Vormund benennen Wie Eltern für ihren Tod vorsorgen
Wer kümmert sich um mein minderjähriges Kind, wenn ich sterbe? Diese Frage sollten sich Eltern so früh wie möglich stellen und Vorsorge treffen.
Viele Eltern verdrängen den Gedanken, dass sie plötzlich sterben könnten. Dabei ist es wichtig, früh Vorsorge zu treffen. Noch vor dem Finanziellen steht dabei ein anderer Aspekt: "Denn den meisten dürfte nicht egal sein, wer die Vormundschaft und damit das Sorgerecht für ihr Kind bekommt", sagt Dietmar Kurze vom Verband Vorsorge Anwalt in Berlin. Genau das können Eltern festlegen. Handschriftlich angefertigt und unterschrieben oder alternativ als notarielles Testament oder Erbvertrag.
Rechtliche Regelung der Vormundschaft
Aber wie ist überhaupt die Rechtslage in Sachen Vormundschaft? Haben Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausgeübt, dann bleibt es nach dem Tod von Mutter oder Vater bei dem hinterbliebenen Elternteil. "Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern miteinander verheiratet oder geschieden sind oder ein Paar ohne Trauschein zusammenlebt", betont Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht.
Sterben beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil mit alleinigem Sorgerecht, dann ist zunächst unklar, wer Vormund des Kindes wird. Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass die Taufpaten eines Kindes im Falle des Todes der Eltern automatisch Vormund des Kindes werden. "Das ist falsch", erklärt Kurze. Kirchliche Traditionen wie Patenschaften haben keinerlei Auswirkungen auf das Zivilrecht. Was aber nicht heißt, dass Paten nicht Vormund eines Kindes werden könnten.
"Das aber müssen die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil in einer Verfügung bestimmen", so Kurze. Das Sorgerecht geht auch nicht automatisch auf den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin einer alleinerziehenden Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters über. Wenn das gewollt ist, muss auch dies der oder die Verstorbene verfügt haben.
Wann das Jugendamt entscheidet
Wurde kein Vormund für das verwaiste Kind benannt, muss das Jugendamt oder das Familiengericht darüber entscheiden. Solche Verfahren ziehen sich hin. Das belastet nicht nur das Kind, sondern kann mitunter zu einem Ergebnis führen, das nicht den Wünschen der verstorbenen Person entsprochen hätte. "Um all das zu vermeiden, macht eine Verfügung, die Eltern oder Alleinerziehende zu Lebzeiten treffen, viel Sinn", betont Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht.
Aber: Bevor Eltern den Namen des gewünschten Vormunds in einer Verfügung hinterlegen, sollten sie mit der betroffenen Person erst einmal ausloten, ob sie dazu überhaupt bereit ist.
In der Verfügung kann auch bestimmt werden, dass bestimmte Personen auf keinen Fall Vormund des Kindes werden sollen. Das hat jedoch Grenzen. "Ist ein Paar geschieden oder getrennt, hat aber das gemeinsame Sorgerecht fürs Kind, dann kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, den anderen Elternteil kaum von der Vormundschaft ausschließen", stellt Kurze klar.
Ein Vormund muss volljährig sein
Ratsam ist auch, einen Ersatz-Vormund zu bestimmen. "Eine mögliche Variante wäre, einen Vormund zu benennen, der sich um das Kind kümmert, und eine weitere Person aufzuführen, die für das Kind als Testamentsvollstrecker das geerbte Vermögen verwaltet", erklärt Fachanwalt Eberhard Rott.
Selbst wenn kein Vermögen vererbt wird, empfiehlt es sich oft, noch einen zweiten Vormund zu benennen, der sich um die finanziellen Aspekte mitkümmern soll – zur gegenseitigen Kontrolle zum Wohle des Kindes, erklärt Becker.
Finanzielle Absicherung der Kinder
Kinder erhalten neben einer Halb- oder einer Vollwaisenrente mindestens bis zu ihrem 18. Lebensjahr weiter Kindergeld. Wer seinen Sohn oder seine Tochter darüber hinaus absichern will, hat mehrere Optionen. "Denkbar ist etwa eine Ausbildungsversicherung", erläutert Becker. Daneben kommen etwa auch eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung in Frage.
Eltern sollten sich auch zur Höhe der Versicherungssumme beraten lassen. "Ist Vermögen vorhanden, dann können Eltern in der Verfügung veranlassen, dass das Kind zum Beispiel zu seinem Geburtstag oder zu Weihnachten eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommt", sagt Rott. Ebenfalls kann festgehalten werden,dass das Kind etwa zu Monatsbeginn ein Taschengeld in bestimmter Höhe aus dem Vermögen erhält – etwa, um so den Umgang mit Geld zu lernen.
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Aufbewahrung der Vormundschaftsdokumente
Generell gilt: "Die Verfügung, wer Vormund werden soll, sollte nicht Bestandteil des Testaments sein", betont Kurze. Denn es können viele Wochen vergehen bis das Testament eröffnet wird. "Besser ist es, zu Hause einen Ordner zu haben, der leicht auffindbar ist und in dem alle Vorsorgedokumente abgeheftet sind", erklärt Becker. Sinnvoll kann auch sein, eine Kopie beim Vormund zu hinterlegen. Das Dokument kann notariell beurkundet werden – ein Muss ist das aber nicht.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn