Wiederzulassung möglich? Glyphosat: EU-Behörde schätzt den Unkrautvernichter als unkritisch ein
Die EU-Lebensmittelbehörde hat keine wissenschaftlichen Einwände gegen eine weitere Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) steht einer erneuten Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat in der Europäischen Union unkritisch gegenüber. Die EFSA habe in der Risikobewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben, hieß es in einer Neubewertung von Glyphosat durch die Behörde.
Diese Einschätzung sei das Ergebnis der über dreijährigen Arbeit von Dutzenden Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten. "Sie basiert auf der Auswertung vieler Tausend Studien und wissenschaftlicher Artikel", erklärte der Leiter der EFSA-Risikobewertung, Guilhem de Seze.
Die EFSA verwies darauf, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 2022 bei einer Gefahrenbewertung von Glyphosat zu dem Schluss kam, dass der Wirkstoff die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt. "Die EFSA verwendete die Gefahreneinstufung der ECHA für die Zwecke der EU-Risikobewertung von Glyphosat."
Wiederzulassung möglich?
Mit der Bewertung der EFSA tritt der Wiederzulassungsprozess von Glyphosat in der EU in seine finale Phase. Auf Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der Behörde wird die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf über die Verlängerung oder Nichtverlängerung der Zulassung des Wirkstoffs ausarbeiten. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im dritten Quartal darüber abstimmen. Die Zulassung von Glyphosat in der EU läuft noch bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Glyphosat zählt zu den weltweit am meisten eingesetzten Herbiziden und wurde vom US-Konzern Monsanto entwickelt, den der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer übernahm. Mit dem Zukauf holte sich Bayer eine Klagewelle wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat ins Haus, die das Unternehmen schwer belastete.
Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger. Auch andere Konzerne produzieren das sogenannte Breitbandherbizid, das gegen jegliche Grünpflanzen wirkt.
- Nachrichtenagenturen Reuters, dpa