Staatlicher Zuschuss Klimakomponente beim Wohngeld: Wie hoch fällt sie aus?

Mit Wohngeld unterstützt der Staat Menschen mit geringem Einkommen. Dabei berücksichtigt er auch, dass Mieten durch energetische Sanierungen stetig steigen.
Menschen mit geringem Einkommen können sich mit dem Wohngeld einen staatlichen Zuschuss für die Miete sichern. Wichtig dafür: Die Wohnung von Antragstellern darf – abhängig von der Personenzahl des Haushalts und der Region – eine gewisse Miethöhe nicht überschreiten. Sieht der Gesetzgeber die Miete als unverhältnismäßig an, kürzt er einen möglicherweise berechtigten Wohngeldanspruch.
Für die Einschätzung, ob eine Miete für die Region und den jeweiligen Haushalt angemessen ist, nutzen die Behörden ein sogenanntes Mietenstufen-Modell. Jede Gemeinde wird einer von sieben Mietenstufen zugeordnet – in die höchsten Mietenstufen werden Gemeinden einkategorisiert, in denen das Mietenniveau besonders hoch ist. Hier darf die jeweilige Miete für Antragsteller von Wohngeld dann entsprechend höher sein.
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Klimakomponente ist eine Pauschale
Seit einigen Jahren schlagen die Behörden auf den jeweiligen Mietenhöchstbetrag pauschal die sogenannte Klimakomponente auf – wodurch sich dieser ein Stück weit erhöht. Die Neuerung wurde im Rahmen der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 eingeführt. Damit sollen Kaltmieterhöhungen aufgrund von etwaigen energetischen Sanierungen möglichst unbürokratisch berücksichtigt werden. Das soll auch Geringverdienern ermöglichen, in einer Wohnung mit hohen energetischen Standards zu leben.
"Die Klimakomponente wird bei allen Wohngeldbeziehenden pauschal berücksichtigt, unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich energetische Sanierungen und daraus resultierende Mieterhöhungen vornimmt", sagt Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland. Die Klimakomponente beträgt 19,20 Euro im Monat für einen Ein-Personen-Haushalt.
- Nachrichtenagentur dpa