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GEG Sanierungspflicht bei Modernisierungen an Ihrem Haus


Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
Modernisierungsmaßnahmen: was Pflicht ist

Das Gebäudeenergiegesetz stellt klare Anforderungen an die energetische Sanierung. Was gilt für neue Fenster, Türen und Fassaden?

Aktualisiert am 17.10.2024|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Vor dem Beginn der kalten Jahreszeit wollen Sie noch schnell Ihre Fassade erneuern oder Ihre Fenster austauschen? Dann lohnt sich ein Blick in das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Denn das Gesetz sieht Mindeststandards vor, die durch bauliche Veränderungen erreicht werden müssen. Eine Übersicht.

Ein Handwerker dämmt die Fassade eines HausesVergrößern des Bildes
Bringt was für die Energiebilanz und die Steuerersparnis: die Dämmung einer Immobilie. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/dpa-bilder)

Erneuerung von Bestandsbauten: die Möglichkeiten

Sie können entweder einzelne Teile Ihres Hauses modernisieren oder eine umfassende Sanierung durchführen. Der Unterschied sind die Anforderungen des GEG an die jeweiligen freiwilligen Maßnahmen:

  • Erfolgen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen, zählt die daraus resultierende energetische Gesamtbilanz.
  • Werden spezifische Bauteile erneuert (Fenster, Türen) oder nur kleine Maßnahmen durchgeführt (Fassadendämmung), müssen Sie dafür die Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (was der U-Wert ist, erfahren Sie hier) beachten, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hat dazu folgende Übersicht mit den für Außenbauteile geltenden Werten erstellt:
BauteileMindest-U-Wertmögliche Maßnahmen
Außenwand0,2412 bis 16 cm dicke Dämmplatten montieren
Bodenplatte über einem unbeheizten Keller0,504 bis 5 cm dicke Dämmschicht aufbringen
Dachflächenfenster1,40Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
Dachschrägen, Steildächer0,2412 bis 16 cm dicke Dämmplatten montieren
Decken, die nach unten an Außenluft grenzen0,2414 bis 18 cm dicke Dämmplatten montieren
Fenster1,30 (Uw-Wert )Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
Flachdach0,204 bis 5 cm dicke Dämmplatten montieren
Oberste Geschossdecken0,2414 bis 18 cm dicke Dämmplatten montieren
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte0,3010 bis 14 cm dicke Dämmplatten montieren

Übrigens: Seit Ende 2015 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen gedämmt sein, wenn sie nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen. Dieser liegt in der Regel bei 4 Zentimetern Dicke. Die Pflicht gilt für alle zugänglichen Decken, unabhängig von ihrer Begehbarkeit. Alternativ kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die seit Februar 2002 (siehe Energieeinsparverordnung (EnEV)) selbst im Gebäude wohnen, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, auch in diesen Fällen die Dämmung vorzunehmen, um die Energieeffizienz zu steigern.

Wichtig

Wer die Auflagen nicht erfüllt und somit gegen das GEG 2024 verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro zzgl. den Kosten für die Nacherfüllung rechnen.

Gilt das GEG auch bei Malerarbeiten?

Nein. "Soll das Haus nur neu gestrichen werden, greift das Gebäudeenergiegesetz nicht", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dennoch ist es sinnvoll, die Fassade vor den Malerarbeiten zu dämmen oder zu sanieren. Denn für beide Arbeiten muss ein Baugerüst aufgestellt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

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