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Gepanschter Honig: Neues Etikett soll für Klarheit sorgen


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Neues Etikett soll Klarheit schaffen
Gepanschter Honig flutet europäischen Markt


Aktualisiert am 03.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Honig: Das Labor entdeckte unter anderem bienengiftige Stoffe.Vergrößern des Bildes
Honig: Das Labor entdeckte unter anderem bienengiftige Stoffe. (Quelle: Materio/getty-images-bilder)
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Nicht immer ist drin, was auch draufsteht – das gilt zumindest teilweise bei Honig. Ein Gesetz soll jetzt für mehr Klarheit sorgen.

Für Verbraucher ist es nicht immer ganz eindeutig, woher der Honig kommt, den Sie im Supermarkt oder beim Discounter kaufen. Denn teilweise stammen die Produkte aus EU- und Nicht-EU-Ländern, so die Verpackungsangaben. Was jedoch wesentlich kritischer ist: Fast jeder zweite Honig ist gepanscht.

Laut einer Untersuchung der EU-Kommission (mehr dazu in diesem Artikel) wird das flüssige Gold vor allem mit dem wesentlich günstigen Zuckersirup gestreckt. Am anschließendem Verkaufspreis ändere sich dahingegen nichts. Darüber hinaus werde der Vorgang auch nicht deklariert. Die Verbraucher tappen also im Dunkeln und konsumieren anstatt eines reinen Naturerzeugnisses, ein Honig-Gemisch.

Ausweispflicht geplant

Das solle sich künftig ändern, heißt es in einem Bericht des ZDF. So plane die EU-Kommission ein Gesetzespaket zu erlassen, das für mehr Transparenz sorge. Das Gesetz sieht unter anderem ein Etikett mit einer genauen Deklaration der Ursprungsländer, aus dem der Honig stammt, vor. Die schwammige Formulierung "Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" ist demnach nicht mehr gestattet.

Einige Kommissionsmitglieder forderten, die Ausweispflicht zu erweitern und auch anzugeben, wie hoch der jeweilige Anteil des Honigs aus den einzelnen Ländern ist. Die Forderung wurde jedoch nicht angenommen.

Gesetzlich vorgeschriebenes Reinheitsgebot

In der EU gilt für Honig ein strenges Reinheitsgebot. Wird er gestreckt und dennoch als "natürlicher (reiner) Honig" verkauft, handelt es sich um Verbrauchertäuschung und um unlauteren Wettbewerb. Wird der Verstoß festgestellt, wird der Honig aus dem Verkehr gezogen und der Hersteller muss mit Sanktionen rechnen.

Verwendete Quellen
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