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Deutsche Bahn: Was droht, wenn Sie keine Sitzplatzreservierung haben


Überfüllte Bahn
Das droht Ihnen, wenn Sie im Zug keinen Sitzplatz haben

Aus Kostengründen oder aufgrund fehlender Plätze verzichten viele Zuggäste auf eine Sitzplatzreservierung. Doch das kann ihnen zum Verhängnis werden.

Aktualisiert am 07.03.2024|Lesedauer: 2 Min.

4,50 Euro in der 2. Klasse und 5,90 Euro in der 1. Klasse: So viel kostet aktuell die Sitzplatzreservierung in den Fernzügen der Deutschen Bahn. Nicht jeder möchte oder kann das Geld dafür ausgeben. Einige Reisende gehen daher vor der Fahrt davon aus, irgendwie schon einen Sitzplatz im Zug zu finden. Andere meinen, sie könnten die halbe Stunde Zugfahrt auch im Gang stehen oder sich notfalls auf den Boden setzen. Das stimmt jedoch nicht.

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Frau steht vor der Zugtür: Rettungswege dürfen nicht blockiert werden. (Quelle: via www.imago-images.de)

Was vermutlich nicht alle wissen: Die Deutsche Bahn untersagt es ihren Gästen, in Zuggängen zu sitzen und zu liegen. In den Doppelstockzügen dürfen sie auch nicht auf den Treppen sitzen. Wer das dennoch tut, verstößt gegen die Hausordnung.

Was passiert, wenn ich beim Verstoß erwischt werde?

Haben Sie keinen Sitzplatz gefunden, wird Ihnen der Zugbegleiter helfen, einen geeigneten Platz zu finden, sagt ein Bahnsprecher auf Nachfrage von t-online. Allerdings nicht etwa aus Höflichkeit. Es geht viel eher darum, die Fluchtwege freizuhalten. "Sollten Reisende in stark ausgelasteten Zügen Flucht und Rettungswege blockieren, stellt dies ein Sicherheitsrisiko dar."

Problematisch wird es für den Fahrgast erst, wenn kein geeigneter Platz zu finden ist. "Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Weiterfahrt zur Sicherheit aller Fahrgäste nicht möglich", so der Bahnsprecher. Das bedeutet, dass bei einer "akuten Überbesetzung einzelner Züge" Reisende gebeten werden, den Zug zu verlassen. Sie müssen dann auf einen anderen Zug ausweichen.

Wer also mit der Bahn fährt, sollte sich einen Sitzplatz suchen oder auf Züge ausweichen, die weniger stark ausgelastet sind.

Übrigens, wer raucht, verstößt ebenfalls gegen die Hausordnung. Was dann passiert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Verwendete Quellen
  • Schriftliches Interview mit der Deutschen Bahn am 13.02.2023
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