Neue Ausweisdokumente Nach der Hochzeit: Das sollten Sie jetzt dringend tun

In erster Linie geht’s um Liebe, in zweiter um Formalitäten. Denn was viele Frischgetraute nicht bedenken: Es werden regelmäßig neue Ausweisdokumente erforderlich.
Den Bund der Ehe eingegangen? Dann könnten Ihre Ausweisdokumente die Gültigkeit verloren haben. Und zwar immer dann, wenn sich mit der Eheschließung auch Ihr Nachname verändert hat. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin.
Frischvermählte sollten daher spätestens umgehend nach der Hochzeit ihr zuständiges Bürgeramt aufsuchen, um einen neuen Personalausweis mit dem geänderten Nachnamen zu beantragen. Nur so können Verbraucher sicherstellen, dass sie ihrer Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokuments nachkommen. Wer perspektivisch auch internationale Reisen plant, gibt am besten gleich einen neuen Reisepass in Auftrag.
Diese Dokumente sind bei Antragstellung erforderlich
Zur Antragstellung auf der Behörde sollten Betroffene ihre bisherigen Ausweisdokumente sowie eine Eheurkunde oder einen beglaubigten Eheregisterauszug oder alternativ eine Bescheinigung über die neue Namensführung mitbringen. Zudem kann ein aktuelles, biometrisches Passfoto erforderlich sein.
Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert, die in einem zertifizierten Studio oder direkt in der Behörde erstellt wurden.
Die Kosten für einen Personalausweis:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren (nur 6 Jahre gültig)
- 37 Euro für Personen über 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Die Kosten für einen Reisepass:
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 70 Euro für Personen über 24 Jahren
- Wer es besonders eilig hat, zahlt für den Express-Service einen Aufpreis von 32 Euro
- Die Beantragung im Ausland oder nicht am Hauptwohnsitz kostet ebenfalls einen Aufpreis
Neue Pässe lassen sich schon vor der Hochzeit beantragen
Gut zu wissen: Wer etwa direkt im Anschluss an die Hochzeit in die Flitterwochen fliegen möchte, kann seine neuen Ausweisdokumente laut BMI schon acht Wochen vor der Eheschließung beantragen. Das zuständige Bürgeramt händigt die neuen Pässe zwar erst aus, wenn die erforderlichen Dokumente über die Eheschließung vorgelegt werden können. So können Frischvermählte aber sicherstellen, rechtzeitig zum Reisebeginn die neuen Dokumente in den Händen zu halten.
Wichtig: Reisende sollten unbedingt darauf achten, dass sie auch bei Flugbuchung und einer möglicherweise erforderlichen Reisevoranmeldung bereits ihren neuen Namen angeben. Stimmt dieser nicht mit dem auf dem Ausweisdokument überein, kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern.
Behalten Ehemann und Ehefrau jeweils ihren Geburtsnamen, müssen sie ihre Ausweisdokumente nach der Heirat nicht ändern oder neu beantragen. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Grund: Der Familienstand ist nicht Bestandteil der Passdaten.
- Nachrichtenagentur dpa