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Checkliste für Todesfall: Das müssen Sie jetzt unternehmen


Checkliste für Hinterbliebene
Tod eines Angehörigen: Was jetzt zu tun ist

Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Ausnahmesituation. Viel Zeit zum Trauern bleibt erst einmal nicht. Denn auf die Hinterbliebenen wartet die Bürokratie. Dabei ist vor allem die Zeit entscheidend.

Aktualisiert am 19.11.2021|Lesedauer: 7 Min.
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Wenn ein Angehöriger stirbt, bleibt meist nicht viel Zeit, die Behörden zu informieren und erste Formalitäten zu erledigen. Die Fristen, die es zu beachten gibt, sind verschieden, beginnen jedoch jeweils mit dem Zeitpunkt, an dem der Angehörige vom Tod erfährt. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Punkte zusammengefasst, die es nach einem Todesfall zu regeln gibt.

Todesfall in der Familie: Stirbt ein Mensch, müssen vor und nach der Beerdigung viele Formalitäten erledigt werden.Vergrößern des Bildes
Todesfall in der Familie: Stirbt ein Mensch, müssen vor und nach der Beerdigung viele Formalitäten erledigt werden. (Quelle: PantherMedia/imago-images-bilder)

Vorab zu klären ist, ob der Verstorbene entsprechende Verfügungen über den Tod und darüber hinaus getroffen oder Willenserklärungen abgegeben hat. Das umfasst das Testament, die Art und Weise der Bestattung oder Verfügungen über eine mögliche Organspende.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Ein Beispiel ist die sogenannte Bestattungsverfügung. Darin hinterlegt die betreffende Person zu Lebzeiten, was nach dem Tod mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist allerdings darauf hin, dass es keine vorgeschriebene Form für diese schriftliche Willenserklärung gibt. Die Experten raten, eine vertrauenswürdige Person als sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zu benennen. Sie trage dann die Verantwortung dafür, dass die Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen erfolge.

Was ist unmittelbar nach dem Todesfall zu tun?

Obgleich die emotionale Belastung groß ist, sollten Hinterbliebene bereits in den ersten Stunden nach dem Todesfall diese Schritte unternehmen.

Totenschein ausstellen lassen

Ist der Angehörige nicht in einem Krankenhaus oder einem Alten- oder Pflegeheim verstorben, muss als erstes ein Arzt informiert werden. Er nimmt die Leichenschau vor und stellt den sogenannten Leichenschauschein, auch Totenschein oder Todesbescheinigung genannt, aus. Dieser ist erforderlich, um die Behörden zu informieren und die weiteren Schritte einzuleiten.

Recht auf Abschied nehmen

Stirbt der Familienangehörige zu Hause, können Hinterbliebene das sogenannte Recht auf Abschiednahme wahrnehmen. Dabei bleibt der Tote vorerst an seinem Sterbeort, um sich von ihm verabschieden zu können. Achten Sie darauf, dass es in dem betreffenden Raum kühl ist. Bedecken Sie den Verstorbenen mit einer dünnen Auflage, zum Beispiel einem Laken. Stirbt der Angehörige im Pflegeheim, dürfen Sie sich ebenso in Ruhe verabschieden – auch wenn die Einrichtung oft auf eine schnelle Abholung drängt.

Beerdigungsinstitut beauftragen

Zu den ersten Schritten gehört es ebenso, ein Bestattungsinstitut mit den Formalitäten der Beerdigung zu beauftragen. In manchen Fällen hat der Verstorbene finanzielle Vorsorge betrieben und die Art und Weise seiner Beerdigung – gegebenenfalls in einem letzten Willen oder in einer Bestattungsverfügung – festgelegt. Daran können Sie die Bestattungsplanung ausrichten.

Beerdigungskosten vergleichen

Ist das nicht der Fall, muss ein Bestattungsinstitut gefunden werden. Dies kann unter anderem über ein Vergleichs- oder Vermittlungsportal erfolgen oder es kann ein Bestatter in der Nähe aufgesucht werden. Wichtig ist bei den Beerdigungskosten, die Preise und Leistungen vorab zu vergleichen und einen Kostenvoranschlag einzuholen. Der Grund: Die Preise können sich erheblich unterscheiden.

Wichtige Dokumente sammeln

Für die spätere Bestattung werden einige Dokumente, Urkunden sowie Unterlagen des Verstorbenen benötigt. Das sind zum Beispiel Personalausweis oder Pass sowie Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde. Sammeln Sie diese am besten in einem Ordner, sodass Sie diese immer griffbereit haben. Wichtig ist es vor allem, die sogenannte Sterbeurkunde zu beantragen.

Info
Nach dem Tod eines Familienangehörigen braucht die Bestattungsplanung etwas Zeit. Zudem können Hinterbliebene kurz nach dem Tod eines nahen Verwandten, aus emotionalen Gründen nicht wie gewohnt ihrem Job nachgehen. Aus diesem Grund gewähren Arbeitgeber einen Sonderurlaub. Wie viel Ihnen zusteht, lesen Sie hier.

Was steht in den ersten Tagen nach dem Sterbefall an?

Bestimmte Urkunden sowie Dokumente müssen innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden, zum Beispiel die Sterbeurkunde spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall. Auch Versicherungen sind meist innerhalb weniger Tage zu informieren.

Sterbeurkunde anfordern

Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Das ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist – also der Sterbe-, nicht der Wohnort des Verstorbenen. Häufig wird das auch vom Beerdigungsunternehmen übernommen.

Folgende Unterlagen des Verstorbenen müssen – falls zutreffend – dafür eingereicht werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Toten-/Leichenschauschein
  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

Wichtig: Sowohl die Sterbeurkunde als auch der Totenschein müssen in der Regel als Nachweis für den Tod eines Menschen vorgelegt werden. Gegebenenfalls sollten diese in mehrfacher Ausfertigung, aber zumindest in mehreren Kopien vorliegen.

Versicherungen informieren

Manche Versicherungen müssen innerhalb weniger Tage benachrichtigt werden. Sonst kann der Anspruch auf Leistungen verloren gehen.

Unfalltodversicherung

Besteht eine Unfalltodversicherung, muss die Mitteilung an den Versicherungsträger innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

Lebens- und Sterbegeldversicherung

Versicherungen, die Leistungen wegen des Todes erbringen, wie Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter, müssen meist innerhalb von zwei bis drei Tagen informiert werden. Aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können sich allerdings abweichende Fristen ergeben.

Kranken- und private Haftpflichtversicherung

Bei der Kranken- und privaten Haftpflichtversicherung gibt es weniger Zeitdruck. Sie enden mit dem Tod der oder des Verstorbenen. Zu viel abgebuchte Beträge können die Erben zurückfordern. Das gilt auch für Verträge der Sache wegen – wie der Hausratversicherung oder der Versicherung einer Immobilie sowie eines Kraftfahrzeugs.

Diese Versicherungen könnten bestehen:

  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Hinterbliebenenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Rechtschutzversicherung

Als Nachweis müssen die Sterbeurkunde und der Totenschein eingereicht werden – in manchen Fällen auch der Versicherungsschein. Das reicht zumeist auch als Kopie.

Wichtig: Die Information an die Versicherung kann telefonisch erfolgen. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Information schriftlich erfolgen. Gegebenenfalls muss die Neuversicherung von Familienangehörigen bei der Krankenkasse beantragt werden.

Erbschein beantragen

Liegen Sterbeurkunde und Totenschein vor, sollte das Nachlassgericht informiert werden. Zuständig ist hier das Amtsgericht des letzten Wohnortes. Folgend kann man das Testament eröffnen lassen. Nicht zu vergessen: Über eine eingetretene Erbschaft muss das eigene Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Eintreten des Erbfalls informiert werden.

Arbeitgeber und Versorgungsträger

Über den Tod sollten recht bald der Arbeitgeber, ein möglicher Berufsverband sowie der Versorgungsträger oder das Sozialamt informiert werden.

Rentenversicherung informieren

Der Rententräger wird über den Rentenservice der Deutschen Post AG über den Tod der versicherten Person informiert. Dies kann per Brief oder in der Postfiliale erfolgen. Über den Post-Rentenservice erfolgt auch der Antrag auf Rentenvorschuss für die Witwen-/Witwerrente sowie der Antrag für die Witwen-/Witwerrente selbst. Im Übrigen zahlt der Rententräger in bestimmten Fällen auch noch bis zu drei Monate nach dem Tod die Rente der oder des Verstorbenen.

Kontakt: Sie erreichen den Rentenservice der Deutschen Post per Telefon unter: 0221 5692-444 (Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr) oder über das Kontaktformular.

Die Beamtenversorgung wird über die zuständige Dienstbehörde und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst geregelt.

Mietvertrag kann übergehen

Erben müssen den Vermieter über den Tod eines Mieters informieren. Das kommt nicht der Kündigung der Wohnung gleich. Denn die Ehegatten oder Lebenspartner sowie Kinder oder andere Familienangehörige sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Personen haben ein Recht, den Mietvertrag weiterzuführen. Wollen diese das nicht, geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten an die Erben über – dazu zählen auch eventuelle Mietschulden.

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Sind weder Angehörige noch Erben an der Fortführung des Mietvertrags interessiert, kann dieser im Todesfall außerordentlich – und damit fristlos – gekündigt werden.

Wichtig: Für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung muss diese innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall erfolgen.

Strom, Wasser, Gas

Im Zuge der Wohnungskündigung sollten auch alle damit verbundenen Verträge mit den Versorgern gekündigt werden. Dazu zählen: Strom, Wasser, Gas. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

Wichtig: Halten Sie die aktuellen Zählerstände schriftlich fest und lassen sich diese – wenn möglich – von dem Vermieter bestätigen.

Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag

Telekommunikationsverträge haben heutzutage in der Regel eine feste Laufzeit. Manche Anbieter erweisen sich jedoch kulant und ermöglichen eine vorzeitige Kündigung im Todesfall. Hinterbliebene sollten der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde anfügen. Gegebenenfalls müssen auch geliehene Geräte, so zum Beispiel der Router oder ein Receiver, an den Anbieter zurückgeschickt werden.

Nicht selten wird vergessen, den Verstorbenen auch beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag abzumelden. Die Kündigung greift frühestens ab dem darauf folgenden Monat. Hier geht's zum Formular.

Mitgliedschaften und Abos kündigen

Mit dem Tod endet auch automatisch die Mitgliedschaft in einem Verein. Weitere Mitgliedsbeiträge müssen nicht entrichtet werden. Dennoch sollten die Verantwortlichen über den Todesfall informiert werden. Anders gestaltet es sich in der Regel bei zeitlich gebundenen Mitgliedschaften wie zum Beispiel in einem Fitnessstudio. Hier läuft die Mitgliedschaft bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter und damit auch die Beitragspflicht. Manchmal zeigen sich die Anbieter jedoch kulant, was die Restlaufzeit betrifft.

Folgende Mitgliedschaften können bestehen:

  • Vereine (u. a. Sport- und Kulturvereine)
  • Verbände (u. a. Parteien, Gewerkschaften, Kammern)
  • Zeitgebundene Klubs (u. a. Fitnessstudio)
  • Bibliotheken

Nicht zuletzt sollten bestehende Abonnements, so zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, gekündigt und ausgeliehene Gegenstände wie Bücher oder Filme zurückgebracht werden.

Was ist für Angehörige danach noch wichtig zu wissen?

Nach der Beisetzung und der Erledigung der dringendsten Formalitäten sollten Hinterbliebene auch alles für die kommenden Wochen und Monate regeln. Dazu gehört der Umgang mit Bankkonten und Depots des Verstorbenen, Fragen rund um seinen Hausstand und sein digitales Erbe.

Bankkonten und Depots vorerst nicht schließen

Da auch im Todesfall die regelmäßigen Ein- und Auszahlungen weiterlaufen, sollten die Konten des Verstorbenen so lange nicht geschlossen werden, bis alle Verträge gekündigt wurden und eventuelle Rückerstattungen erfolgt sind. Dazu zählen unter anderem die Miete, das Telefon, Versicherungen, Energie und Versorger aber auch Zahlungen der Rentenversicherung.

Im Grunde besteht für die Angehörigen keine Verpflichtung, die Bankkonten oder Depots zu schließen. Die Verfügungsberechtigung geht auf die Erben als Rechtsnachfolger über.

Wichtig: Es gibt keine rechtlich verbindliche Frist für die Auflösung von Bankkonten Verstorbener. Allerdings können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts entsprechende Klauseln enthalten.

Erben müssen gegenüber dem Kreditinstitut ihre Legitimation nachweisen. Auch wenn Banken diesen oftmals einfordern, einen Erbschein müssen sie dafür nicht mehr vorlegen. Als Alternative reichen zum Beispiel ein Erbvertrag, ein notarielles Testament oder ein handschriftliches Testament.

Wichtig: Fordert die Bank die Vorlage eines Erbscheins ein, muss sie die eventuellen Kosten tragen.

Haushaltsauflösung

Ist die Wohnung gekündigt, steht die Haushaltsauflösung an. Dies kann in Eigenregie erfolgen oder von einem Dienstleister übernommen werden. Ist Letzteres der Fall, sollten vorher alle wichtigen Dokumente, persönliche Erinnerungen oder auch aufbewahrtes Geld gesichert werden. Das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, wenn man das Ordnungssystem nicht kennt und es zudem das eine oder andere Versteck geben kann.

Nachsendeauftrag einrichten

Damit wichtige Post nicht verloren geht oder die Behörden und Dienstleister keine teuren Nachforschungen in Auftrag geben müssen, sollten Erben einen Nachsendeauftrag – so zum Beispiel bei der Deutsche Post AG und der PIN AG – einrichten.

Trotz Nachsendeauftrag sollten die im Todesfall einbezogenen Behörden, der Vermieter und weitere Dienstleister die aktuelle Adresse der Erben oder anderer Verantwortlicher vorliegen haben.

Digitales Erbe regeln

Wenn der Verstorbene in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram aktiv war, sollten Hinterbliebene die Profile löschen. Kennen Sie die Zugangsdaten nicht, wenden Sie sich mit einer E-Mail an die betreffenden Unternehmenszentralen in Deutschland und bitten Sie diese, die Accounts zu löschen.

Hat der Angehörige einen Blog betrieben, auf dem er regelmäßig Beiträge veröffentlicht hat, können Sie diese auch online belassen. Beachten Sie aber, dass etwaige monatliche Hosting-Gebühren bei einem Anbieter fällig werden.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Brandenburg
  • Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas
  • GDV – Die deutschen Versicherer
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Nachrichtenagentur dpa
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