminister und auch Außenminister, für Handlungen, die sie in ihrer amtlichen Funktion ausüben, vor der Strafverfolgung durch Drittstaaten geschützt. Sie besitzen eine sogenannte funktionelle Immunität.
Und das nicht ohne Grund. "Immunitäten sind dazu da, um Völkerrecht, um internationale Beziehungen überhaupt zu ermöglichen", sagte Christoph Safferling, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg im Juni der Deutschen Welle. Regierungschefs sollen sich treffen können, ohne dabei fürchten zu müssen, verhaftet zu werden.
Aber diese Immunität hat auch Grenzen. So endet die Immunität von Staatschefs dann, wenn es einen internationalen Strafbefehl gibt – so wie derzeit bei Putin.
Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Wird er etwa für Kriegsverbrechen erteilt, muss dem hochrangigen Funktionsträger nachgewiesen werden, dass er diese auch befohlen hat. So hat der Internationale Strafgerichtshof erst im März, ein Jahr nach Beginn des russischen Überfalls, wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen.
Indien erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an
Sie seien mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder und Minderjähriger aus besetzten Gebieten nach Russland. Moskau spricht in dem Zusammenhang von Evakuierungen.
Dementsprechend geht der IStGH davon aus, dass Putin persönlich die Kriegsverbrechen befohlen hat. Das würde Länder, die den Internationalen Strafgerichtshof offiziell anerkennen, dazu zwingen, den Kremlchef zu verhaften und auszuliefern. Für Lawrow gilt das nicht, er hat also beim G20-Gipfel und auch andernorts nichts zu befürchten.
- dw.com: Haftbefehl gegen Putin: Wie weit geht Immunität?
- sz.de: Haftbefehl könnte Putins Reisepläne vereiteln
- tagesspiegel.de: Russlands Außenminister Lawrow vertritt Putin bei G20-Gipfel
- uni-muenster.de: IV. Internationaler Strafgerichtshof
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa