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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Für ein Foto ins Gefängnis? Diese Strafen drohen in Urlaubsländern
In vielen Staaten gelten härtere Gesetze, als mancher Reisende erwarten würde. Von hohen Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Gefängnisstrafen ist alles drin. Hier gilt es einiges zu beachten.
Inhaltsverzeichnis
- Freizügigkeit und Zärtlichkeiten nicht überall gern gesehen
- Mitbringsel: Was Sie lieber nicht in den Koffer packen sollten
- Fotografierverbot: Für ein Foto in den Knast?
- Respektlosigkeit: Fremde Gepflogenheiten ernst nehmen
- Rauschgift: Achtung beim Drogenkonsum
- Verschmutzung: Keine Schweinereien und Schmierereien
Kann man wegen eines Urlaubsfotos ins Gefängnis kommen? In manchen Ländern kann das Reisenden tatsächlich passieren – auch für scheinbare Banalitäten. Urlaub in fremden Ländern kann aufregend sein, bereichernd oder einfach nur erholsam – solange man sich an die Gesetze hält.
In manchen Ländern gibt es saftige Strafen für Dinge, die in Deutschland gar nicht oder recht milde geahndet werden. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende im Gefängnis landen oder üppige Geldstrafen zahlen müssen, weil sie sich nicht mit der Rechtslage im Urlaubsland auseinandergesetzt haben.
Freizügigkeit und Zärtlichkeiten nicht überall gern gesehen
In einigen Ländern ist nackte Haut nicht gern gesehen. In Brasilien gilt Baden oben ohne und sogar öffentliches Umziehen als Erregung öffentlichen Ärgernisses, Festnahmen und Gerichtsverfahren können die Folge sein. Hongkong wertet allzu freizügiges Verhalten am Strand als "Belästigung anderer" und kassiert Geldbußen.
Und sogar im Badeparadies der Malediven ist Vorsicht geboten: Hinsichtlich der Bekleidungsvorschriften sollte abseits der Resortinseln die in den muslimischen Ländern übliche Regel beachtet werden, Schultern und Knie zu bedecken. Das heißt auch: kein Bikini.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten oder dem Iran kann auch Touristen nach einer Ermahnung eine Verhaftung drohen, wenn sie sich nicht angemessen kleiden. Auch öffentliche Zärtlichkeiten selbst unter Paaren sind nicht gern gesehen und sollten vermieden werden. Gleichgeschlechtlicher sexueller Kontakt steht unter Strafe und sollte auch von Touristen nicht öffentlich gezeigt werden.
Bei Verstößen gegen die Sittlichkeit sind in muslimischen Ländern wie Katar oder Saudi Arabien insgesamt Strafen nach der Scharia möglich – bis hin zur Prügelstrafe. Darunter fallen auch Dinge wie außerehelicher Geschlechtsverkehr oder homosexuelle Handlungen. Homosexuelle Urlauber haben es generell schwer: In manchen Ländern – zum Beispiel Indien, Indonesien oder Uganda – sind lebenslange Freiheitsstrafen oder sogar die Todesstrafe möglich.
Mitbringsel: Was Sie lieber nicht in den Koffer packen sollten
Manche Erinnerungsstücke können Reisenden vor dem Heimflug zum Verhängnis werden. In Russland ist laut Auswärtigem Amt zum Beispiel die Ausfuhr aller Antiquitäten und Kunstgegenstände verboten, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Besonderes Augenmerk legen die Behörden dabei auf Ikonen. Aber auch alte Geldscheine oder Medaillen fallen unter das Verbot. Geldstrafen und teilweise mehrjährige Haftstrafen können die Folge sein.
Die Türkei ist ebenfalls nicht zimperlich: Hier kann es bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Ausfuhr oder den Erwerb von Kultur- und Naturgütern geben. Dazu gehören zum Beispiel alte Münzen, Steine von Ausgrabungsstätten oder Fossilien.
In Brasilien und Mexiko sollte man die Finger von Pflanzen und Tieren lassen. Die Ausfuhr geschützter Arten ist verboten und wird mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet.
In Italien, Sardinien, Teneriffa oder Australien ist die Ausfuhr von Sand rechtlich verboten. Auch Algen, Kies oder Strandgut fallen darunter. Informieren Sie sich immer vorher, ob oder wie viel erlaubt ist, um Strafen zu vermeiden.
Fotografierverbot: Für ein Foto in den Knast?
In manchen Staaten kann das passieren. Denn in vielen Ländern gilt nicht nur ein Fotografieverbot für militärische Anlagen wie in Deutschland, sondern auch für Flughäfen oder Regierungsgebäude. Entsprechende Gesetze gibt es zum Beispiel in Bangladesch, Ghana und Iran. Im Iran sollte man auch Demonstrationen nicht fotografieren. Bei Verstößen müssen Reisende damit rechnen, dass ihnen die Kamera abgenommen wird. Auch ein Ausreiseverbot ist möglich.
In Ägypten brauchen Sie häufig ein extra Fototicket für Sehenswürdigkeiten. Außerdem ist das Ablichten von Polizisten verboten. Häufig werden Schmiergelder verlangt, auch, wenn der Polizist nur zufällig mit im Bild landet.
In Sri Lanka und anderen Ländern mit heiligen Tempeln ist das Fotografieren des Tempelinneren verboten. Meist gibt es dafür entsprechende Hinweisschilder, auf die Sie achten sollten.
Respektlosigkeit: Fremde Gepflogenheiten ernst nehmen
In Sri Lanka ist es außerdem ratsam, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es sollten keine Bilder mit den heiligen Figuren gemacht werden, während Sie ihnen den Rücken zudrehen. Das heißt, ein Selfie mit Buddha und anderen Heiligen ist verboten und wird als respektlos eingestuft. Touristen müssen mit Strafen in einer Bandbreite von Landesverweisung über Geldstrafen bis hin zu Gefängnis rechnen.
In Thailand genießt das Königshaus besonderen Respekt. Majestätsbeleidigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.
Rauschgift: Achtung beim Drogenkonsum
Fast alle Länder greifen hier deutlich härter durch als die deutschen Behörden. Mehrjährige Gefängnisstrafen unter teilweise äußerst unangenehmen Haftbedingungen sind keine Seltenheit. Thailand, Jordanien, Kambodscha, Kuba, Marokko, Mexiko, die Philippinen, die Malediven oder die Türkei bestrafen schon den Besitz geringer Mengen Rauschgift oder dessen Ein- oder Ausfuhr mit mehreren Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslänglich.
Länder wie Bangladesch, Indonesien, Thailand, Malaysia, Saudi-Arabien, Katar oder Singapur verhängen in besonders schweren Fällen – etwa fürs Dealen – sogar die Todesstrafe.
Verschmutzung: Keine Schweinereien und Schmierereien
In Hongkong und Singapur sollte man seinen Abfall mit Bedacht entsorgen. Für jede Art der Verunreinigung ist eine Geldbuße festgesetzt. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungen fällt darunter genauso wie Graffiti-Verunreinigungen.
- Eigene Recherche
- Auswärtiges Amt
- Nachrichtenagentur dpa