Die Strafen im Überblick Führerschein vergessen – ist das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann für ein Jahr ins Gefängnis führen. Gilt das bereits, wenn man mal den Führerschein vergisst?
Führerschein und Fahrerlaubnis – die beiden werden häufig verwechselt. Und beide braucht man, wenn man sich hinters Steuer setzen will. Allerdings: Wenn der Führerschein fehlt, wird es zwar unangenehm. Aber das ist nichts im Vergleich zu einer fehlenden Fahrerlaubnis.
Was droht, wenn ich den Führerschein vergessen habe?
Sie haben Ihren Führerschein irgendwo vergessen? Dann haben Sie Glück gehabt. Sie müssen nur mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Führerschein vergessen – ist das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nein. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Der Führerschein bestätigt, dass diese Erlaubnis erteilt wurde. Auch wenn der Führerschein fehlt, bleibt die Fahrerlaubnis gültig. Führerschein und Fahrerlaubnis – hier erfahren Sie mehr über den Unterschied.
Ohne Führerschein droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe (zwischen 5 und 360 Tagessätzen). Außerdem können die Behörden Ihr Fahrzeug beschlagnahmen. Außerdem kann eine Sperrfrist verhängt werden, während der Sie keinen Führerschein beantragen oder erwerben dürfen.
Führerschein wurde gestohlen – was tun?
Anders sieht es aus, wenn der Führerschein gestohlen wurde. In diesem Fall müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Diebstahlsbescheinigung, mit der Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen können. Die Kosten betragen etwa 35 bis 40 Euro. Die Wartezeit beträgt bis zu sechs Wochen. Bei Expresszustellung (15 bis 35 Euro Aufpreis) erhalten Sie den Ersatzführerschein nach etwa zwei Tagen.
Führerschein verloren – was tun?
Wer seinen Führerschein verloren hat, kann bei der Führerscheinstelle seines Wohnortes ein neues Dokument beantragen. In den meisten Fällen ist dafür eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, dass der Führerschein tatsächlich verloren gegangen ist. Diese Versicherung können Sie direkt bei der Führerscheinstelle abgeben.
Übergangsführerschein
Während der Wartezeit können Sie mit einem Übergangsführerschein weiterhin Auto fahren. Sie erhalten ihn sofort, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Kosten liegen bei etwa zehn Euro.
Alternativ können Sie für die Wartezeit auch eine Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht beantragen. Sie kostet bis zu 18 Euro und ersetzt den vorläufigen Führerschein – allerdings gilt sie nur im Inland. Wie Sie an einen neuen Führerschein kommen – hier erfahren Sie mehr dazu.
Die Kosten im Überblick
Dokument | Kosten |
---|---|
Ersatzführerschein | Etwa 40 Euro |
Vorläufiger Führerschein | Etwa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
Express-Fahrausweis | Etwa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
Eidesstattliche Versicherung | Etwa 30 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht | 10 bis 18 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche