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Führerscheinklassen: Fahrerlaubnisklassen im Überblick


Von A bis T
Alle Führerscheinklassen in der Übersicht

Von dpa-tmn, mab

Aktualisiert am 21.03.2024Lesedauer: 5 Min.
Führerscheine: Insgesamt gibt es 18 Führerscheinklassen in Deutschland.Vergrößern des Bildes
Führerscheine: Insgesamt gibt es 18 Führerscheinklassen in Deutschland. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)

Ob Auto oder E-Scooter: Für jedes Fahrzeug gibt es den passenden Führerschein. Aber welcher ist für Sie der richtige? 17 Führerscheinklassen im Überblick.

Es ist das reinste Verwirrspiel: Weit mehr als ein Dutzend Führerscheinklassen gibt es in Deutschland. Die eine darf man schon mit 15 Jahren nutzen, für die andere muss man zunächst 24 Jahre alt werden. Was sich hinter den Kürzeln verbirgt und welche Regeln gelten.

  • Führerscheinklassen für Krafträder: AM, A1, A2 und A
  • Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE, B96
  • Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E
  • Führerscheinklassen für Busse: D, DE, D1, D1E
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Führerscheinklasse AM

Die kleinste Zweiradklasse AM umfasst Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als Tempo 45 und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (cm3). Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen. Drei- und vierrädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW, fallen auch unter die Zweiradklasse AM.

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Das gilt auf dem E-Scooter

Zugelassen sind E-Scooter für alle Menschen ab 14 Jahren, einen Führerschein benötigt man nicht. Der ADAC rät, bei der Fahrt einen Helm zu tragen, verpflichtend ist er aber nicht.

Führerscheinklasse A1

Zur Führerscheinklasse A1 gehören (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Nennleistung von weniger als 11 kW. Seit 2013 darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Ein Beiwagen darf mitgeführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM

Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einer Nennleistung bis zu 35 kW. Seit 2013 darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1

Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A ist das Schwergewicht der Krafträderklassen und erlaubt das Fahren aller im Handel erhältlichen Krafträder, von Mopeds zu schweren Motorrädern. Im Vergleich zu den kleineren A-Klassen gibt es hier keine Begrenzung in der Hubraumgröße und der Höchstgeschwindigkeit. Fahrer der Führerscheinklasse A müssen 24 Jahre alt sein, mit einer Sonderregel: Besitzt man schon zwei Jahre den Führerschein der Klasse A2, ist auch ein Einstieg ab 20 Jahren möglich.

Außerdem sind in der größten Kraftrad-Klasse auch dreirädrige Fahrzeuge wie Trikes und Quads mit einer Leistung über 15 kW inbegriffen. Das Mindestalter für die leistungsstarken Drei- und Vierräder beträgt 21 Jahre.

Die Führerscheinklasse A schließt außerdem die Klassen A1, A2 und AM ein.

Führerscheinklasse B

Die Klasse B ist der klassische Autoführerschein. Sie berechtigt den Besitzer, Kraftfahrzeuge zu fahren, die auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt sind.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

Übrigens: Die Schlüsselzahlen in der 12. Spalte auf der Rückseite des Führerscheins geben Zusatzinformationen zur Führerscheinklasse.

Führerscheinklasse BF17

BF17 ist die Führerscheinklasse für Teilnehmer am Programm "Begleitetes Fahren ab 17". Die Klasse gilt für den Pkw-Führerschein, der bereits ab 17 Jahren gemacht werden kann. Sie dürfen in der Begleitung einer eingetragenen, volljährigen Person am Straßenverkehr teilnehmen. Sie schließt außerdem die Führerscheinklassen AM und L ein.

Führerscheinklasse BE/B96

Die Führerscheinklasse BE steht für den Pkw-Anhängerführerschein. Mit der Klasse darf man Gespann-Kombinationen aus Auto und Anhänger bis zu sieben Tonnen Gesamtgewicht bewegen. Der Anhänger selbst darf maximal 3,5 Tonnen wiegen.

Die Klasse B96, auch umgangssprachlich "Führerschein für Wohnwagen" bezeichnet, ist im Grunde keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist lediglich eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Der Besitzer ist berechtigt, ein Zuggesamtgewicht von insgesamt 4.250 Kilogramm zu bewegen.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B, BF17
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Führerscheinklasse C1

Klasse C1 erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen zu bewegen, zum Beispiel leichte Lkw. Krafträder der Klassen AM, A1, A2,A, D1 und D sind von der Regel ausgenommen. Auch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm darf zusätzlich gezogen werden. Außer dem Führersitz dürfen sich maximal acht weitere Sitzplätze in dem Kraftfahrzeug befinden.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Führerscheinklasse C1E

Diese Erweiterung der Klasse C1 berechtigt die Kombination aus Lkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm. Die Kraftfahrzeugkombination darf das Gesamtgewicht von maximal zwölf Tonnen nicht übersteigen.

Alternativ gilt die Klasse C1E auch für die Kombination aus einem Pkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Auch hier darf die Kombination das Gesamtgewicht von zwölf Tonnen nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse C1
Eingeschlossene Führerscheinklassen: Die Anhängerführerscheine BE und D1E (Voraussetzung für Letztere ist die Klasse D1)

Führerscheinklasse C

Führerscheinklasse C erlaubt das Fahren von Sattelkraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Im Vergleich zur Klasse C1 gibt es keine Grenzen nach oben, wie viel das Kraftfahrzeug maximal wiegen darf. Auch in diesem Fahrzeug dürfen sich, abgesehen vom Führersitz, höchstens acht Sitzplätze befinden. Krafträder der Klassen AM, A1, A2, D1 und D sind von dieser Regel ausgenommen.

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Führerscheinklassen: C1

Führerscheinklasse CE

Die Erweiterung der Klasse C erlaubt die Kombination aus einem Sattelfahrzeug von über 3,5 Tonnen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm.

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Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse C
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E und DE (Voraussetzung für Letztere ist die Klasse D)

Führerscheinklasse D1

Die Klasse D1 ist der Führerschein für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung, also Busse. In dem Fahrzeug dürfen neben dem Fahrer acht bis maximal 16 Personen Platz finden. Ein Anhänger bis zu 750 Kilogramm darf zusätzlich gezogen werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Führerscheinklasse D1E

Die Erweiterung des Führerscheins D1 erlaubt die Kombination aus einem Bus und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm.

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse D1
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE

Führerscheinklasse D

Die Führerscheinklasse D berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung von mehr als 16 Personen. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu maximal 750 Kilogramm darf gezogen werden.

Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Führerscheinklassen: D1

Führerscheinklasse DE

Mit der Führerscheinklasse DE darf man zusätzlich zum Kraftfahrzeug der Klasse D einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm ziehen. Für diese Kraftfahrzeugkombination gibt es keine Gewichtsbegrenzung.

Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse D
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E

Führerscheinklasse L

Für die Führerscheinklasse L gibt es eine einfache Eselsbrücke: L wie Landwirtschaft. Diese Klasse gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zum Beispiel Traktoren. Die maximale Geschwindigkeit darf bis zu Tempo 40 betragen. Auch ein Anhänger kann mit dem Arbeitsfahrzeug gezogen werden, dann gibt es jedoch ein Tempolimit von 25. Auch Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge mit der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 25 fallen unter die Führerscheinklasse L.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Führerscheinklasse T

Ein Führerschein der Klasse T wird benötigt, um leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft fahren zu dürfen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu Tempo 60 bewegt werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von Tempo 40. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.

Mindestalter: 16 Jahre bis zu Tempo 40, ab 18 Jahren bis zu Tempo 60
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

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