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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ratgeber Fälschungen für den Hausgebrauch sind erlaubt
In vielen Urlaubsländern wird gefälschte Markenware an jeder Ecke angeboten. Millionen deutsche Touristen kaufen jährlich stapelweise nachgemachte Designer-Artikel, Medikamente oder Kosmetika. Ab wann machen sich Reisende eigentlich strafbar? Oder ist alles verboten? Nur wenige Urlauber kennen die Spielregeln für die Einfuhr von Plagiaten.
Die Regeln für das Mitbringen von nachgemachten Artikeln sind erstaunlich großzügig. Was kaum ein Reisender weiß: Ein bisschen Designer-Imitat für den Privatgebrauch darf tatsächlich sein. Der Handel mit Fälschungen ist zwar verboten, der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person aber nicht. Kommt ein Urlauber etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, ein paar gefälschten T-Shirts und Jeans, die offensichtlich für eine Person gedacht sind, sei das noch im grünen Bereich, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Gaul, der Firmen in Sachen Produktpiraterie vertritt. Bei fünf imitierten Uhren, Dutzenden T-Shirts, Hemden, Jeans und Schuhen in verschiedenen Größen hört die Straffreiheit dagegen auf.
Nicht übertreiben
Das Einführen größerer Mengen Imitate nach Deutschland ist schlichtweg illegal. Wird ein Tourist damit erwischt, geht der Zoll davon aus, dass er die Mitbringsel weiterverkaufen will. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", betont Martin Brandlhuber, Sprecher des Hauptzollamts München. Das gilt speziell für ertappte Urlauber, die mit Handel gar nichts im Sinn haben, sondern auf dem Basar in Antalya nur Mitbringsel für Kinder, Oma, Neffen und Nichten erstanden haben.
Wer Gefälschtes allein für den Privatgebrauch einkauft, sollte es trotzdem nicht übertreiben - und noch vor der Heimreise gut rechnen. Die mitgebrachten Kopien dürfen zusammen nicht mehr als 430 Euro kosten. Pro Person. "Dabei zählt der tatsächlich gezahlte Preis am Urlaubsort, nicht der Originalpreis daheim", erläutert Brandlhuber. Diese Freigrenze gilt bei der Rückreise per Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff. Bei der Einreise per Bahn oder Auto liegt das Limit bei 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen Plagiate für 175 Euro dabei haben.
Belege auch im Urlaub sammeln
Wer bei der Ankunft daheim den grünen Ausgang beim Zoll nimmt, sollte dann auch wirklich nicht mehr im Koffer haben als erlaubt. Bei einer Stichprobe durch die Zollbeamten kann es für den ertappten Schmuggler sonst ungemütlich werden. Er muss dann mit einem Steuerstrafverfahren rechnen und außerdem mit hohen Kosten.
Ist die Freimenge überschritten, wird der Urlauber für den gesamten Wert zur Kasse gebeten. "Am besten ist, immer Kaufbelege aufzuheben, wenn möglich, damit der Wert möglichst genau nachvollziehbar ist", empfiehlt Brandlhuber. Sonst wird die Ware von den Zollbeamten geschätzt.
Hohe Geldstrafen für Produktpiraterie
Wem nachgewiesen werden kann, dass er mit Fälschungen handeln will, muss sich warm anziehen: Auf das "Inverkehrsbringen von markenverletzender Ware" stehen hohe Geldstrafen, immer abhängig von Mengen und Wiederholungstaten, erläutert Gaul. Außerdem kann die Firma, deren Markenrechte verletzt wurden, Schadenersatzansprüche geltend machen. Allein die Unterlassungserklärung kostet oft mehrere hundert Euro.
Plagiate kaufen sei "wirklich kein Kavaliersdelikt", warnt der Münchner Jurist. Reisende sollten beim Kauf imitierter Waren nicht nur an den eigenen Geldbeutel denken. Jedem müsse klar sein, dass er Firmen damit schade, so Gaul. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt den durch Plagiate verursachten Schaden weltweit auf über 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
Besondere Vorsicht vor Arzneimitteln
Dazu kommt, dass sich der Imitat-Fan auch selbst schaden kann. Fälschungen sind meist sehr billig produziert und oft von schlechter Qualität - in diesen Fällen sind sie auch das wenige Geld kaum wert. "Vorsicht ist vor allem bei kopierten Arzneimitteln geboten", warnt Brandlhuber. Sie können oft völlig anders dosiert sein als die Mittel daheim. Wer sich Imitate zulegt, sollte immer um die Risiken wissen.
Aber auch bei nachgemachten Kosmetika ist Vorsicht geboten. Im besten Fall verfliegt der Duft nur schneller oder hinterlässt Spuren auf der Kleidung. Im schlimmeren Fall drohen gesundheitliche Konsequenzen wie Allergien oder Hautreizungen. Elmar Keldenich vom Bundesverband der Parfümerien warnt im Interview mit der "Bild"-Zeitung: „Da wird in fliegenden Labors unter zum Teil unhygienischen Bedingungen irgendetwas zusammengemixt, das wenig kostet, aber dem Originalprodukt zumindest auf den ersten Blick nahe kommen soll. In Europa haben wir nicht umsonst eine sehr strenge Kosmetikrichtlinie, die den Verbraucher vor allem schützen soll, was ihm gesundheitlich schaden könnte. An solche Vorgaben halten sich Produktfälscher natürlich nicht.“