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Mietrecht: Darf der Vermieter einfach so die Heiztemperatur senken?


Wegen hoher Energiepreise
Darf der Vermieter die Heiztemperatur senken?

Die Kosten für Gas und Öl steigen. Da heißt es: Sparen, so gut und viel es geht. Aber dürfen Vermieter darüber bestimmen, wie warm es bei ihren Mietern in der Wohnung ist?

Aktualisiert am 19.12.2022|Lesedauer: 2 Min.

Die Heizung an kalten Tagen aufdrehen? Für viele Verbraucher ist das selbstverständlich. Zwar achten die meisten aufgrund der hohen Öl- und Gaspreise und gestiegenen Lebenshaltungskosten vermehrt darauf, möglichst an jeder Ecke zu sparen. Auf eine angenehm temperierte Wohnung möchten viele im Winter aber nur für allenfalls ein paar Stunden verzichten.

Thermostat: Die Raumtemperatur sollte auch nachts nicht unter 18 Grad Celsius sinken. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Thermostat: Die Raumtemperatur sollte auch nachts nicht unter 18 Grad Celsius sinken. (Symbolbild) (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Wer sein eigenes Haus besitzt und somit auch über die Heizungsanlage bestimmen kann, legt selbst fest, wann er sie im Herbst wieder anstellt und wie stark maximal geheizt werden darf. Mieter hingegen sind der Willkür ihrer Vermieter vollkommen hilflos ausgesetzt – oder?

Darf der Vermieter die Heiztemperatur reduzieren?

Laut Mietrecht müssen Vermieter eine Mindestraumtemperatur gewährleisten. Zum einen, um Schimmel in den Wohnungen oder andere Schäden am Gebäude zu verhindern. Zum anderen, um die Gesundheit ihrer Mieter nicht zu gefährden.

Die Mindestraumtemperatur sollte zwischen 21 und 22 Grad Celsius liegen. Ist dies nicht möglich, liegt ein Mietmangel vor. In diesem Fall kann die Miete gekürzt werden.

Darf der Vermieter die Heizperiode verkürzen?

"Eine gesetzlich geregelte Heizperiode gibt es nicht", sagt Claus O. Deese, Vorstand des Mieterschutzbundes. Die meisten Vermieter geben im Mietvertrag jedoch Zeiträume an, in denen sie die Heizungsanlage anstellen. Häufig datieren sie diese vom 1. Oktober bis zum 30. April.

Es gelten Ausnahmen

Zwischen 0 und 6 Uhr kann der Vermieter die Heiztemperatur senken. Dennoch sollte eine Raumtemperatur von 18 Grad Celsius bei aufgedrehtem Heizkörper nicht unterschritten werden.

Und: Wenn es draußen bereits über einen längeren Zeitraum kalt ist – mehr als drei Tage am Stück unter 12 Grad Celsius – und die Raumtemperatur stets unter 20 Grad Celsius liegt, muss der Vermieter die Heizungsanlage anstellen.

Info
Neben Öl oder Gas wird beim Heizen auch Strom verbraucht, damit die Heizungsanlage entsprechend funktioniert. Wenn also auch nur ein Mieter bereits am ersten Tag der Heizperiode seine Heizung einschaltet, so wird dies auf die Grundkosten aller Mieter angerechnet. Möchten Mieter ihre Betriebskosten senken, sollten diese Kostenfaktoren an alle Bewohner entsprechend kommuniziert werden.

Übrigens: Möchte der Vermieter aufgrund der hohen Energiekosten die Art der Beheizung ändern – also beispielsweise auf Fernwärme umstellen –, muss er hierfür das Einverständnis der Mieter vorab schriftlich einholen, wenn dadurch für diese höhere Kosten als üblich entstehen (§ 7 Abs. 2 Heizkostengesetz).

Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter die Heizperiode kürzt oder/und die Heiztemperatur reduziert?

Wichtig ist zu beachten, was vertraglich vereinbart ist. Beginnt laut Mietvertrag die Heizperiode am 1. Oktober, so muss der Vermieter an diesem Tag auch die Anlage einschalten und seinen Mietern das Heizen der Räume ermöglichen.

Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach und ergeben sich dadurch für den Mieter Beeinträchtigungen – zu geringe Raumtemperatur –, liegt ein Mietmangel vor. Infolgedessen kann der Mieter seine Miete reduzieren. Wichtig ist, dass der Mieter den Mangel entsprechend dokumentiert und den Vermieter vorab über die Mietminderung in Kenntnis setzt, rät der Mieterschutzbund.

Achtung, Ausnahme: Hat der Vermieter vorab schriftlich mitgeteilt, dass es eine Verschiebung oder Verkürzung der Heizperiode gibt und haben die Mieter dieser Ankündigung zugestimmt, darf der Vermieter die Heizung entsprechend später einschalten.

Darf die Mindesttemperatur in Wohnungen gesetzlich reduziert werden?

Die Bundesnetzagentur sowie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hatten vorgeschlagen, die Heiztemperatur um bis zu sechs Grad Celsius zu reduzieren, um die finanzielle Belastung der Mieter durch die Heizkosten zu mindern. Der Vorschlag stieß sowohl bei Verbraucherschützern als auch in der Politik auf Widerstand.

Verwendete Quellen
  • rechtsanwalt-bach.de: "Mietminderung Heizung", Rechtsanwalt Henry Bach Leipzig, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrechtmieterverein-koeln.de: "Heizen"
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