Ärger mit Hotel, Transfer oder Gepäck Fünf Probleme mit Pauschalreisen: So wehren Sie sich
Pauschalreisen gelten als unkompliziert. Doch auch bei dieser Art der Reise kann es Schwierigkeiten geben. Dann sollten Sie wissen, was zu tun ist.
Wer einen möglichst stressfreien Urlaub haben möchte, bucht gerne eine Pauschalreise. Allerdings läuft auch hier nicht immer alles nach Plan und es können Probleme mit Hotel, Transfer oder Gepäck auftreten. Hier finden Sie Tipps, was Sie in fünf häufigen Problemfällen tun können.
1. Gepäck geht verloren
Sie sind in der Urlaubsregion angekommen, doch von Ihren Koffern und Taschen fehlt am Flughafen jede Spur? Dann gehen Sie wie folgt vor:
- Geben Sie sofort eine Verlustanzeige bei der Airline auf.
- Informieren Sie Ihren Reiseveranstalter über das fehlende Gepäck.
- Falls Sie notwendige Kleidungsstücke und Toilettenartikel kaufen, heben Sie die jeweiligen Belege auf. Sie können für die entstandenen Kosten eine Erstattung von der Airline verlangen.
Für den Zeitraum, in dem Ihr Gepäck fehlt, können Sie auch vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen. Meist stehen Ihnen zwischen fünf und 50 Prozent des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck zu. Tipp: Lassen Sie sich den Gepäckverlust am besten schriftlich vom örtlichen Reiseleiter bestätigen.
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2. Transfer zum Hotel fehlt
Zu einer Pauschalreise gehört in den meisten Fällen auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel dazu. Warten Sie am Flughafen vergeblich auf Abholung, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter. Er ist verpflichtet, für Ersatz zu sorgen.
Müssen Sie dennoch selbst den Transfer organisieren – beispielsweise per Taxi – bewahren Sie unbedingt alle Quittungen auf. Die Kosten für den Transfer können Sie zurückzufordern.
3. Hotel entspricht nicht den Erwartungen
Auch im Hotel kann es unerwartete Schwierigkeiten geben: Sie erhalten nicht das vereinbarte Zimmer mit Meerblick, der Pool ist nicht nutzbar oder das Zimmer ist verdreckt. Hält das Hotel nicht den versprochenen Standard ein, können Sie Abhilfe oder eine Minderung des Reisepreises verlangen. Gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Zeigen Sie den Mangel unverzüglich bei der Reiseleitung des Veranstalters – nicht nur beim Hotelier – an.
- Fordern Sie Abhilfe und setzen Sie hierfür eine Frist.
- Lassen Sie sich ein schriftliches Mängelprotokoll geben und unterschreiben Sie es.
- Machen Sie Fotos oder Videos von dem Mangel und dokumentieren Sie ihn zu Beweiszwecken. Notieren Sie sich eventuell Namen von Zeugen.
Wenn Sie den Reiseveranstalter nicht kontaktieren, können Sie später auch keine Minderung des Reisepreises verlangen. Wie viel Geld Sie bei welchen Mängeln zurückfordern können, können Sie hier nachlesen.
4. Das Wetter ist schlecht
Entspricht das Wetter am Urlaubsort nicht den Erwartungen, ist das kein Grund den Reiseveranstalter zu kontaktieren und eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise schwere Regenfälle oder Waldbrände das Hotel zerstören oder andere Gründe vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft. Auch für den unverzüglichen Rücktransport muss der Veranstalter dann sorgen.
5. Pauschalreise stornieren
Möchten Sie eine Pauschalreise ohne triftigen Grund stornieren, ist das zwar möglich, es fallen aber je nach Zeitpunkt der Stornierung Gebühren an. Generell gilt: Je näher der Reisebeginn, desto teurer wird die Stornierung. Die Gebühren für die Stornierung können bei verschiedenen Anbietern stark variieren. Manche Reiseveranstalter bieten allerdings – meist gegen Aufpreis – kostenfreie Stornierungsoptionen an.
- vzhh.de: "Probleme mit der Pauschalreise – das können Sie tun"
- verbraucherzentrale.de: "Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an"
- wko.at.: Frankfurter Tabelle, PDF (Stand 20. Januar 2025)