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CO2-Kosten für die Heizung: Anteil von Vermieter und Mieter


Wichtig für Mieter
CO2-Kosten für die Heizung: So hoch ist Ihr Anteil

Unter Umständen ist Ihre Heizkostenabrechnung zu hoch – beispielsweise, weil der Vermieter eine neue Abgabe nicht berücksichtigt hat, die er künftig teilweise ebenfalls tragen muss.

06.09.2024|Lesedauer: 2 Min.

Seit 2023 müssen sich Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe für die Heizung und die Warmwasserbereitung teilen – wenn für beides fossile Brennstoffe benötigt werden. So sieht es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vor. Folglich ist die CO2-Abgabe für die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023, die meist jetzt erst eintrifft, nun akut.

Hohe Heizkosten: Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit sollen in Zukunft Anspruch auf Sozialleistungen haben.Vergrößern des Bildes
Abrechnung: Achten Sie darauf, ob Ihr Vermieter alles transparent angegeben hat. (Quelle: schreiter/imago-images-bilder)

Dabei ist es nicht immer so, dass der Mieter, da er ja heizt und das Warmwasser verbraucht, den Löwenanteil trägt. Vielmehr hängt die Aufteilung von verschiedenen Faktoren ab, die auch der Vermieter beziehungsweise Eigentümer des Wohngebäudes beeinflussen kann.

Durch die Aufteilung will der Gesetzgeber Vermieter dazu motivieren, die Energieeffizienzklasse (energietechnischen Eigenschaften) ihres Gebäudes sowie die der Heizung zu verbessern, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Würden die Kosten nur von den Mietern getragen werden, wäre das nicht der Fall.

Wie viel Prozent an CO2-Abgaben trage ich als Mieter?

Der Gesetzgeber sieht für die CO2-Abgabe ein Stufenmodell vor. Ist das Gebäude emissionsarm, muss der Mieter die gesamten CO2-Kosten tragen – schließlich hat der Eigentümer bereits alles dafür getan, um die CO2-Kosten zu senken. Hat der Eigentümer hingegen nicht in das Gebäude investiert, handelt es sich um ein emissionsreiches Gebäude. Mieter müssen nur 5 Prozent der Kosten zahlen, Vermieter hingegen 95 Prozent.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Mieter sind, hängt, wie oft auch bei den übrigen Betriebskosten, von der Wohnfläche (in Quadratmetern) ab.

Diese Angaben sollten Mieter prüfen

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung erhalten, sollten hierauf die CO2-Kosten explizit ausgewiesen werden. Sowohl bei Gas- und Ölheizungen als auch bei Fernwärme.

Zudem muss der Vermieter die Berechnung der Abgaben transparent und nachvollziehbar in der Abrechnung an die Mieter aufschlüsseln. Kontrollieren Sie daher am besten auf der Rechnung, ob Angaben über die Herleitung, die Berechnung und die Einstufung in das 10-Stufenmodell gemacht wurden.

CO2-Kosten als Mieter dem Vermieter auferlegen

Wenn Sie selbst die Brennstoffe für Ihre Heizung und das Warmwasser beziehen, können Sie den Anteil des Vermieters herausrechnen und ihm diesen auferlegen.

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