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EU-Fluggastrechte: Wie sich Airlines um Entschädigungen drücken wollen


EU-Fluggastrechte
Wie sich Airlines um Entschädigungen drücken wollen

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 05.07.2016Lesedauer: 2 Min.
Wenn ein Flugzeug nicht rechtzeitig abhebt, haben Passagiere oft Anrecht auf Entschädigung. (Symbolbild)Vergrößern des BildesWenn ein Flugzeug nicht rechtzeitig abhebt, haben Passagiere oft Anrecht auf Entschädigung. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)

Verspätet sich ein Flug oder fällt aus, stehen Passagieren laut EU-Recht bis zu 600 Euro zu. Mit einigen gängigen Strategien versuchen sich die Airlines vor der Zahlung zu drücken. Das Fluggastrechte-Portal Flightright hat die häufigsten zusammengestellt.

1. Verspätungsgründe verheimlichen

Der Fluggast muss wissen, warum sich eine Maschine verspätet hat. Nur so kann er abschätzen, ob es sich tatsächlich nicht um höhere Gewalt gehandelt hat - wie etwa beim aktuellen Streik. Denn nur dann ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit. Die Unternehmen leugnen zum Beispiel technische Defekte. In einem solchen Fall wäre aber eine Entschädigung fällig. Die Überprüfung der wahren Gründe ist für Passagiere allerdings oft schwierig.

2. Rechtlich falsche Auskünfte

Teilweise machen die Airlines falsche Angaben, weil sie davon ausgehen können, dass die Kunden die EU-Fluggastrechteverordnung nicht kennen. So wird etwa behauptet, dass die Fluggesellschaft einen technischen Defekt nicht zu verantworten habe. Oder dass Minderjährige keinen Anspruch auf Entschädigung haben, obwohl sie ein Flugticket bezahlt haben.

3. Schlechter Kundenservice

Besonders Billigflieger, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, sind oft nur schwer telefonisch zu erreichen. Kontaktdaten müssen mühsam recherchiert werden. So wissen Passagiere kaum, an wen sie sich wenden sollen.

4. Forderungen ignorieren

In vielen Fällen weisen die Airlines so lange die Verantwortung von sich, dass Kunden vor Gericht gehen müssen. Genau das schreckt die meisten aber wegen hoher Verfahrenskosten ab. Nach Ansicht von Flightright spekulieren die Airlines darauf.

Flug-Entschädigung eintreiben - per Mittler oder direkt?

Bei der Liste der Verzögerungstaktiken kann Flightright auf eine breite Erfahrungsbasis zurückgreifen, stellt diese aber wohl auch nicht ohne Eigennutz zur Verfügung. Schließlich treibt das Unternehmen für Flugpassagiere diese Entschädigungen von Airlines ein und kassiert im Erfolgsfall 25 Prozent Provision. Einen ähnlichen Service bieten die Unternehmen Airhelp, Fairplane, Euclaim oder Refund.me.

Wer die Entschädigung komplett eintreiben will, muss sich selbst mit der Airline auseinandersetzen. Honorarfrei vermittelt dabei die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zwischen Passagier und Fluglinie. Oft haben Passagiere ohne Hilfe Probleme, ihre Rechte einzufordern, aber auch Franziska Schulze von vergleich.org rät: "Dienstleister für Flugentschädigungen sind zwar nützlich, fordern jedoch Provisionen von bis zu 30 Prozent. Wir empfehlen allen Reisenden, ihre Rechte beziehungsweise ihre Entschädigung zunächst auf eigene Faust einzufordern: in vielen Fällen klappt auch das ohne Probleme. Der Fluggast erhält dann 100 Prozent der Entschädigungssumme." Die Seite bietet auch direkt kostenlos das passende Dokument zum Download an.

Weitere Informationen

Fluggastrecht-Portale mit Provision im Erfolgsfall:

Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr:

  • www.soep-online.de

Zur Übersichtsseite "Rund ums Fliegen"

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