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Zum journalistischen Leitbild von t-online.IBAN falsch? Wie Sie sich eine Überweisung zurückholen
Zu schnell getippt, einen Zahlendreher eingebaut – und das Geld landet auf dem falschen Konto. Doch es gibt Möglichkeiten, die Überweisung zurückzuholen.
Es ist schon ein Kreuz mit der langen IBAN. Kurz die Zahlen verwechselt und ein fremder Empfänger freut sich über einen unerwarteten Geldregen. Nicht nur bei falscher IBAN, auch bei falschen Adressaten oder teils bei fehlendem Verwendungszweck wünscht sich der Absender sein Geld zurück.
Doch keine Panik. Viele Banken bieten bei einer fehlerhaften Überweisung oder einer gänzlichen Fehlüberweisung einen Rückrufservice an; allerdings meist kostenpflichtig und unter Vorbehalt. t-online erklärt, was Sie beachten sollten – und wie die Konditionen der Banken sind.
Kann ich die Überweisung zurückziehen?
Ja. Grundsätzlich gilt: Sie können eine Überweisung zurückziehen. Allerdings ist bei einer Fehlüberweisung Schnelligkeit gefragt.
Sobald Sie bemerkt haben, dass Ihre Überweisung an ein falsches Konto gegangen sein könnte, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und ihr mitteilen, dass Sie eine Überweisung zurückbuchen möchten.
In diesen zwei Fällen können Sie die Überweisung stoppen:
- Wenn das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde.
- Wenn das Geld schon abgebucht wurde, aber noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist.
Rückholservice Ihrer Bank anfragen
Schwieriger wird es, sobald das Geld auf dem Konto der Empfängerbank liegt. In diesem Fall kann Ihre Bank nicht mehr in den Überweisungsvorgang eingreifen. Das Geld liegt dann in den Händen des Empfängers.
In diesem Fall können Sie jedoch einen Rückholservice bei Ihrer Bank anfragen. Für diesen Auftrag kann die Bank allerdings Geld verlangen (siehe unten). Je nach Höhe der Gebühr lohnt sich das bei kleinen Beträgen also nicht unbedingt.
Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht. Und erstatten muss Ihre Bank Ihnen den fehlerhaft überwiesenen Betrag ebenfalls nicht (siehe unten).
- Falsche Überweisung: Was Absender und Empfänger beachten müssen
- SOFORT-Überweisung: So funktioniert das schnelle Bezahlsystem
- Geldtransfer: Wie lange darf eine Überweisung dauern?
Annahmefristen beim Onlinebanking
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 675s) dürfen Onlineüberweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum maximal einen Bankarbeitstag dauern. Bei Überweisungen innerhalb des eigenen Bankinstituts erfolgt die Transaktion jedoch häufig direkt.
Da bei einer Fehlüberweisung ein paar Minuten den Unterschied ausmachen können, achten Sie auf die Fristen für Onlineüberweisungen. Wenn ein Auftrag noch nicht ausgeführt wurde, ist die Rückbuchung des falsch überwiesenen Betrages leicht (siehe oben).
Eine Übersicht der Annahmefristen der gängigsten Banken:
- Deutsche Bank: 15.30 Uhr
- Commerzbank: 17 Uhr
- Postbank: 14 Uhr
- ING: 18 Uhr
- DKB: 15 Uhr
- Comdirect: 18 Uhr
- Norisbank: 15.30 Uhr
- Targobank: 20.15 Uhr
Was kostet die Rückholung einer Überweisung?
Wenn Sie Ihre Bank mit der Rückholung einer Überweisung beauftragen, darf sie den Aufwand in Rechnung stellen. Dabei variieren die Kosten je nach Bank. Diese sind in deren aktuellen Gebührentabellen festgelegt. Bei den meisten Kreditinstituten fallen zwischen 8 und 20 Euro pro Rückholungsauftrag an.
Eine Übersicht über die Rückholkosten der gängigsten Banken:
- Postbank: 9,99 - 14,99 Euro
- Norisbank: 10 Euro
- Berliner Volksbank: 10 - 20 Euro
- Hamburger Sparkasse: 10 Euro
- DKB: 10 Euro
- Santander: 13 Euro
- Comdirect: 14,90 Euro
- Deutsche Bank: 9,99 - 14,99 Euro
- Targobank: 20 Euro
- Commerzbank: 11 Euro
Angaben laut Anbieter, Stand: 2024
Kann ich von meiner Bank eine Rückerstattung fordern?
Nein, Sie haben kein grundsätzliches Recht auf die Rückerstattung des fälschlich überwiesenen Betrags.
Allerdings muss das Empfänger-Geldhaus bei einer fehlerhaften und nicht grob fahrlässigen oder betrügerischen Fehlüberweisung der überweisenden Bank die erforderlichen Informationen für eine Rückbuchung zur Verfügung stellen.
- Gebühren für Geldtransfer: Was kostet eine Überweisung ins Ausland?
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Ungerechtfertigte Bereicherung: Wann sollte ich zum Anwalt?
Da der "falsche Empfänger" ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag juristisch gesehen zurückgeben. Sie sollten sich jedoch vorab erkundigen, welche Kosten bei einem Rückholungsauftrag von Ihrer Bank auf Sie zukommen (siehe oben).
Weigert sich der falsche Empfänger, das Geld zurückzuüberweisen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt mit der Rückbuchung beauftragen. Wenn es sich nach § 812 BGB um eine Bereicherung ohne Rechtsgrund handelt, muss der Empfänger das Geld zurückgeben. Auch dann, wenn er zum Beispiel mit dem falsch überwiesenen Geld seine Schulden bezahlt hat.
Doch es gibt Ausnahmen: Der Empfänger muss das Geld nur so lange herausgeben, wie er "bereichert" ist (§ 818, Absatz 3 BGB). Hat der Überweisungsempfänger das Geld etwa bei einer kurzfristig gebuchten Urlaubsreise oder bei einem Restaurantbesuch verprasst und von dem unverhofften Geldeingang nichts gewusst, muss er womöglich nichts mehr herausrücken.
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Was hat sich bei Fehlüberweisungen geändert?
Die Rückbuchung einer Überweisung ist für Bankkunden seit Anfang 2018 einfacher geworden. Auf Grundlage der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD 2) müssen Banken bei Überweisungen, die vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurden (wie im Fall eines Betrugs), den fälschlich abgebuchten Betrag spätestens einen Tag nach Information zurückerstatten.
Dies kann verweigert werden, wenn sie den Verdacht eines Betrugsfalls oder der groben Fahrlässigkeit des Kunden hegen. Liegt jedoch eine Fehlüberweisung vor, muss die Empfängerbank dem Kreditinstitut des Zahlers alle Informationen zur Verfügung stellen, damit die Überweisung zurückgebucht werden kann – garantiert ist die Rückbuchung aber nicht.
- Eigene Recherche
- finanztip.de: "Wenn beim Bezahlen etwas schiefgeht"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa