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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Undichtigkeiten und Mängel Checkliste: Das sollten Sie jährlich an Ihrer Gasheizung prüfen
Einmal im Jahr sollten Besitzer einer Gasheizung alle Leitungen und Gasgeräte kontrollieren. Die so genannte Gashausschau können Hausbesitzer selbst durchführen.
Wenn Mieter ihre Betriebskostenabrechnung erhalten, finden sie darin auch die "Kosten für die jährliche Gashausschau". Viele wissen aber nicht, worum es sich dabei handelt und wer dafür verantwortlich ist. Dabei müssen seit über zehn Jahren alle Hausbesitzer und Vermieter regelmäßig die Gasanlagen in ihren Gebäuden überprüfen. Die Kosten dafür werden dann auf die Mieter umgelegt.
Was können Sie tun, um Gasleitungen und Gasgeräte zu checken?
Zwar bieten Heizungs- und Sanitärfachbetriebe oder Schornsteinfeger die jährliche Gashausschau kostenpflichtig an, doch können Hauseigentümer und Vermieter auch selbst alle Gasinstallationen kontrollieren. Der Grund: Bei der Gashausschau handelt es sich lediglich um eine rein optische Kontrolle sämtlicher Gasleitungen und -geräte. Besondere technische Kenntnisse und Fertigkeiten sind nicht erforderlich. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Gasleitungen und Gasgeräten selbst.
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Nur wenn dabei Verschleißerscheinungen oder Mängel auffallen, muss der Fachmann sie beheben.
So kontrollieren Sie Gasleitungen selbst
Zuerst sollten Sie prüfen, ob die sogenannten Absperreinrichtungen frei zugänglich sind. Sie dienen dazu, die Gaszufuhr bei Problemen oder bei kurzfristigen Arbeiten an Gasanlagen zu unterbrechen. Üblicherweise befindet sich ein Absperrhahn am Gaszähler. Ein weiterer sitzt direkt am Hausanschluss – dort, wo die Gasleitung von draußen durch die Hauswand führt. Beide müssen frei zugänglich sein, damit man sie schnell schließen kann, falls doch einmal Gas austreten sollte.
Außerdem sollten Sie alle Gasleitungen auf sichtbare Verschleißerscheinungen kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Stellen, an denen die Leitung durch Decken oder Wände verläuft. Auch Orte, an denen die Gasleitung direkt neben oder unter einer Kaltwasserleitung verlegt ist, sollten Sie besonders gründlich inspizieren – ebenso Leitungen, die durch feuchte, wenig belüftete Räume führen.
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An Gasleitungen darf nichts aufgehängt oder angelehnt werden. Im Wohnbereich verlaufen Gasleitungen oft unter einer Verkleidung. Sie muss Lüftungsschlitze haben. Die Öffnungen dürfen nicht zugestaubt sein.
So überprüfen Sie Gasgeräte selbst
Bei Raumluft abhängigen Gasgeräten funktioniert Verbrennung nur mit Sauerstoff – und den ziehen sich die Geräte meist aus der Luft im Aufstellraum. Deshalb sorgen spezielle Verbrennungsluftöffnungen in Türen oder Wänden des Aufstellraums für frische Luft. Diese Lüftungsschlitze dürfen weder zugestellt noch verschmutzt sein.
Gas verbrennt normalerweise in einer durchgehend blauen Flamme. Gelbanteile in der Flamme weisen darauf hin, dass die Verbrennung nicht optimal funktioniert. Dann ist der Fachmann gefragt, um dem Problem auf den Grund zu gehen. Auch Verfärbungen und Rußspuren im oder am Gasgerät sind ein deutlicher Hinweis, dass eine Wartung überfällig ist – ebenso ungewöhnliche Geräusche oder Gerüche bei laufendem Betrieb.
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Viele Gasherde beziehen ihren Brennstoff aus einer Gassteckdose in der Wand. Von dort führt ein Metallschlauch das Gas bis zum Herd. Dieser darf nicht verknickt oder verdreht sein und muss ausreichend Abstand zu den offenen Flammen haben.
Umbaumaßnahmen und Geräteinstallationen mit dem Fachmann abstimmen
Energetische Sanierungsmaßnahmen, die die Gebäudehülle stärker abdichten – insbesondere der Einbau neuer Fenster und Türen – sollten Sie stets mit dem Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur besprechen. Auch nach dem Umbau muss die Luftversorgung der Gasgeräte sichergestellt sein.
Dasselbe gilt, wenn Sie Geräte installieren lassen, die Luft aus der Wohnung absaugen – beispielsweise eine Dunstabzugshaube oder einen Abluft-Wäschetrockner.
- Eigene Recherche
- DVGW: Sicherheit im Haus – Der Jahres-Check
- Verbraucherservice Bayern: Was ist eigentlich die jährliche Gashausschau?