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Heizung: Diese Pflichten stehen jetzt bei Gasheizungen an


Gesetzlicher Heizungscheck
Gasheizung: Diese Pflichten stehen jetzt an


Aktualisiert am 28.08.2024Lesedauer: 1 Min.
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Handwerker begutachtet eine Heizung (Symbolbild): In der Umfrage stellten die Befragten der Ampelregierung ein schlechtes Zeugnis aus.Vergrößern des Bildes
Handwerker begutachtet eine Heizung (Symbolbild): Bis September 2024 müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein. (Quelle: Steven Luedtke/Deutscher Verband Flüssiggas e.V./obs/dpa)

Vor dem Start der Heizsaison sollte die Heizungsanlage überprüft werden. Teilweise ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)) sieht vor, dass bei fast allen Gaszentralheizungen bis zum 15. September 2024 eine vereinfachte technische Überprüfung durchgeführt werden muss. Was bedeutet das im Einzelnen?

Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben

Die EnSimiMaV sieht folgende verpflichtende Maßnahmen vor:

  • Anpassung der Raumsolltemperatur
  • hydraulischer Abgleich
  • Wartung der Heizungspumpe und ggf. Austausch gegen eine Hocheffizienzpumpe
  • Überprüfung von Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen
  • Überprüfung von Dämmmaßnahmen von Armaturen

Zusätzlich können laut § 2 EnSimiMaV weitere Maßnahmen anfallen, wie:

  • Absenkung der Vorlauftemperatur oder alternativ die Optimierung der Heizkurve
  • Nachtabsenkung oder sogar Nachtabschaltung
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs
  • Absenkung der Heiztemperatur
  • Absenkung der Warmwassertemperatur

Bekannt sind die Maßnahmen auch unter dem Namen Heizungscheck. Dieser war lange (nach DIN 15378) freiwillig, ist nun jedoch verpflichtend. Die Kosten für einen Heizungscheck liegen bei maximal 150 Euro.

Wichtig: Der Heizungscheck beinhaltet nur die Überprüfung und das Auffinden von Schwachstellen. Die Maßnahmen selbst sind nicht Bestandteil der Kosten. Diese müssen dann zusätzlich beauftragt und bezahlt werden.

Wurde ein Optimierungsbedarf festgestellt, sollen die entsprechenden Maßnahmen bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden, so das Gesetz.

Wer führt den Heizungscheck durch?

Laut EnSimiMaV (§2 Abs. 4) soll eine fachkundige Person den Heizungscheck durchführen. Dazu zählen beispielsweise Heizungsinstallateure, Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Aber auch Energieberater können für die Überprüfung beauftragt werden.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Ob es Konsequenzen für Besitzer von Gasheizungen gibt, wenn sie die Optimierungen nicht durchführen, wurde nicht kommuniziert. Allerdings ist bekannt, dass die Heizkosten durch den Heizungscheck und die Umsetzung der Maßnahmen sinken. Somit profitiert der Gasheizungsbesitzer, wenn er sich an die Pflicht hält.

Übrigens: Am 1. Oktober 2024 tritt die Verordnung wieder außer Kraft.

Verwendete Quellen
  • Gesetze-im-internet.de "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV)"
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