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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtig für alle Autofahrer Diese Regeln und Bußgelder gelten ab 2020
Ob Falschparken, Rettungsgasse oder Fahrradzonen – 2020 gibt es etliche neue Regelungen. Beispielsweise sollen einige Bußgelder drastisch erhöht werden. Und auch einige erfreuliche Veränderungen sind vorgesehen.
Neues Jahr, neue Regeln: Auch 2020 wird sich einiges ändern auf Deutschlands Straßen. Manches ist bereits beschlossene Sache, andere Regelungen warten noch auf den Zuspruch des Bundesrats (geplant für Mitte Februar). Erst danach werden auch sie in Kraft treten. Was dann gilt, finden Sie hier im großen Überblick.
Falschparken
Wer auf einem Gehweg, auf einem Radweg oder in zweiter Reihe parkt, soll künftig bis zu 100 Euro bezahlen. Bislang liegt das Bußgeld bei 15 bis 30 Euro. Sogar Punkte in Flensburg sollen drohen. Auch wer auf einem Schutzstreifen für Radfahrer parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Halten und Parken – kennen Sie den Unterschied? Hier erfahren Sie ihn.
Überholen von Radfahrern
Radfahrer brauchen besseren Schutz. Deshalb soll ein größerer Sicherheitsabstand für Autofahrer beim Überholen zur Pflicht werden. Vorgesehen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Außerdem ist geplant, dass schwere Fahrzeuge (ab 3,5 Tonnen) nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen.
Fahrradzonen
Aus den derzeitigen Fahrradstraßen mit besonderen Rechten könnten künftig ganze Fahrradzonen entstehen. In diesen Bereichen gilt dann generell Tempo 30. Außerdem darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Hier erfahren Sie, welche Regeln in der Fahrradstraße gelten.
Weitere Rechte für Radfahrer
Wenn die Ampel rot leuchtet, erlaubt der grüne Pfeil das Rechtsabbiegen. Bedingung: Sie halten vorher an und gefährden beim Abbiegen niemanden. Künftig soll es einen grünen Pfeil speziell für Radfahrer geben. Und es soll ausdrücklich erlaubt werden, dass Radler nebeneinander fahren – sofern sie dabei niemanden behindern.
Rettungsgasse blockieren
Im Stau ist es die Pflicht für jeden Autofahrer, eine Rettungsgasse zu bilden. Aber allzu häufig halten sich nur wenige daran. Deshalb steigen die Strafen drastisch: auf bis zu 320 Euro, Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg. Bislang lag die Höchstbuße bei 200 Euro. Wer die Rettungsgasse nutzt, um schnell durch den Stau zu kommen, muss künftig mit der selben Strafe rechnen.
Wie eine Rettungsgasse gebildet wird? Die Rechte-Hand-Regel erklärt es ganz einfach.
Kaufprämie fürs E-Auto
Um mehr E-Autos auf die Straßen zu bringen, wird die Kaufprämie erhöht. Für E-Autos bis 40.000 Euro gibt es künftig 6.000 Euro Zuschuss (bisher 4.000 Euro), bei einem Nettolistenpreis bis 65.000 Euro sind es 5.000 Euro Prämie. Für Plug-in-Hybride steigt die Prämie auf 4.500 Euro (Kaufpreis bis 40.000 Euro) bzw. 3.750 Euro (Kaufpreis 40.000 bis 65.000 Euro). Eine Hälfte der Prämie zahlt der Staat, die andere Hälfte steuert der Autohersteller bei.
Die Auszahlung der Prämie wird bis 2025 verlängert. Mehr als zwei Milliarden Euro stellt der Staat dafür bereit. Die Umsetzung der Erhöhung steht jedoch noch aus. Da Interessenten auf die höhere Prämie warten, lassen sich E-Autos derzeit kaum verkaufen.
Parkplätze für Carsharing und E-Autos
Parkflächen sollen künftig speziell für Carsharing und E-Autos ausgezeichnet werden können. Dafür ist ein neues Schild vorgesehen.
Neue Regeln für Busspuren
Nicht immer dürfen nur Busse auf der Busspur fahren. Schon heute sind Freigaben für Taxis, Radfahrer oder E-Autos umsetzbar. Künftig soll es auch möglich sein, die Busspur für Pkw freizugeben, in denen mindestens drei Personen sitzen. Dadurch soll es attraktiver werden, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Neue TÜV-Plakette
Schauen Sie bei Gelegenheit einmal auf das Kennzeichen Ihres Autos: Trägt es eine blaue HU-Plakette? Dann ist in 2020 eine Hauptuntersuchung fällig. Wenn dabei alles gut geht, erhält Ihr Auto eine braune Plakette. Die nächste HU steht dann im Jahr 2022 an. Sie fragen sich, wie man die Infos auf der HU-Plakette abliest? Hier erfahren Sie es.
Führerschein und Automatik-Autos
Bislang gilt: Wer den Führerschein im Automatik-Auto macht, darf kein Schaltauto fahren. Wegen dieser Einschränkung lernen die meisten Fahrschüler lieber im Schaltauto. Eine Folge dessen: Fahrschulen schaffen kaum E-Autos an, die generell eine Automatikschaltung haben.
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Würden aber Fahrschüler bereits beim Lernen das E-Auto kennenlernen, dann würden sie später eher eines kaufen. Das glaubt zumindest die Bundesregierung. Deshalb soll künftig bei der Ausbildung im Automatik-Auto auch eine Schulung in einem Schaltauto enthalten sein. So kann die Einschränkung für Automatik-Fahrer abgeschafft werden.
Verwirrende Regel: Automatik oder Handschaltung – wer darf was fahren? Hier erfahren Sie es.
Abbiege-Assistent für lange Lkw
Häufig kommt es beim Abbiegen von Lkw zu verheerenden Unfällen. Deshalb wird für neue Lkw mit einer Länge von 18,75 bis 25,25 Meter ein Abbiege-Assistent vorgeschrieben. Außerdem müssen Seitenmarkierungsleuchten beim Abbiegen blinken. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020, für Bestands-Lkw ab dem 1. Juli 2022.
- Nachrichtenagentur dpa
- Nachrichtenagentur SPS
- Eigene Recherche