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Verschärfung ab 9. November So heftig sind die neuen Bußgelder für Autofahrer
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden jetzt deutlich teurer. Eine Übersicht.
Heute tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft: Ab dem 9. November gelten die erst nach langem Ringen verabschiedeten neuen Regeln, die unter anderem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen sollen. Wer bei Vergehen ertappt wird, muss deutlich höhere Bußgelder zahlen.
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Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:
- Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, wird laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
- Wer innerorts 16 oder 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss zahlen
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Poser: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
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