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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kostenverteilung Nachbar heizt nicht: Wie sich das auf Sie auswirkt
Haben Sie kalte Füße, weil Ihr Nachbar unter Ihnen nicht heizt? Dann haben Sie sicherlich schon überlegt, Ihre Heizung höher zu stellen. Aber das kann teuer werden. Also was tun?
In einigen Mehrparteienhäusern werden die Mietkosten zumindest anteilig allen Mietern auferlegt. Beispielsweise, wenn es sich um eine zentrale Heizungsanlage oder ein Gebäude mit Fernwärmeanschluss handelt. Aber auch das Heizen der Gemeinschaftsräume oder -bereiche bezahlen dann alle Mieter.
Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten eines Mieters machen seine eigenen aus, der Rest sind die Gesamtkosten, die alle Mietparteien gleichermaßen tragen müssen. Die Verteilung ist dabei gesetzlich geregelt.
Man könnte also meinen, dass sich die Gemeinschaftskosten reduzieren, sobald eine Mietpartei weniger heizt. Stimmt das? Welche Auswirkung hätte das?
Höhere Heizkosten durch den Nachbarn
Im Gegensatz zu Außenwänden sind die Innenwände eines Mehrparteienhauses geringer gedämmt. Somit kann es in einem Raum durchaus spürbar sein, wenn die Nachbarwohnung unbeheizt bleibt (Transmissionswärmeverlust). Die Innenwände können auskühlen. Das bedeutet für Sie: Sie müssen mehr heizen, damit die Raumtemperatur bei Ihnen auf einem angemessenen Niveau bleibt und die Innenwände zumindest auf Ihrer Seite einigermaßen warm sind.
Etwas anders sieht es bei Fußböden aus.
Kälte Füße, weil der Nachbar nicht heizt?
Die Vorschriften für die "Mindestanforderungen an den Wärmeschutz" (DIN 4108-2) besagen, dass unter anderem die oberste Geschossdecke einer Wohnung einen Wärmedurchlasswiderstand von mindestens R=0,90 m²K/W einhalten muss. Dieser Wert soll sicherstellen, dass beispielsweise die Temperatur des Fußbodens zwischen 15 und 19 Grad liegt. Auch, wenn der Haushalt darunter nicht ausreichend heizt. (Mehr über den Wärmedurchlasswiderstand und was er bedeutet, erfahren Sie hier.)
Das bedeutet für Sie als Mieter: Wenn Ihre Nachbarn unter Ihnen nicht heizen, sollten Sie das nur in einem gewissen Maße spüren. Ist die Temperatur der Fußbodenoberflächen geringer, könnte es zum einen an dem geringen Wärmedurchlasswiderstand liegen – in dem Fall muss der Hausbesitzer die Geschossdecken nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014) sanieren. Zum anderen könnte auch Ihr eigenes Empfinden getäuscht sein und es fühlt sich lediglich für Sie kühler als sonst an. Um der Ursache auf den Grund zu gehen, sollten Sie also die Fußbodentemperatur Ihrer Wohnung messen sowie Ihr Heizverhalten mitsamt der Raumtemperatur protokollieren.
Info
Fliesen haben einen geringeren Wärmedurchlasswiderstand als Holzböden wie beispielsweise Parkett oder Dielen. Zudem fühlen sich Fliesen stets kühler als Holzböden oder Teppiche an.
Dennoch können Sie ab einer gewissen reduzierten Raumtemperatur Ihrer Nachbarn davon ausgehen, dass Sie das über kurz oder lang merken.
Nicht nur höhere Heizkosten
Der Mieter ist laut Mietvertrag dazu verpflichtet, seine Wohnung sorgsam und pfleglich zu behandeln. Er muss also dafür sorgen, dass der Zustand seiner Wohnung gewahrt bleibt. Schäden in jeglicher Hinsicht – auch des Mauerwerks – sollten vermieden werden. Folglich schließt die Sorgfaltspflicht des Mieters das korrekte Heizen und Lüften in angemessenen Maßen mit ein. Denn das kann Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) und defekte Rohre verhindern. (Mehr über Schäden durch eine zu geringe Raumtemperatur erfahren Sie in diesem Artikel.)
Kommt es aufgrund einer Pflichtverletzung des Nachbarn zu defekten Rohren oder Feuchtigkeitsschäden, könnten die Kosten für die Schadensbehebung im schlechtesten Fall allen Mietern in der Betriebskostenabrechnung auferlegt werden. Und somit hat das Nicht-Heizen Ihres Nachbarn eine doppelte Auswirkung auf Ihrer Betriebskostenabrechnung. Darüber hinaus kann es auch sein, dass sich der Schimmelpilz im Mauerwerk so stark ausbreitet, dass er auch Ihre Wohnung betrifft.
Übrigens
Es ist nicht vorgeschrieben, wie viel der Nachbar heizen muss. Ob 15 oder 25 Grad Celsius in seiner Wohnung herrschen, bleibt ihm überlassen. Er muss lediglich dafür Sorge tragen, dass sich sein Verhalten nicht negativ auf die Mietsache beziehungsweise Immobilie auswirkt. Demnach könnte auch die Frostschutzstufe ausreichen, wenn die Luftfeuchtigkeit entsprechend gering ist. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Aber: Wenn Ihr Nachbar unter, über oder neben Ihnen nicht heizt, können Sie keine Mietminderung geltend machen. Denn Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Wohnung neben Ihnen warm ist. Die Heizpflicht besteht lediglich gegenüber dem Vermieter.
Folgen für den Nachbarn
Wenn ein Mieter nicht heizt, kann der Vermieter ihn abmahnen. Ändert der Mieter sein Heizverhalten daraufhin nicht, erfolgt eine weitere Abmahnung und daraufhin die Kündigung.
- ift-rosenheim.de "Neue DIN 4108-2"
- tagesspiegel.de "Wenn der Nachbar kalte Füße bekommt"
- mietrecht.org "Heizpflicht"
- heizspiegel.de "Heizkosten Verteilung"
- myhomebook.de "Nachbar heizt nicht"