Wird Bauen jetzt leichter? Sanierung und Neubau: Was die Koalition plant

Die nächste Bundesregierung möchte den Wohnungsbau ankurbeln. Der Plan: schneller, einfacher, günstiger – und mit weniger Bürokratie. Ein Überblick über die zentralen Vorhaben.
Nicht nur im Bereich Strom und Wärme kommen laut Koalitionsvertrag einige Neuerungen auf Verbraucher zu. Auch bei der Bauwirtschaft und vor allem Sanierung wollen CDU/CSU und SPD ansetzen. Selbstgestecktes Ziel ist es, die Planung von Neubauten zu vereinfachen, die Baukosten zu senken und Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver zu machen.
Um diese Ziele zu ermöglichen, sollen beispielsweise das Baugesetzbuch umfassend reformiert, Baustandards überarbeitet und Förderprogramme neu strukturiert werden, heißt es. Auch das umstrittene Heizungsgesetz soll geändert werden. Dieser sogenannte "Wohnungsbau-Turbo" war bereits von der Ampelregierung geplant – wurde jedoch nicht umgesetzt.
Gebäudetyp E wieder als Option
Gebäudetyp E soll künftig nicht mehr für einen bestimmten Gebäudetyp stehen. Vielmehr soll es sich bei der Bezeichnung um einen Baustandard handeln, der das Bauen rechtssicher und kostengünstig macht, heißt es. Das geht etwa, indem beim Neubau auf die Einhaltung sogenannter Komfortstandards verzichtet wird, die für die Sicherheit des Gebäudes – wie beispielsweise der Brandschutz oder die Statik – nicht relevant sind. Bauherren und Architekten sollen demnach von bestehenden Normen und Standards abweichen können, ohne dass das als Mangel und Verstoß gegen die Bauvorschriften gilt.
Denn bis dato konnten alternative Bauweisen, die gegen bestimmte Normen verstoßen, unter Umständen zu Schadenersatzklagen führen. Künftig soll laut den Koalitionsparteien gelten: Ein Abweichen von technischen Regeln allein begründet keinen Mangel.
Ein weiterer Plan der künftigen Regierung ist es, eine unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen einzusetzen. Diese Prüfstelle soll künftig untersuchen, wie sich neue technische Regelungen finanziell auf Baukosten auswirken. Kommt es durch die Einführung neuer Vorgaben zu einer unnötigen Kostensteigerung und wird das Bauen durch die Kostenerhöhung unwirtschaftlich, sollen die neuen Vorgaben überarbeitet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nutzung von Recycling-Baustoffen. Diese sollen künftig vermehrt für den Hausbau und die Sanierung verwendet werden, um den Ressourcenverbrauch im Bauwesen zu senken und stärker in die Kreislaufwirtschaft einzusteigen. Letzteres kommt wiederum der EU-Vorgabe zur Klimaneutralität zugute. Gleiches gilt für das Vorhaben, einen Aktionsplan für biobasierte – also nachwachsende oder biologisch erzeugte – Baustoffe zu erstellen, der den Einsatz umweltfreundlicher Materialien fördern soll.
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Neubauten
Eine Formulierung im Entwurf, die Fragen aufwirft, dürfte diese sein: "Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus." Was ist damit gemeint? Tatsächlich ist dieser Plan, wie diverse andere, nicht konkreter ausformuliert.
Mit der EPBD haben sich EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass Gebäude keine Treibhausgasemissionen durch den Verbrauch fossiler Energieträger erzeugen dürfen. Neubauten sollen also primär Nullemissionsgebäude sein. Darüber hinaus sollen neue Gebäude in der Lage sein, ihren Energieverbrauch, ihre Energieerzeugung und Speicherung bedarfsgerecht zu regulieren. Möglich wird das beispielsweise durch die Optimierung der Solarenergieproduktion (Installation von PV-Anlagen), der Sanierung von Gebäuden oder auch dem Verbot, den Einbau neuer Heizkessel, die ausschließlich fossile Brennstoffe nutzen, zu fördern. Zudem müssen alle neuen Wohngebäude mit einer Solaranlage ausgestattet sein.
Allerdings müssen diese Vorgaben nicht aktuell bei Neubauten umgesetzt werden. Erst ab dem 1.1.2030 müssen sich Hausbauer, die ein Gebäude neu errichten, daran halten. Mit der Phrase "Spielraum ausschöpfen" könnte daher gemeint sein, dass vor allem der Zeitraum ausgenutzt wird und die Maßnahmen, die im EPBD verankert sind, nicht schon jetzt umgesetzt werden müssen.
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Deutlicher sind hingegen die Ankündigung im Koalitionsvertrag, planungsrechtliche Hürden zu senken – etwa durch die Vereinfachung von Baustandards – und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das dürfte vor allem diejenigen freuen, die einen Neubau planen.
Förderung bleibt bestehen
Es gibt noch eine weitere gute Nachricht für Hausbesitzer: Die Sanierungs- und Heizungsförderung aus der vorherigen Regierung soll fortgesetzt werden. Und das ist noch nicht alles. Laut Entwurf soll zumindest zeitlich begrenzt auch der Bau neuer Häuser mit dem Energieeffizienzstandard EH55 gefördert werden. Diese Bauweise galt seit 2023 als Mindeststandard für Neubauten, wurde jedoch seit 2022 nicht mehr gefördert, da es inzwischen ökologischere Bautypen gibt.
- Koalitionsvertrag, liegt im Entwurf vor
- kpmg-law.de "Koalitionsvertrag 2025: Das bedeuten die Pläne für die Wirtschaft"
- Frauenhofer FEP "Biobasierte Baustoffe"
- umweltwirtschaft.de "Das planen Union und SPD für die Kreislaufwirtschaft"
- handelsblatt.com "So wollen Union und SPD für mehr Wohnungsbau sorgen"
- bmwsb.bund.de "Der Gebäudetyp E"