Für alle Kinder Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht
Die lang diskutierte Masern-Impfpflicht kommt und soll im März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen die Impfung künftig nachweisen.
Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Dann gilt: Bevor Kinder in Kitas oder Schulen aufgenommen werden, müssen Eltern nachweisen, dass ihr Nachwuchs geimpft ist.
Impfpflicht schützt Kinderleben
Bei Verstößen sollen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern bereits hatten.
Spahn sagte: "Masernschutz ist Kinderschutz." Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.
In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.
- Umfrageergebnis: Viele Bundesbürger fordern die Impfpflicht für Kinder
- Masern: Was Sie über die Infektion wissen sollten
- Immungedächtnis gelöscht: Masern erhöhen Anfälligkeit für andere Krankheiten
Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine "vertrauliche Spurensicherung" mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa