Streit vorm BGH Ritter Sport: Dürfen auch andere Schokoladen quadratisch sein?
Kampf der Schoko-Firmen: Seit Donnerstag beschäftigt den Bundesgerichtshof die Frage, ob nur die Schokotafeln von Ritter Sport quadratisch sein dürfen. Milka hat da etwas gegen. Doch es geht um mehr als nur ein Urteil.
Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport mit dem Slogan "Quadratisch. Praktisch. Gut." – dürfen trotzdem auch andere Schokoladen quadratisch sein? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische quadratische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Der Konkurrent Milka versucht, die Löschung durchzusetzen.
Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG sieht sich im Recht: "Bereits seit vielen Jahren assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucher mit einer quadratisch verpackten Schokolade die Marke Ritter Sport – selbst wenn die Tafel in einer weißen Folie ohne Logo oder Beschriftung verpackt ist."
In den 1990er Jahren lässt sich das Unternehmen mit Sitz im schwäbischen Waldenbuch das Schokoladenquadrat als Marke schützen. Besser gesagt: eine Art Blanko-Verpackung, neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Hürden für Patent sind hoch
Experten sprechen von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind aktuell gut 4.900 solcher Marken registriert – bei rund 826.000 Einträgen insgesamt. Ferrero hat sich die Milchschnitte schützen lassen und die Rocher-Kugel (verpackt und unverpackt), Lindt seinen Goldhasen.
Allerdings: Die Schutzvoraussetzungen für die Eintragung einer dreidimensionalen Marke sind sehr hoch, sagt DPMA-Sprecher Til Huber. Eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein. Die Prüfer im Markenamt seien deshalb darauf bedacht, unangebrachte Monopolisierungen zu vermeiden.
Streit zwischen Milka und Ritter Sport seit zehn Jahren
"Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn wir eine Form schützen, die auch andere Anbieter der Waren benötigen." Vereinfacht gesagt muss eine schützbare Form so anders sein, dass sie tatsächlich als Marke empfunden wird.
Erfüllt das Ritter-Sport-Schokoquadrat diese Bedingungen? Darum gibt es seit einem Jahrzehnt Streit. 2010 beantragt der Milka-Konzern Kraft Foods (heute Mondelez) beim DPMA, die beiden eingetragenen Marken zu löschen. 2016 ordnet dies das Bundespatentgericht an.
Denn "Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist", können laut Gesetz nicht als Marke geschützt werden. Das Patentgericht hält das für gegeben und beruft sich auf Clara Ritter, die mit ihrem Mann Alfred Eugen das Unternehmen gründete und 1932 die Idee hatte: "Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel." Für die Richter ein Vorteil gegenüber der rechteckig-länglichen Konkurrenz, den Ritter nicht für sich allein beanspruchen könne.
Ist die Form für den Gebrauch von Schokolade entscheidend?
Das sieht der BGH 2017 anders: Zentrale Frage müsse sein, ob die quadratische Form für den Gebrauch von Schokolade typisch sei. Deren Hauptzweck sehen die Richter immer noch im Verzehr. Es komme also in allererster Linie auf den Geschmack und die Zutaten an. Ob sich die Schokolade in die Jacke stecken lässt, halten sie für nebensächlich.
Also müssen die Patentrichter 2018 noch einmal entscheiden, diesmal gewinnt Ritter Sport. Aber der Fall landet wieder in Karlsruhe.
Jetzt geht es um ein anderes Kriterium. Denn auch ein Zeichen, das einzig aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht", genießt keinen Markenschutz. Einen solchen Wert habe das Quadrat gerade wegen seiner Schlichtheit, meint Milka. Die Grundform müsse deshalb auch der Konkurrenz zur Verfügung stehen.
Was ist mit dem Werbeslogan?
Das Patentgericht hat das anders beurteilt. Ein Quadrat sei "nichts anderes (...) als ein spezielles Rechteck". Zumindest könne der Unterschied "keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert und keine wesentliche Andersartigkeit der Warenform begründen". Das heißt: Ritter Sport würde seinen Markenschutz behalten.
Aber was ist mit dem bekannten Slogan? Der ziele ja nun sehr stark auf Form ("Quadratisch.") und Funktionalität ("Praktisch."), sagt Milkas Anwalt Reiner Hall – und sei wesentlicher Teil des Erfolgs. Vom Geschmack her seien sich doch alle Schokoladen irgendwie ähnlich.
Entscheidend wird das Urteil des Bundesgerichtshofs sein. Es soll in den nächsten Wochen verkündet werden. (Az. I ZB 42/19 u.a.)
- Nachrichtenagentur dpa