Alkohol und Unfallflucht Straßenverkehr: So riskieren Radelnde die Fahrerlaubnis
Kiel (dpa/tmn) - Genau wie das Auto ist das Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung ein Fahrzeug. Mit wenigen Ausnahmen gelten also für beide die bekannten Verkehrsregeln. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Wer sich nicht daran hält, kann sich auch auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg einhandeln.
Schlimmstenfalls kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dann ist auch das Fahren eines Autos nicht mehr erlaubt. Um die Erlaubnis nach der Sperrfrist wiederzubekommen, ist oft eine teure Medizinisch-Psychologische Untersuchung nötig.
So riskiert seine Fahrerlaubnis, wer mit zu viel Promille im Blut mit dem Rad Schlangenlinien fährt. Liegt die Grenze hinter dem Steuer bei 0,5 Promille, ist sie auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille allerdings mehr als dreimal so hoch.
Auch wenn sich ein Radfahrer als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seine persönlichen Daten zu hinterlassen, begeht er Unfallflucht und macht sich strafbar.