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StVO-Novelle: Diese neuen Verkehrsregeln müssen Sie kennen


Novelle der StVO
Diese neuen Verkehrsregeln müssen Sie jetzt kennen

Von t-online, afp, mab

Aktualisiert am 16.02.2020Lesedauer: 3 Min.
Neue Regelungen im Straßenverkehr: Unter anderem wird das Parken auf Radwegen künftig teurer.Vergrößern des Bildes
Neue Regelungen im Straßenverkehr: Unter anderem wird das Parken auf Radwegen künftig teurer. (Quelle: ADFC/Gerhard Westrich)
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Mehr Abstand beim Überholen und höhere Bußgelder für bestimmte Verkehrssünden: Demnächst gelten eine ganze Reihe neuer Verkehrsregeln. Was Autofahrer nun wissen müssen – der Überblick.

Besserer Schutz von Radfahrern und härtere Strafen für Parkverstöße oder die Blockade von Rettungsgassen: Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und mehr Menschen dazu ermutigen, auf Autofahrten zu verzichten. Außerdem werden einige Regelverstöße deutlich teurer. Gegenüber der ursprünglichen Fassung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) stimmte der Bundesrat am Freitag für einige Änderungen – unter anderem zu Fahrgemeinschaften. Was Sie nun wissen müssen, finden Sie hier im Überblick.

Radverkehr

Das Blockieren eines Fahrrad- oder Gehwegs wird deutlich teurer als bisher. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 100 Euro fällig. Bislang sind es 15 Euro.

Bei schwereren Verstößen wird es außerdem einen Punkt in Flensburg geben – etwa wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes soll dabei durch die zuständigen Behörden vor Ort erfolgen.

Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer künftig mehr Vorsicht walten lassen: Innerorts müssen sie einen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts gelten zwei Meter Abstand. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Außerdem soll das Radfahren attraktiver werden. So wird etwa ein gesonderter Grünpfeil an Ampeln allein für Radfahrer eingeführt. Zudem sollen Behörden stärker prüfen, ob Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer geöffnet werden können; auch die Einrichtung von speziellen Fahrradzonen soll erleichtert werden.

Rettungsgassen

Wer die Rettungsgasse, die nur für Einsatzkräfte vorgesehen ist, befährt oder keine Gasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Außerdem drohen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Zuletzt waren immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, etwa weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten oder Schaulustige das Durchkommen behinderten und die Retter teils sogar beschimpften.

Tempo- und weitere Parkverstöße

Künftig wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen außerdem beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss statt 35 künftig 55 Euro bezahlen. Für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos wird ein neues Bußgeld eingeführt – das Verwarngeld beträgt hier ebenfalls 55 Euro.

Carsharing und Änderungswünsche des Bundesrats

Auch Fahrgemeinschaften sollen privilegiert werden – und etwa bevorzugt parken dürfen. Vorgesehen war von der Bundesregierung auch die Freigabe von Busspuren für Pkw mit mindestens drei Insassen. Dies wiederum hatte zu Debatten geführt, ob dadurch der ÖPNV ausgebremst werden könnte.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Freigabe nun nicht einverstanden. Auch das Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken, möchte die Länderkammer aus der Regierungsverordnung streichen lassen. Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat zudem bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen – so verlangt er etwa, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen auf bis zu 100 Euro deutlich zu erhöhen.

Wann gelten die Änderungen?

Die Bundesregierung will die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden. Am Tag nach der Verkündung treten die Änderungen in Kraft.

Was sagen Kritiker?

Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisiert unter anderem, dass der Bundesrat den Antrag ablehnte, wonach Kommunen für Parkausweise für Anwohner künftig bis zu 240 Euro verlangen können sollten. Damit sei eine Chance vertan, "die Kosten für den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen". Angesichts überfüllter Städte und explodierender Mieten dürfe Straßenraum "nicht billig sein".

Auch der Vorschlag, dass Kommunen Sicherheitszonen einrichten können, in denen nur Lkw mit Abbiegeassistent fahren dürfen, sei nicht berücksichtigt worden. Dabei komme es immer wieder zu Todesfällen, weil Fußgänger oder Radfahrer in den toten Winkel von Lkw-Fahrern geraten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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