Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rasenmähen und Unkrautjäten Müssen Mieter den gemeinsamen Garten pflegen?
Müssen sich Mieter eines Mehrfamilienhauses um die Gartenarbeit kümmern? Oder ist es Aufgabe des Vermieters, für die Pflege und Instandsetzung der Grünanlage zu sorgen?
Die Mieter eines Mehrfamilienhauses können vom Vermieter vertraglich dazu verpflichtet werden, die Pflege des Hausgartens zu übernehmen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Grundsätzlich zulässig sind Zusätze im Mietvertrag wie "Der Mieter ist verpflichtet, den Garten zu pflegen" oder "die Gartenpflege übernimmt der Mieter".
Garten darf nicht verwildern
Das umfasst nach gängiger Rechtsprechung das Rasenmähen, Unkrautjäten und andere allgemeine Gartenarbeiten einfacher Art. Es gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, die Fachkenntnisse oder einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern.
- Umlagefähigen Kosten: Dürfen Gemeinschaftsgärten als Nebenkosten abgerechnet werden?
- Rechtliche Einordnung: Bloßer Aushang reicht für viele Vorschriften nicht aus
- Fristen, Höhe und Rückgabe: Abzüge bei der Mietkaution – was ist rechtens?
Der Vermieter darf bei einer solchen Übertragung einfacher Tätigkeiten dem Mieter nicht vorschreiben, wann oder wie konkret er sie erledigt. Der Mieter verletzt erst dann seine Pflicht, wenn er den Garten nach dem Eindruck eines unbefangenen Beobachters verwildern lässt.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn