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Standby-Modus: EU-Kommission knöpft sich Stromfresser vor


Standby-Modus adé?
EU-Kommission knöpft sich Stromfresser vor

Von dpa, jb

18.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Bestimmte Geräte sollten immer im Standby-Modus gelassen werden.Vergrößern des Bildes
Bestimmte Geräte sollten immer im Standby-Modus gelassen werden. (Quelle: Daniel Karmann./dpa)

Die EU will mit neuen Regeln den Standby-Verbrauch von Elektrogeräten senken. Das soll nicht nur der Umwelt, sondern auch den Verbrauchern zugute kommen.

Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und tragbare Spielkonsolen müssen künftig weniger Strom im Standby-Modus verbrauchen. Die Europäische Kommission hat entsprechende Vorgaben beschlossen, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Die Kommission schätzt, dass dadurch bis 2030 jährlich vier Terawattstunden (TWh) eingespart werden können – das entspreche dem doppelten Stromverbrauch Maltas pro Jahr.

Die Maßnahmen sollen aber nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch gut für den Geldbeutel sein: Verbraucher sollen bis 2030 rund 530 Millionen Euro im Jahr sparen.

Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online macht der unnötige Standby-Betrieb von Geräten etwa acht Prozent der gesamten Stromkosten aus. Das sind in einem Einfamilienhaus etwa 144 Euro. Besonders hoch ist der Stromverbrauch im Standby-Betrieb bei älteren Geräten. Es kann daher sinnvoll sein, sie vom Netz zu nehmen, wenn sie nicht gebraucht werden.

Achtung

Bestimmte elektrische Geräte sollten nicht vom Netz genommen werden. Dazu zählen unter anderem der WLAN-Router, der Tintenstrahldrucker sowie diverse Fernsehgeräte. Mehr dazu in diesem Artikel.

Regelung ist mehr als zehn Jahre alt

Laut EU-Kommission verbrauchen die meisten Elektrogeräte auch dann noch Strom, wenn sie ausgeschaltet sind oder sich im Standby-Modus befinden. Seit 2008 gelten dafür Regeln, die zuletzt 2013 aktualisiert wurden und rund 800 Millionen verkaufte Produkte jährlich betreffen.

Die neue Verordnung berücksichtige die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und gelte zum Beispiel auch für kleine Netzwerkgeräte und kabellose Lautsprecher, so die Kommission. Die neuen Vorgaben sollen in Kürze in Kraft treten und Herstellern eine zweijährige Übergangsfrist einräumen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • co2online.de
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