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Taschengeldtabelle 2023: Wie viel Taschengeld für Kinder?


Taschengeldtabelle
So viel Taschengeld ist für Ihr Kind angemessen

Eltern sollten Kindern früh die Verantwortung für bestimmte Geldbeträge überlassen. Die Übersicht zeigt, welche Taschengeldhöhe in welchem Alter ideal ist.

Aktualisiert am 11.10.2022|Lesedauer: 5 Min.
Von dpa, t-online, cch
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Gesetzlich ist es nicht geregelt, dass Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen. Taschengeld ist aber wichtig, damit Kinder so früh wie möglich den Umgang mit Geld üben. Spätestens, wenn sie in die Grundschule kommen, sollten sie regelmäßig Taschengeld bekommen, denn dadurch lernen sie, den Wert von Dingen einzuschätzen und Geld einzuteilen. Positiver Nebeneffekt: Kinder üben dabei auch das Rechnen.

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Taschengeld: Wie viel ist für Kinder angemessen? (Quelle: andresr/getty-images-bilder)

Infobox
• Die Höhe des Taschengelds ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Es gibt offizielle Empfehlungen.
• Taschengeld kann ab dem vierten Lebensjahr ausgezahlt werden – am besten wöchentlich.
• Ab dem zehnten Lebensjahr sollte Taschengeld monatlich gezahlt werden.
• Taschengeld soll Kindern einen verantwortlichen Umgang mit Geld beibringen.

Taschengeld-Tabelle 2023

Die zuständigen Jugendämter geben Eltern Tipps, wie viel Taschengeld sie Ihren Kindern auszahlen sollten. Auch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) aktualisiert regelmäßig die Taschengeldempfehlung. Dabei wird auch die Inflationsrate berücksichtigt. Das Institut gibt folgende Orientierungswerte:

Alter Höhe des Taschengelds
Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro pro Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro pro Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro pro Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro pro Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro pro Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro pro Monat
11 Jahre 18,50-21,00 Euro pro Monat
12 Jahre 21-23,50 Euro pro Monat
13 Jahre 23,50-26,00 Euro pro Monat
14 Jahre 26,00-31,00 Euro pro Monat
15 Jahre 31,00-39,00 Euro pro Monat
16 Jahre 39,00-47,00 Euro pro Monat
17 Jahre 47,00-63,00 Euro pro Monat
ab 18 Jahre 63,00-79,00 Euro pro Monat

Wie sind die offiziellen Taschengeldempfehlungen?

Erziehungswissenschaftler raten, Kindergarten- und Grundschulkindern das Taschengeld wöchentlich auszuzahlen. Erst ab einem Alter von zehn Jahren seien Kinder in der Lage, einen ganzen Monat zu überblicken und sich das Geld einzuteilen.

Ältere Kindergartenkinder ab vier oder fünf Jahren können etwa 50 Cent Taschengeld pro Woche erhalten, mit dem sie zum Beispiel ein Eis im Sommer oder kleine Spielsachen finanzieren. Die Beträge sollten sich laut DJI pro Altersjahr um 50 Cent oder einen Euro steigern. Bei der Einschulung seien ein bis zwei Euro pro Woche angemessen. Für Zehnjährige empfiehlt das DJI einen monatlichen Betrag von mindestens 16 Euro.

Ab 14 Jahren gibt das DJI eine größere Spanne vor, die sowohl die wachsende Selbständigkeit der Jugendlichen, als auch den finanziellen Spielraum der Eltern berücksichtigt. Ab diesem Alter können Teenager eigenständige Kaufentscheidungen treffen und ihre finanzielle Möglichkeiten verantwortungsvoll verteilen.

Zusätzlich zum Taschengeld können Eltern auch Budgetgeld spendieren. Mit Budgetgeld können Jugendliche eigenverantwortlich Kleidung oder Schulmaterial anschaffen. Auch für Smartphone-Kosten kann es genutzt werden. Der Unterschied zum Taschengeld besteht darin, dass Budgetgeld notwendigen Käufen dient, während Taschengeld zur freien Verfügung ist. Vater und Mutter sollten beide Gelder separat an den Nachwuchs auszahlen.

Unser Tipp
Stecken Sie Ihrem Kind nicht zusätzlich Geld zu, wenn es mit seinem Taschengeld nicht ausgekommen ist. So lernt Ihr Kind nicht den richtigen Umgang mit Geld und was es bedeutet, auch mal kein Geld zu haben.

Individuelle Umstände spielen Rolle für Höhe des Taschengeldes

Bei Jugendlichen kann man beispielsweise eine bestimmte Summe im Monat in eine Dose stecken, von der sie sich Hosen und Pullover kaufen dürfen. Im Geschäft kann das Kind dann frei entscheiden: Möchte ich lieber zwei günstige Hosen oder einen etwas teureren Pullover kaufen? Eltern müssen allerdings auch damit umgehen können, dass das Kind einen Winter lang in der Sommerjacke herumläuft, weil es sich im Herbst lieber eine Markenjeans leisten wollte.

Das Jugendinstitut weist darauf hin, dass die Taschengeldempfehlungen nur Richtwerte seien. "Die Höhe des Taschengelds sollte individuell in jeder Familie ausgehandelt werden. Je nach Familiengröße und Anzahl der Kinder, Entwicklungsstand des Kindes und den Einkommensverhältnissen kann es höher oder niedriger sein", heißt es.

Dabei sollten Sie natürlich auch an Ihre eigene finanzielle Situation denken. Besonders große Familien, die von Sozialgeldern leben, müssen sich nicht zwingend an die gängigen Taschengeldhöhen halten, wenn dies sonst starke Einbußen aller Familienmitglieder nach sich ziehen würde. Familien, die hingegen etwas mehr Geld zur Verfügung haben, sollten ihrem Kind nicht übermäßig viel Taschengeld zahlen, damit dieses den Wert des Geldes schätzen lernt.

Warum bekommen Kinder Taschengeld?

Im Hinblick auf die Finanzen im späteren Leben ist der Umgang mit Taschengeld eine wichtige Lektion für Kinder. Sie lernen, Entscheidungen zu treffen: Ist eine Anschaffung sinnvoll und nötig oder nicht? Wie wichtig dieser verantwortungsvolle Umgang ist, belegen Zahlen: Zehn Prozent aller 20- bis 24-Jährigen in Deutschland sind verschuldet.

Man sollte bei Kindern Interesse für das Thema Geld wecken. Im Supermarkt können Kinder zum Beispiel lernen, Preise zu vergleichen oder sie suchen zu Hause nach Sparpotenzialen, wie unnötigem Stand-by-Betrieb von Fernseher und Stereo-Anlage.

Dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld machen, was sie wollen?

Wichtiger als die Höhe des Taschengeldes ist, dass Eltern und Kinder klare Regeln zum Verwendungszweck vereinbaren. Man kann beispielsweise verabreden, dass man dem Kind Schulsachen wie Stifte und Blöcke kauft, dass es sie aber selbst ersetzen muss, wenn es sie verliert.

Bei der Bemessung des Taschengelds sollte man ein bisschen großzügig sei. Kosten zum Beispiel die Klebebildchen, die ein Kind sich wöchentlich kauft, einen Euro, sollte man fünfzig Cent mehr geben. Dann können Kinder auch mal für größere Wünsche sparen.

Allerdings ist es auch möglich, dass sich Kinder mit ihrem Taschengeld Süßigkeiten und Spielzeug selbst kaufen oder – bei größeren Kindern – sich an den Kosten für ihr Mobiltelefon beteiligen.

Kinder sollten aber größtenteils selbst entscheiden dürfen, was sie von ihrem Taschengeld kaufen. Auch wenn die Anschaffung nicht immer sinnvoll für die Eltern erscheint, sollten sie nicht jeden Wunsch ausschlagen oder jeden Kauf kritisieren. Kinder dürfen ohnehin nicht alles kaufen, was sie wollen. Wo die Grenzen liegen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Taschengeldparagraphen.

Wofür Kinder ihr Taschengeld ausgeben

Kinder nutzen ihr Taschengeld typischerweise dazu, Süßigkeiten, Zeitschriften oder Spielsachen zu kaufen. Häufigste Verwendungszwecke sind:

  • Süßigkeiten, Kaugummi
  • Zeitschriften, Magazine, Comics
  • Eis
  • Getränke
  • Fast Food
  • Knabberachen wie Chips etc.
  • Sticker, Sammelkarten
  • Spielzeug, Spiele
  • Sammelfiguren
  • Bücher
  • Geschenke
  • Bekleidung, Accessoires
  • Musik
  • Kino, Konzerte
  • virtuelle Güter wie Apps oder Online Games
  • Kleidung
  • Elektrogeräte

Kann Taschengeldentzug zur Bestrafung genutzt werden?

Für den Lerneffekt ist aber auch wichtig, dass Eltern immer an die Auszahlung des Taschengelds denken, ohne erinnert zu werden. Auch sollten die Kinder das Taschengeld unabhängig davon bekommen, ob sie lieb waren, ob sie gute oder schlechte Noten in der Schule geschrieben haben und auch unabhängig von der Sorgfalt, mit der sie die Hausaufgaben erledigt haben. Taschengeld ist keine Belohnung und auch keine Bestrafung.

Ist das Taschengeld einmal verteilt, sollten Eltern sich zurücknehmen. Wenn das Kind das Geld zu Hause vergessen oder schon ausgegeben hat, sollte man ihm nicht ausnahmsweise wieder etwas finanzieren. Nur auf diese Weise lernt es auf Dauer, die Verantwortung für seine Ausgaben zu übernehmen.

Eltern sollten mit ihren Kindern offen über Geld sprechen

Besonders wichtig, um den Umgang mit Geld zu lernen, ist, was vielen Eltern schwer fällt: Offen über die Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushaltes zu sprechen. Um ein Gespür für Ein- und Ausgaben zu bekommen, sollten Eltern ihre Kinder mit zum Einkaufen nehmen, sie einbeziehen, wenn größere Anschaffungen in der Familie geplant sind und auch aus der Höhe ihres Gehaltes kein Geheimnis machen.

Sollten Kinder ein Taschengeldbuch führen?

Damit Ihre Kinder stets den Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben haben, empfehlt es sich beispielsweise, ein Heft mit den Zahlen zu notieren. Verschiedene Farben helfen den Kleinen zusätzlich, schnell einen Überblick über ihr erspartes Taschengeld zu bekommen und zu erkennen, wofür sie den größten Teil ausgegeben haben. Das Taschengeldbuch können Sie entweder als Buch im Buchhandel kaufen oder als Excel-Tabelle anlegen.

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Ein weiter Tipp ist es, Ihren Kindern Sparziele zu setzen. Das hilft Kindern zu verstehen, dass sie sich nicht gleich alles sofort kaufen sollten, sondern sich auch über Ausgaben Gedanken machen: "Wenn ich mir das jetzt kaufe, kann ich mir meinen großen Wunsch erst viel später erfüllen." Anregungen und Hilfen sind durchaus erlaubt, so der Kinderschutzbund. Versuchen Sie jedoch nicht, zu bevormundend zu sein.

Sind Sparbuch und Girokonto für Kinder sinnvoll?

Ab acht Jahren sollten Kinder zusätzlich zum Taschengeld auch ein Sparbuch bekommen. So machen Sie erste Erfahrungen mit Geld und Zinsen. Größere Geldbeträge sollten stets auf dem Sparbuch oder Kinderkonto eingezahlt werden. Es ist auch eine erste Einführung in die Buchführung. Mit 14 bis 16 Jahren ist dann auch ein Jugendgirokonto sinnvoll. Vor Verschuldung brauchen Eltern in dem Fall keine Angst zu haben, denn ein Dispo-Kredit darf Minderjährigen nicht ohne weiteres eingeräumt werden.

Wie lange sollten Sie Ihrem Kind Taschengeld zahlen?

Das hängt von Ihrer eigenen finanzielle Situation ab. Hat Ihr Kind jedoch eine Ausbildung angefangen oder verdient es selbst ausreichend Geld, ist eine Auszahlung nicht mehr nötig.

Verwendete Quellen
  • dij.de: "Taschengeld"
  • Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
  • Kreisjugendamt Landkreis Ebersberg
  • Kinder-Medien-Studie 2018
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