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Wohngeld und Kindergeld: Wird beides miteinander verrechnet?


Sozialleistungen verstehen
Wohngeld und Kindergeld: Was wird wirklich angerechnet?

t-online, Uwe Pleines

04.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Kinder- und Wohngeld können Hand in Hand gehen – und sind doch nicht dasselbe. (Quelle: imago-images-bilder)

Bei einem finanziellen Engpass können Sie unter Umständen Wohngeld beantragen. Doch was gilt dabei für das Kindergeld? Wird es angerechnet?

Das Kindergeld wird nicht auf das Wohngeld angerechnet. Anders verhält es sich bei Unterhaltszahlungen. Das sind klassische Einnahmen, deren Angabe zwingend erforderlich ist. Ansonsten erfolgt eine Rückzahlung des überschüssigen Wohngelds.

Keine Anrechnung des Kindergeldes beim Wohngeld

Das Kindergeld oder ein Kinderzuschlag erhalten Sie unabhängig zu Ihren bestehenden Zuschüssen zum Wohngeld. Dazu zählt auch eine Abzweigung für zum Beispiel Bildungs- und Teilhabeleistungen. Darunter ist unter anderem eine Kostenübernahme für eine Klassenfahrt zu verstehen.

Das wird auf das Wohngeld angerechnet

Im Wohngeldgesetz finden Sie bestimmte Formeln, nach denen sich das Wohngeld berechnet. Es wird nicht zwischen Immobilienbesitzern und Mietern unterschieden. Drei Faktoren sind für die Berechnung wesentlich:

  • Ihr Einkommen
  • Anzahl Ihrer Familienmitglieder
  • Ihre Miethöhe oder Belastung

Eine wichtige Rolle spielt das Gesamteinkommen Ihres Haushalts. Auf diese Weise ist eine individuelle Berechnung des Ihnen zustehenden Wohngelds möglich (§ 19 WoGG).

Zusätzliche Anträge zum Wohngeld

Das Wohngeld-Plus bringt eine dauerhafte Heizkostenzahlung. Durchschnittlich erhalten Sie pro Quadratmeter ein um 1,20 Euro höheres Wohngeld. Im Januar 2023 wurde die Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld steigert sich dadurch um 0,40 Euro pro Quadratmeter. Darüber hinaus beschloss der Gesetzgeber die Freigabe eines zweiten Heizkostenzuschusses. Davon profitieren Empfänger von Wohngeld, BAföG und Ausbildungsbeihilfen. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag.

Das Kindergeld als Einkommen anrechnen

Kürzlich veröffentlichte der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg drei Urteile, nach denen das zum Unterhalt an die Eltern ausgezahlte Kindergeld dem Einkommen zuzurechnen ist. Das entspricht den sozialrechtlichen Vorschriften. Eltern zahlen demnach anteilig Beträge für zum Beispiel spezielle Maßnahmen der Jugendhilfe. Dazu zählen unter anderem Kosten der Unterbringung in Jugendhilfemaßnahmen, beispielsweise vollstationär in einer Pflegefamilie oder einem Heim.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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