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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Flugreise geplant? Nagelschere und Co.: Das darf nicht ins Handgepäck
Keine Flüssigkeiten, keine Waffen: Viele Dinge, die nicht ins Handgepäck dürfen, sind wohl jedem bekannt. Aber wie steht es um weniger Offensichtliches?
Wer per Flugzeug verreist, steht spätestens beim Packen häufig vor der Frage, was eigentlich wo eingepackt werden sollte. Sollten Sie Schminke lieber in den Koffer packen oder zum Nachschminken unterwegs doch besser ins Handgepäck?
Und das Maniküre-Set? Wohin mit geliebten Sportgeräten, die im Gepäckraum leicht abhanden kommen könnten? Bei vielen Dingen stellt sich die Frage gar nicht, sie sind im Handgepäck verboten.
Was ist im Handgepäck verboten?
Je nach Airline ist grundsätzlich nur eine bestimmte Größe und bei manchen auch nur ein einzelnes Handgepäckstück zugelassen. Dazu sollten Sie sich unbedingt vor dem Packen genau informieren, damit es nicht zu einer teuren Überraschung am Flughafen kommt.
Flüssigkeiten in einer Menge von jeweils über 100 Millilitern sowie insgesamt mehr als einem Liter sind auf Flügen in der Europäischen Union nicht erlaubt. Außerdem verboten sind folgende Dinge:
- Waffen/Munition und auch Spielzeug, das damit verwechselt werden könnte
- Messer, Scheren, Nagelfeilen, Rasierklingen – hier gibt es allerdings Ausnahmen
- Akkuschrauber, Bohrmaschinen und andere Werkzeuge
- Pfefferspray, Elektroschocker
- Feuerwerkskörper
- Aktenkoffer mit Alarmsicherung
- Thermometer mit Quecksilber
- Wanderstöcke
- Stricknadeln
- Skateboards
- Schlittschuhe
- chemische, giftige, entflammbare oder explosive Stoffe
- Feuerzeuge
- Heringe zum Zelten
- Suppen, Marmeladen, Aufstriche und ähnliches
- Angelruten
- Peroxide und Haarfärbemittel
- insbesondere bei USA-Flügen: Puderdosen mit mehr als 350 ml Inhalt
Was gilt insbesondere für Nagelscheren und Co. im Handgepäck?
Nagelscheren, Nagelklipper oder auch Pinzetten sind nicht grundsätzlich im Handgepäck verboten. Allerdings gibt es je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Vorgaben, Sie sollten sich daher immer direkt bei Ihrer Fluggesellschaft informieren.
Meist gilt: Eine Schere im Handgepäck darf eine Klingenlänge von sechs Zentimetern nicht überschreiten. Ähnliches gilt auch für Nagelklipper oder Feilen. Auch Pinzetten sollten Sie nur in möglichst kleiner Form einpacken. Bei Rasierklingen sollten Sie darauf achten, dass die Klingen durch Gitter geschützt sind.
Es empfiehlt sich grundsätzlich immer, zweifelhafte Gegenstände im Koffer aufzugeben, damit Sie nicht das teure Maniküre-Set an der Sicherheitskontrolle abgeben müssen. Denn letztlich ist es dem Sicherheitspersonal überlassen, ob es zum Beispiel die Nagelfeile mit 5,5 Zentimetern Länge durchgehen lässt oder eben nicht.
- Eigene Recherche
- Urlaubspiraten: "Die ultimative Handgepäck-Check-Liste"
- focus.de: "Handgepäck: Nagelschere, Pinzette und Klipper - das darf mit", 25. Februar 2020.
- lufthansa.com: "Gefährliche und verbotene Güter"