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Neuer Wirbel um StVO Bußgelkatalog: Alle Änderungen seit elf Jahren ungültig?


Rasche Prüfung gefordert
Neuer Wirbel um StVO: Rechtsfehler seit 2009?

Von dpa
Aktualisiert am 04.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Radarkontrolle: Aktuell streiten die Länder über einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung, es geht vor allem um härtere Strafen für Raser. Nun tauchen neue Bedenken auf – zu früheren Verordnungen.Vergrößern des Bildes
Radarkontrolle: Aktuell streiten die Länder über einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung, es geht vor allem um härtere Strafen für Raser. Nun tauchen neue Bedenken auf – zu früheren Verordnungen. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)

Im April dieses Jahres ging eine Novelle der StVO in Kraft, nur um kurze Zeit später wieder ausgesetzt zu werden. Wegen Formfehlern könnten nun aus Sicht von Juristen alle Änderungen seit elf Jahren ungültig sein.

Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung: Die Straßenverkehrsordnung soll aus Sicht von Juristen bereits seit vielen Jahren ungültig sein. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine interne Einschätzung des baden-württembergischen Justizressorts.

Rasche Prüfung erbeten

Das baden-württembergische Verkehrsministerium bat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief um eine rasche Prüfung. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor. Der ADAC erklärte, die Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums nicht zu teilen.

Vom Bundesverkehrsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Wegen eines Formfehlers war der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen für Raser. Die Bundesländer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ringen um eine Neuregelung.

Bei der neuen StVO wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt: Bei Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat.

Wie das baden-württembergische Verkehrsministerium nun an das Bundesverkehrsministerium schrieb, könnte es auch in vorherigen Novellen der StVO Verstöße gegen das Zitiergebot gegeben haben. Verwiesen wird auf eine Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums. Diese lag der dpa ebenfalls vor.

Vorwurf: Rechtsgrundlage nur unzureichend zitiert

Konkret habe die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 eine Rechtsgrundlage nur unzureichend zitiert. Auch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 sei wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig. Dies hätte zur Folge, dass die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre.

Der ADAC vertritt eine andere Auffassung. Die Neufassung der StVO 2013 sei damals gerade zu dem Zweck erfolgt, eine rechtssichere Verordnung aufgrund früherer Zitierfehler zu schaffen. "Dort sind alle relevanten Ermächtigungsgrundlagen unseres Erachtens korrekt angeführt." In den zurückliegenden sieben Jahren seien zudem nach ADAC-Recherche keine Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden, die Bedenken hinsichtlich des Zitiergebots bei der StVO angeführt haben. "Daher können wir eine Fehlerhaftigkeit im Neuerlass der StVO 2013 nicht bestätigen."

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, sollte die Sicht des baden-württembergischen Justizministeriums zutreffen, wäre dies ein "ungeahntes Bürokratieversagen".

Im Streit um den Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung ist umstritten, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll – das wollen die Grünen. Dagegen wollen unionsgeführte sowie SPD-geführte Länder sowie Scheuer, dass auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden. Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an und warnen vor möglichen verfassungsrechtlichen Risiken. Über einen Ausweg aus der Sackgasse wird seit Wochen gerungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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