Ab dem 25. August 2023 Leuchtstofflampe EU-weit verboten
Leuchtstoffröhren waren jahrzehntelang die Lichtquelle der Wahl. Doch diese Zeit ist vorbei. Denn die EU verbietet das Leuchtmittel.
Die klassischen Leuchtstoffröhren stehen in der EU endgültig vor dem Aus. Von heute (25. August 2023) an dürfen quecksilberhaltige Lampen vom Typ T5 und T8 nur noch dann über die Ladentheke gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.
"Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können", erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur zu dem Verbot. Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung sei allerdings weiter erlaubt.
Röhren sind noch weit verbreitet
Nach Angaben des deutschen Fachverbands Licht werden Leuchtstoffröhren noch heute in etlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil auch noch in Straßenbeleuchtungen sowie in Garagen und Kellern verwendet. Nutzer müssen nun über Alternativen nachdenken, da sie in absehbarer Zeit keine Ersatzlampen mehr erhalten können.
"Wer sich noch nicht mit dem Thema Sanierung beschäftigt hat, sollte dies bald angehen", sagt Verbandsgeschäftsführer Jürgen Waldorf. Er verweist auch darauf, dass sich durch eine Auswechslung der Lampen aufgrund der hohen Effizienz der neuen LED-Technologie Betriebskosten einsparen lassen und Sanierungskosten wieder hereingeholt werden könnten. Zudem senke eine geeignete Sanierung den Gesamtenergieverbrauch und erhöhe bei guter Planung auch den Sehkomfort.
Hersteller sind vorbereitet
Gut vorbereitet auf das Verbot sind laut dem Fachverband Licht die Lampenproduzenten. Sie haben sich demnach bereits frühzeitig auf einen Ausstieg aus der Produktion in Deutschland vorbereitet. Parallel dazu wurden neue LED-Leuchten, aber auch sogenannte Retrofitlampen entwickelt. So werden Lampen bezeichnet, die sich in alte Leuchten einsetzen lassen, ohne dass an der Leuchte selbst eine aufwendige bauliche Änderung notwendig ist. Beim Betrieb an elektromagnetischen Vorschaltgeräten muss so in der Regel nur der Starter durch ein vom Lampenhersteller mitgeliefertes Austauschelement ersetzt werden.
Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. "Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt", erklärte die Sprecherin.
Verbraucherschützer raten zu LED-Ersatz
Als großer Vorteil von Leuchtstoffröhren galt einst, dass sie im Vergleich zu der früheren Glühbirne aus einer bestimmten Menge elektrischer Energie deutlich mehr Licht erzeugen konnten. Zudem punkteten sie mit einer damals relativ langen Lebensdauer und einer gleichmäßigen und großflächigen Lichtabgabe. Nachteile sind neben dem Quecksilber-Gehalt aber auch die verzögerte Lichtabgabe nach dem Einschalten und Flacker-Risiken.
Wer sich dennoch auf absehbare Zeit nicht von Leuchtstoffröhren trennen will, könnte sich theoretisch nun mit Restbeständen noch ein Lager anlegen. Verbraucherschützer raten davon allerdings ab. Nicht nur der Gesundheit und Umwelt zuliebe. Auch angesichts der hohen Stromkosten sei es besser, auf moderner LED-Leuchtmittel zu setzen, raten die Verbraucherzentralen. Wichtig ist beim Kauf, auf die Lumen- und Kelvin-Angabe und nicht wie bei den alten Lampen auf die Wattzahl zu achten. Denn diese sei bei den energieeffizienten LED-Leuchten geringer als bei den Leuchtstoffröhren. Zudem rät die Verbraucherzentrale NRW e.V. beim Kauf auch den Einsatzort mitzubedenken. Für die Küche und das Schlafzimmer sollte die Farbwiedergabe (Ra- beziehungsweise CRI-Wert) mindestens 90 sein. Und im Wohnzimmer sollte er größer als 80 sein.
Leuchtstoffröhren entsorgen
Leuchtstoffröhren zählen zum Sondermüll. Zum Entsorgen werden sie entweder bei den Recycling- beziehungsweise Wertstoffhöfen der Kommune beziehungsweise Stadt abgegeben. Kleinere Mengen können auch beim Einzelhandel in speziellen Containern entsorgt werden.
- Nachrichtenagentur dpa