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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Reise-Sicherheit Reiseabbruchversicherung: Gut versichert in den Urlaub
Sollten Sie sich im Urlaub befinden, die Reise abbrechen und nach Hause fahren müssen, greift die sogenannte Reiseabbruchversicherung. Haben Sie die gebucht, deckt sie in solch einem Fall die mit dem Reiseabbruch verbundenen Kosten. Erfahren Sie hier, welche Leistungen Sie erwarten können und was Sie bei der Buchung von Reiseversicherungen zu beachten haben.
Leistungen der Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie ab, wenn Sie Ihren Urlaub bzw. Ihre Reise abbrechen müssen. Sie kann Kosten wie Umbuchungsgebühren für den vorzeitigen Rückflug und dadurch bedingte Hotelbuchungen abdecken. Die Reiseabbruchversicherung kann auch die Übernachtungskosten für die verbleibenden Urlaubstage tragen. Wichtig ist, vorab zu klären, was an Leistungen wirklich geboten wird. Ein triftiger Grund für einen Urlaubsabbruch ist zum Beispiel ein Unfall, ein Einbruch zu Hause, eine unerwartete Kündigung oder eine plötzliche Krankheit. Die Reiseabbruchversicherung kann auch dann greifen, falls nahe Angehörige schwer erkranken oder sogar sterben. Bei einem zu Hause erkrankten Kind zeigen sich viele Versicherungen kulant und decken auch dann die Rückreisekosten.
Last-Minute Angebote mit Reiseabbruchversicherungen
Am einfachsten können Sie die Reiseabbruchversicherung gleich mit der Reise buchen. Beachten Sie, dass üblicherweise innerhalb von zehn Tagen nach der Reisebuchung die Versicherung abgeschlossen wird. Bei einem Last-Minute-Angebot sind in der Regel auch Last-Minute-Reiseabbruchversicherungen verfügbar. In den jeweiligen Vertragsbedingungen steht oft, dass die Versicherung die Kosten nur dann zahlt, wenn der Großteil der Reise noch nicht abgeschlossen ist. Wenige Tage vor der geplanten Rückreise können Sie also keinen Anspruch auf die Leistungen erheben.
Hinweise zur Urlaubsvorbereitung
Natürlich ist eine Reiseabbruchversicherung eher bei längeren, aufwendigen Reisen sinnvoll, oder auch, wenn Sie mit alten Menschen und Kindern reisen. Achten Sie aber darauf, dass Sie bei einem Ausbruch einer Vorerkrankung während des Urlaubs keine Leistungen von der Versicherung erwarten können. Die zum Reiseabbruch führenden Gründe müssen allesamt unerwartet und in keinster Weise vorhersehbar sein. Wenn Sie Ihren Urlaub buchen, müssen Sie sich selbst um die Reiseabbruchversicherung kümmern, die nicht selten auch mit einer Reiserücktrittsversicherung oder in einem kompletten Reiseangebot enthalten ist. Gerade in einem Komplettangebot sollten Sie sich gut informieren, ob eine Reiseabbruchversicherung tatsächlich inklusive ist, und welche Abbruchgründe bzw. Leistungen versichert sind. Es kann nämlich vorkommen, dass Anbieter von Versicherungspaketen die Reiseabbruchversicherung weglassen, wie Das Erste berichtet. Fragen Sie im Reisebüro direkt nach, da Reiseveranstalter zu keinem Hinweis auf dieses Angebot verpflichtet sind.