Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen.
Was Meinungen von Nachrichten unterscheidet.Urteil zur Rechtsstaatlichkeit Die EU ist mehr als nur ein Geldautomat
Polen und Ungarn scheitern vor dem EuGH: Die EU-Kommission kann beiden Staaten wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit Gelder kürzen. Das sollte sie jetzt einleiten – auch als Warnung.
Eine Überraschung war es eigentlich nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies zwei Klagen aus Ungarn und Polen ab, die sich gegen den Rechtsstaatsmechanismus der Europäischen Union richteten. Schon im Vorfeld gab es keine Anzeichen, dass der EuGH sich anders entscheiden würde. Damit herrscht nun Gewissheit: EU-Staaten, die rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung aushöhlen, können im Extremfall EU-Gelder gekürzt werden.
Diesen Prozess sollte die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen nun auch schleunigst einleiten: Denn die EU wird von manchen Regierungen noch immer als Geldautomat verstanden – und nicht als ein Bündnis, das gemeinsame demokratische Werte verfolgt.
Warten auf das Urteil war richtig
Im Prinzip hätte die EU-Kommission das Verfahren schon längst auf den Weg bringen können: Die Regelung ist seit Anfang 2021 in Kraft. Allerdings hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU noch kurz zuvor darauf verständigt, den Mechanismus erst anzuwenden, wenn der EuGH seine Rechtmäßigkeit anerkennt. Im EU-Parlament wurde daher von Verschleppung gesprochen. Denn eine solche Einigung auf Spitzenebene ist rechtlich in der Tat nicht bindend. Die liberale Fraktion im EU-Parlament schlug zuletzt vor, die Gelder für Ursula von der Leyen und ihre Mitarbeiter so lange einzufrieren, bis die Prozesse gegen Polen und Ungarn eingeleitet werden.
Dennoch war es berechtigt, auf das heutige Urteil zu warten: Hätte der EuGH den Mechanismus entgegen allen Erwartungen gekippt, hätte sich nicht nur die Kommission blamiert. Es wäre auch Wasser auf die Mühlen der vielen Populisten Europas gewesen, ihren antidemokratischen Kurs weiter fortzusetzen. Der Vorschlag der FDP-Fraktion zeigt dagegen, dass man eine ernste Diskussion um demokratische Grundwerte lieber für machtpolitische Spielchen nutzt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass von der Leyen nun keine Argumente mehr hat, den Mechanismus gegen Polen und Ungarn nicht einzusetzen. In Ungarn sieht die EU etwa die Medienvielfalt gefährdet, eine hohe Korruption innerhalb der Behörden und fragwürdige Methoden bei der Ernennung von Richtern.
Auch andere Staaten nicht überall sattelfest
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán zeigt bisher wenig Änderungswillen: Zuletzt deutete er stattdessen einen Austritt des Landes aus der EU an. Seine Drohungen dürften allerdings nicht mehr als Wahlkampfgetöse sein, denn Ungarn wählt Anfang April ein neues Parlament. Spätestens seit dem Brexit sollte man allerdings auch dort wissen, dass es mit einem Austritt mehr zu verlieren als zu gewinnen gibt. Die ungarische Bevölkerung scheint das im Gegensatz zu ihm begriffen zu haben: 80 Prozent sprechen sich dort für einen Verbleib in der EU aus.
In Polen bahnt sich dagegen bereits leichte Entspannung an: Der polnische Präsident Andrzej Duda deutete zuletzt an, die umstrittene Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshof abzuschaffen, die Richter bestrafen oder entlassen kann. Stand jetzt steht die Justiz allerdings weiterhin unter erheblichem Einfluss durch die Politik. Gleiches gilt für viele polnische Medien.
Um jeglichen Vorwürfen der Einflussnahme entgegenzuwirken, sollte von der Leyen spätestens nach der Wahl in Ungarn die entsprechenden Maßnahmen gegen beide Länder einleiten. Die EU-Kommission muss klarmachen, dass das Ausscheren bei demokratischen Prinzipien in Europa kein Kavaliersdelikt mehr ist. Denn ohne Härte könnten es in Zukunft nicht nur bei Problemen mit Polen und Ungarn bleiben. Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht sah schon im vergangenen Jahr auch in vielen anderen Ländern Anlass zur Sorge.