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England-Reisen ab 2025: Neue ETA-Pflicht für Touristen und Geschäftsleute


Ab April 2025
Neue Hürde für England-Urlauber

Von t-online, mab

29.10.2024Lesedauer: 2 Min.
London entdecken: Ab April 2025 benötigen Sie dazu eine sogenannte ETA.Vergrößern des Bildes
London entdecken: Ab April 2025 benötigen Sie dazu eine sogenannte ETA. (Quelle: IMAGO/William Perugini)
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Ab April 2025 benötigen Reisende nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die wichtigsten Infos zur neuen Regelung.

Am 2. April 2025 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft: Wer aus der Europäischen Union (EU) oder anderen visumfreien Ländern nach Großbritannien einreisen möchte, benötigt künftig eine elektronische Einreisegenehmigung, die sogenannte ETA (electronic Travel Authorization). Die Maßnahme betrifft alle vier Landesteile des Vereinigten Königreichs – England, Schottland, Wales und Nordirland – und gilt sowohl für private als auch für geschäftliche Aufenthalte.

Großbritannien folgt damit dem Beispiel anderer Länder, die ebenfalls auf digitale Genehmigungen setzen, um die Einreise kontrollierter und effizienter zu gestalten. Vor allem für Kurzentschlossene bedeutet dies eine Umstellung, denn ohne ETA ist die Einreise ab April nicht mehr möglich.

Wie stelle ich einen ETA-Antrag?

Die ETA können Sie bequem online beantragen. Das Ganze dauert nur wenige Minuten. Zur Verfügung stehen die "UK ETA app", die kostenlos im Apple App Store und bei Google Play heruntergeladen werden kann, sowie die offizielle Website der britischen Regierung (GOV.UK). Pro Antrag wird eine Gebühr von 10 britischen Pfund erhoben, was derzeit etwa 12 Euro entspricht.

Das Bezahlen ist ausschließlich per Kreditkarte möglich, was für Reisende ohne Kreditkarte eine zusätzliche Herausforderung darstellt.

Wie geht's ohne Kreditkarte?

Wenn man keine Kreditkarte besitzt, gibt es einige Alternativen, um eine elektronische Einreisegenehmigung zu beantragen:

Prepaid-Kreditkarte: Man kann eine Prepaid-Kreditkarte erwerben, die man mit einem bestimmten Betrag auflädt. Diese Karten funktionieren oft wie normale Kreditkarten für Online-Zahlungen.

Virtuelle Kreditkarten: Einige Banken und Finanzdienstleister bieten virtuelle Kreditkarten an, die man für Online-Zahlungen verwenden kann.

Dritte Person: Wenn möglich, kann man eine vertrauenswürdige Person mit einer Kreditkarte bitten, die Gebühr für einen zu übernehmen. Man kann das Geld dann bar oder per Überweisung zurückerstatten.

Reisebüros oder Agenturen: Manche Reisebüros bieten an, die Einreisegenehmigung für ihre Kunden zu beantragen, oft gegen eine Gebühr.

Direkter Kontakt mit der Botschaft oder Konsulat: Man kann sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, um zu klären, ob es alternative Zahlungsmethoden gibt.

Frühzeitige Planung wird wichtiger

Kurzfristige Reisen werden allerdings erschwert, da die elektronische Genehmigung zwingende Voraussetzung für die Einreise ist. Wer keine gültige ETA vorweisen kann, wird bereits an der Grenze abgewiesen.

Verwendete Quellen
  • auto-motor-und-sport.de: Das ändert sich 2025 für Autofahrer: Das gilt, das wird teurer, das ist verboten
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