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Wärmepumpen-Förderung: bis zu 30.000 € Zuschuss sichern


Bis zu 30.000 Euro
Wärmepumpen-Förderung: So sichern Sie sich Zuschüsse

Von t-online, mho

02.04.2025 - 09:39 UhrLesedauer: 4 Min.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Höhe ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. (Quelle: IMAGO/imago)
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Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe lassen sich dank staatlicher Förderungen bis zu 30.000 Euro sparen. Wir zeigen Ihnen, welche Programme es gibt und wie Sie die Zuschüsse erhalten.

Der Einbau einer Wärmepumpe ist eine größere Investition. Je nach System, Heizbedarf, Zustand des Hauses und den örtlichen Gegebenheiten können die Gesamtkosten – von der Anschaffung über die Installation bis zum Betrieb – zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen.

Allerdings wird der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmepumpe hierzulande so stark gefördert wie nie zuvor. Seit Januar 2024 gibt es für Hauseigentümer deutlich verbesserte Förderbedingungen. Die Bundesregierung unterstützt den Einbau einer Wärmepumpe über das Programm 458 der KfW mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was wie stark gefördert wird, ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt. Sie gliedert sich in verschiedene Teilprogramme:

  • Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand.
  • Die BEG WG und BEG NWG unterstützen die Sanierung von Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden.
  • Die BEG KfN fördert den klimafreundlichen Neubau.

Die Basis der Förderung bildet ein Grundzuschuss von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese Förderung steht allen Antragstellern offen – unabhängig vom Einkommen. Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Art des Gebäudes, dem gewählten Wärmepumpensystem und der Frage, ob es sich um einen Austausch einer bestehenden Heizung oder einen klimafreundlichen Neubau handelt.

Bei erdgekoppelten Anlagen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhöht sich die Grundförderung auf 35 Prozent. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den Anschaffungskosten der Wärmepumpenanlage auch die Ausgaben für Installation, Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden berücksichtigt.

Zusatzförderungen möglich

Verschiedene Boni können die Grundförderung deutlich erhöhen. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent wird beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gewährt. Er gilt auch beim Austausch einer Gasetagenheizung oder einer über 20 Jahre alten Gaszentralheizung. Auch die Installation einer Photovoltaikanlage wird in Kombination mit der Wärmepumpe häufig gesondert gefördert.

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten. Dies muss durch entsprechende Nachweise belegt werden. Einen weiteren Effizienzbonus von fünf Prozent gibt es für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle.

Die Boni können bis zu einer maximalen Förderquote von 70 Prozent kombiniert werden. Dabei werden Investitionskosten bis maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Bei der Grundförderung von 30 Prozent bedeutet das einen maximalen Zuschuss von 9.000 Euro, bei der Höchstförderung von 70 Prozent sogar bis zu 21.000 Euro.

Außerdem lassen sich energetische Sanierungsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 durchgeführt und abgeschlossen wurden, von der Steuer absetzen.

Der Weg zur Förderung

Anträge für die Förderung können Sie über die KfW-Bank stellen, seit 2024 ist die Bafa dafür nicht mehr zuständig. Holen Sie sich zunächst ein detailliertes Angebot von einem Fachbetrieb ein und lassen Sie prüfen, ob die Wärmepumpe die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt (siehe unten). Man spricht auch von technischer Eignung.

Achten Sie bei der Auftragsvergabe darauf, dass der Vertrag eine aufschiebende oder aufhebende Bedingung enthält. Dieser Zusatz bedeutet, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es auch zu einer Förderzusage kommt.

Der eigentliche Antrag erfolgt online über das KfW-Förderportal und muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Eine rückwirkende Förderung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Daher sollten Sie das Projekt frühzeitig planen, um alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal nutzen zu können. Nach der Förderzusage können Sie bei Bedarf einen KfW-Ergänzungskredit über die Hausbank beantragen. Bei einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro wird dieser besonders günstig verzinst.

Technische Voraussetzungen für die Förderungen

Bei Erdwärmesonden muss das Bohrunternehmen nach DVGW W120-2 zertifiziert sein. Außerdem müssen Wärmepumpen folgende technische Anforderungen erfüllen, damit sie gefördert werden:

  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0:
    Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärmeleistung und der zugeführten elektrischen Energie. Eine JAZ von 4 bedeutet beispielsweise, dass die Wärmepumpe mit einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme erzeugt.
  • SG-Ready-Schnittstelle (Smart Grid Ready):
    Über die SG-Ready-Schnittstelle kann eine Wärmepumpe mit einem intelligenten Stromnetz (Smart Grid) verbunden werden. Damit kann die Wärmepumpe ihren Betrieb an den aktuellen Stromtarif oder die Verfügbarkeit von Ökostrom anpassen, um Kosten zu sparen und das Stromnetz zu entlasten.
  • Messtechnische Erfassung aller Energieverbräuche
    Durch diese Erfassung kann der Stromverbrauch der Wärmepumpe sowie die erzeugte Wärme genau gemessen werden. Das hilft, die Effizienz der Anlage zu überprüfen und zu sehen, wie viel Energie tatsächlich gespart wird.

Weitere Fördermöglichkeiten

Alle Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Wärmepumpen an. Einen aktuellen Überblick über bestehende Programme finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Förderungen der Länder können meist mit der Bundesförderung kombiniert werden, wodurch sich die Gesamtförderung weiter erhöht.

Viele Städte und Gemeinden haben ebenfalls eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Förderhöhen und -bedingungen unterscheiden sich dabei stark von Kommune zu Kommune. Während einige Kommunen pauschale Zuschüsse gewähren, setzen andere auf spezifische Förderungen für bestimmte Technologien oder Gebäudetypen. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Stadt oder Gemeinde direkt nach aktuellen Fördermöglichkeiten zu fragen.

Auch zahlreiche Energieversorgungsunternehmen unterstützen den Einbau von Wärmepumpen. Dies geschieht häufig in Form von:

  • direkten Zuschüssen zur Anschaffung
  • vergünstigten Wärmepumpentarifen
  • zusätzlichen Boni für die Kombination mit Photovoltaikanlagen
  • speziellen Förderprogrammen für Smart-Grid-fähige Systeme.

Da sich die Förderlandschaft ständig verändert, empfiehlt es sich, vor der Planung einer Wärmepumpe alle möglichen Förderstellen zu kontaktieren. Die Energieberater der Verbraucherzentralen können dabei helfen, die verschiedenen Fördermöglichkeiten optimal zu kombinieren und die maximale Gesamtförderung zu ermitteln.

Verwendete Quellen

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