Streitfall Klinikkosten Viele Krankenhausabrechnungen sind falsch
Jährlich werden im Auftrag der Krankenkassen hunderttausende der von den Kliniken vorgelegten Rechnungen noch einmal geprüft. Wie viele Fehlabrechnungen gibt es und wie hoch ist der Schaden?
15.000 Krankheiten, 30.000 Behandlungsschritte, 1.200 Fallpauschalen mit jeweils sechs Schweregraden: Krankenhausabrechnungen sind in Deutschland nicht nur teuer, sondern auch kompliziert. Im Auftrag der Krankenkassen werden jährlich hunderttausende der von den Krankenhäusern vorgelegten Rechnungen noch einmal geprüft – mit millionenschweren Konsequenzen.
Jede zweite Rechnung in NRW fehlerhaft
Mehr als eine halbe Million Krankenhaus-Rechnungen wurden im vergangenen Jahr allein in Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Krankenkassen noch einmal überprüft. Rund 321.000 davon durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Nordrhein, 223.000 durch den MDK Westfalen-Lippe. Dabei erwies sich in NRW etwa jede zweite Rechnung als fehlerhaft.
Im Bereich Nordrhein sei der Rechnungsbetrag durchschnittlich um jeweils etwa 2.000 Euro gekürzt worden – in der Summe machte das 307 Millionen Euro aus. Von den Krankenkassen werden dabei lediglich besonders auffällige Rechnungen zur Prüfung bei dem medizinischen Dienst eingereicht.
Abrechnungssystem komplizierter als Steuerrecht
"Die MDK stellen fest, dass nach wie vor jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung fehlerhaft ist", beklagt der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, verweist hingegen auf das komplexe Abrechnungssystem. "Das Abrechnungswesen ist komplizierter als das Steuerrecht. So wie jede Steuerprüfung Nachzahlungsgründe findet, haben eingeleitete Abrechnungsprüfungen wegen der Komplexität und der Kompliziertheit des Abrechnungsverfahrens fast immer Chancen für Rechnungsbeanstandungen", sagt Gaß.
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Vor allem die Dauer eines Klinikaufenthalts steht oft im Zentrum der Kritik. Bei mehr als der Hälfte der geprüften Rechnungen (57,8 Prozent) ging es beim MDK Nordrhein etwa um die Verweildauer der Patienten.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa