Ab Januar 2018 Diese Pflichtuntersuchung kommt beim TÜV auf Sie zu
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtig ist, was hinten raus kommt: TÜV und Co. müssen ab 2018 bei der Hauptuntersuchung beim Abgas wieder genauer hinschauen. Der alleinige Blick auf den Laptop reicht dann nicht mehr. Der Schadstoffausstoß wird dann bei allen Fahrzeugen wieder direkt am Auspuff gemessen.
Die Abgasuntersuchung für Pkw soll 2018 wieder strenger werden. Der Bundesrat hat nun die Wiedereinführung der generellen Endrohrmessung zum Jahreswechsel beschlossen. Demnach muss das Funktionieren der Abgasreinigung im Rahmen der Hauptuntersuchung wieder mit einer Sonde direkt am Auspuffendrohr kontrolliert werden.
Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 2006 ist die Messung per Sonde aktuell nicht obligatorisch. Bei ihnen wird lediglich der elektronische Fehlerspeicher des On-Board-Diagnose-Systems (OBD) ausgelesen. Nur wenn dabei Unstimmigkeiten auftreten, wird zusätzlich eine Kontrolle des Abgases durchgeführt.
Weiterhin keine Stickoxidmessung am Endrohr
Hintergrund für die Wiedereinführung der generellen Sondenmessung sind nicht zuletzt auch die Erfahrungen aus den aktuellen Abgasskandalen, die die Grenzen der elektronischen Kontrolle aufgezeigt haben. Mit einer NOx-Messung am Endrohr im Rahmen der AU ist jedoch vorerst nicht zu rechnen. Stickoxide entstehen in Motoren vor allem unter Volllast, was auf dem HU-Prüfstand nur schwer zu simulieren ist. Gemessen werden daher vor allem der Kohlenmonoxid- und Rußgehalt.
Endrohrmessung nicht erst seit Dieselskandal
Die Diskussion um eine Renaissance der Endrohrmessung ist im Kern jedoch älter als der Dieselskandal. Sie wird auf EU-Ebene seit ihrer Abschaffung für neuere Autos Mitte 2006 immer wieder diskutiert. Zu den Befürwortern zählen neben Werkstattausrüstern auch die Prüforganisationen.
Gegner wie etwa Automobilclubs befürchten höhere Kosten für Autofahrer und halten die Pläne für Geldmacherei. Der Aufwand für den einzelnen Kunden dürfte sich aber in Grenzen halten, Experten rechnen mit einem einstelligen bis niedrig zweistelligen Eurobetrag.