Diese Umbauten sind erlaubt Darf man das Markenlogo vom Auto entfernen?
Erlaubt ist, was gefällt? Beim Tuning gilt das nicht. Umbau-Teile brauchen amtliche Prüfzeichen, viele Veränderungen muss ein Experte abnehmen. Und was ist dann mit der Garantie?
Mehr Power, besserer Sound oder ein coolerer Look: Wem ein Serienmodell zu langweilig ist, kann mit unendlich vielen An- und Umbauten ein nahezu neues Auto erschaffen. Verboten ist das prinzipiell nicht – solange alle geltenden Richtlinien befolgt werden, damit durch die Umbauten niemand gefährdet wird.
Wann Tuning erlaubt ist
Die Veränderungen müssen generell zulässig sein und im Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legal benutzt werden dürfen. Wichtig bei allen neuen Teilen ist ein amtliches Prüfzeichen, etwa eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), EG-Betriebserlaubnis oder eine ECE-Genehmigung.
Die Alternative: ein Teilegutachten vom Prüfer, etwa bei TÜV oder Dekra. Dieses Gutachten kann auch nötig werden, obwohl das amtliche Prüfzeichen vorhanden ist. Denn in der Regel gelten diese Zeichen nur für das jeweilige Teil als solches. Beeinflussen sich mehrere Teile aber gegenseitig oder haben andere Auswirkungen auf das Auto, kann eine gesonderte Begutachtung bei amtlich anerkannte Sachverständige erforderlich werden.
Logo entfernen – ist das erlaubt?
Manche Tuner legen viel Wert auf das sogenannte "Cleaning" – wenn das Auto also von allen Teilen befreit wird, die den ästhetischen Eindruck stören könnten. Die Entfernung des Markenlogos ist dabei ein erster Schritt und führt in der Regel nicht zu rechtlichen Problemen, da es sich um eine reine optische Veränderung handelt, die die Sicherheit des Fahrzeugs und des Verkehrs nicht beeinträchtigt.
Anders sieht das bei Teilen wie Türgriffmulden aus: Sie dürfen gesetzlich nicht entfernt werden, weil Türen in Notfällen von Rettungskräften einfach geöffnet werden müssen. Auch das Nummernschild darf nicht verändert werden. Ob es regelkonform ist, erkennen Sie am DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit zugehöriger Registernummer auf der Vorderseite.
Was eingetragen werden muss
Kfz-Experte Steffen Mißbach vom TÜV Rheinland sagt: "Grundsätzlich muss alles, was Geräusch- und Abgaseigenschaften beeinflusst sowie die Sicherheit gefährden könnte, eingetragen werden." Darüber hinaus lässt sich schwierig verallgemeinern, welche Änderungen von Fachleuten geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
Generell gehören dazu zum Beispiel die beliebten Widebody-Kits (durch sie wird das Auto verbreitert). Auch neue Kombinationen aus Rad und Reifen, die von den Kombinationen, die der Autohersteller angibt, abweichen, muss immer ein Prüfer abnehmen.
Überrollkäfige oder -bügel wie im Motorsport benötigen theoretisch keine Eintragung. Praktisch sieht es oft anders aus. Eine Eintragung wird nötig, wenn sich durch den Käfig oder Bügel die Sichtverhältnisse oder die Eigenschaften des Autos verändern (beispielsweise wenn Sitzplätze entfallen oder eine Strebe den Einstieg erschwert).
Schaltknüppel darf man in der Regel ohne Eintragung wechseln – wenn sie ein amtliches Prüfzeichen haben.
Für Totalumbauten ist immer das Gutachten eines Sachverständigen nötig. Wenn Teile und Ausführung den Standards entsprechen, müssen Sie davor keine Sorge haben. "Seriöse Anbieter liefern die Produkte mit den notwendigen Gutachten und Genehmigungen, sodass Änderungsabnahmen in der Regel keine besondere Herausforderung bedeuten", sagt Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT).
Achtung bei Fälschungen
Autotuning ist ein Milliardengeschäft. Wegen der hohen Nachfrage fluten auch billige, illegale Nachbauteile den Markt – besonders im Internet. TÜV-Experte Mißbach: "Bei vermeintlichen Schnäppchen ist Vorsicht geboten, auch angebliche Prüfgutachten könnten gefälscht sein." Billige Materialien, schlechte Verarbeitung oder Konstruktionsfehler zeigen sich unter Umständen erst, wenn es schon zu spät ist.
Versicherung informieren
Nach dem Tuning und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere informieren Sie die Versicherung, damit es im Schadensfall nicht zu Diskussionen kommt.
Das droht, wenn die Eintragung fehlt
"Änderungen an Fahrzeugen unterliegen vielfach gesetzlichen Regelungen. Werden sie nicht beachtet, kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) kommen", sagt Schmidtke. Dann ist das Auto auf öffentlichen Straßen verboten: Bei einer Kontrolle fallen Verwarnungsgelder oder Bußgelder und Punkte an und der Versicherungsschutz kann entfallen.
Was bei Gewährleistung und Garantie gilt
Die Fahrzeuggarantie kann zwar durch Tuningmaßnahmen erlöschen, etwa wenn nachträglich Motor und Antriebseinheit getunt werden. Aber: "Dass sämtliche Garantieansprüche bei Verbau von nachgerüstetem Zubehör entfallen, stimmt so nicht", sagt Schmidtke. "Auch wenn die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist, wogegen die Gewährleistung eine gesetzliche Grundlage hat." Und was gilt bei einem Defekt? Zum Erlöschen der Garantie muss das Tuning die Ursache eines Defekts sein.
Auch Autohersteller bieten Tuning
Ob Tuningteil oder Komplettfahrzeug: Auch viele Autobauer haben ein großes Programm im Angebot. Damit nehmen sie dem Kunden eine Sorge von vornherein ab, denn alle Veränderungen sind legal, die Garantie bleibt bestehen und nichts muss nachgetragen werden. "Zudem ist das Tuning auf das Fahrzeug speziell abgestimmt und standfest. Somit ist ein Verschlechtern des Fahrverhaltens nicht zu erwarten", sagt Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Allerdings sind Modelle und Komponenten der Hersteller für eine größere Masse gedacht. Ein einmaliges Auto zu erschaffen, was ja der Gedanke hinterm Tuning ist, gelingt hier kaum.
- TÜV Rheinland
- dpa
- Eigene Recherche
- autobild.de: "Das Markenlogo vom Auto entfernen: Ist das erlaubt?"