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EU verbietet Insektenkiller Chlorpyrifos – Verdacht auf Schädigung des Erbguts


Spuren immer wieder auf Orangen
EU verbietet Insektenkiller Chlorpyrifos

Das Verbot des lange intensiv genutzten Pflanzenschutzmittels Chlorpyrifos in der Europäischen Union ist besiegelt. Die EU-Kommission bestätigte den Entzug der Zulassung ab Ende Januar.

Aktualisiert am 10.01.2020|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Die EU-Kommission verbietet den Insektenkiller Chlorpyrifos. Gleichzeitig stellte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides weitere Verbote von Pestiziden in Aussicht, sofern Gesundheitsgefahren nachgewiesen würden.

Orangen: Spuren des Pflanzenschutzmittels wurden immer wieder auf Zitrusfrüchten nachgewiesen.Vergrößern des Bildes
Orangen: Spuren des Pflanzenschutzmittels wurden immer wieder auf Zitrusfrüchten nachgewiesen. (Quelle: Felix Zahn/dpa)

Übergangsfrist ist vorgesehen

Chlorpyrifos wurde jahrzehntelang gegen Schädlinge in der Landwirtschaft eingesetzt, doch steht es im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen. In Deutschland ist der Insektenkiller zwar seit Jahren nicht mehr auf dem Markt. Spuren wurden aber immer wieder auf importierten Orangen, Mandarinen und Grapefruits nachgewiesen.

Wegen der Gesundheitsrisiken hatten die EU-Staaten im Dezember dafür gestimmt, die Ende Januar auslaufende Zulassung für Chlorpyrifos und die Variante Chlorpyrifos-Methyl nicht zu erneuern. Zuvor hatte die europäische Lebensmittelbehörde Efsa Gesundheitsbedenken bestätigt.

Kommissarin Kyriakides forderte die EU-Staaten auf, nun dafür zu sorgen, dass Pflanzenschutzmittel mit den beiden Wirkstoffen vom Markt genommen werden. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist für Gebrauch, Lagerung oder Entsorgung von maximal drei Monaten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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