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Grundsteuer für Garagen: Was Mieter und Eigentümer beachten sollten


Mieter und Grundstücksbesitzer
Grundsteuer für Garagen: Wann sie fällig wird und wann nicht

t-online, Bernd Wicik

18.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Garage oder Carport: Wo soll das Auto über Nacht hin?Vergrößern des Bildes
Auto unter einem Carport: Für diese Art Stellplatz gelten bei der Grundsteuer andere Regeln als für Garagen. (Quelle: Jens Schierenbeck/dpa)
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Die Grundsteuer steckt voller Feinheiten. Ob Sie als Eigentümer oder Mieter zahlen müssen, hängt auch vom Bundesland ab. Alles Wichtige im Überblick.

Die Grundsteuer geht viel mehr Menschen an, als so mancher Bürger vermutet. In der steuerlichen Praxis lauern Überraschungen und es gibt Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Besitzer von Garagen zahlen unter Umständen keine Grundsteuer, Mieter hingegen über den Umweg der Nebenkostenabrechnung sehr wohl. Wer sich informiert, spart häufig Geld.

Mieter und die Grundsteuer

Wenn die Grundsteuer anfällt, haben Vermieter unter bestimmten Bedingungen das Recht, die Steuerkosten auf die Mieter umzulegen. Das hängt unter anderem vom Mietvertrag ab und davon, ob alle Wohnungen im betreffenden Haus vermietet sind. Ist Ihre Garage aufgrund von Bauart und Nutzfläche an Ihrem Wohnort grundsteuerpflichtig, sind Sie als Eigentümer zahlungspflichtig. Sind Sie zusätzlich Vermieter der Garage, können Sie die Kosten bei Vorliegen der Bedingungen auf Ihre Mieter umlegen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Besonderheiten der Nutzfläche bei einer Garage

Die Nutzfläche bei Gebäuden zu ermitteln, erfordert Spezialwissen, vor allem über die Sonderregelungen zu betrieblich genutzten Flächen und dem Homeoffice. Die Nutzfläche einer Garage hängt von verschiedenen Bestimmungsgrößen ab. Ist die Garage mehrstöckig gebaut und verfügt sie über mehr Fläche als die Grundfläche? Dann fällt mehr Grundsteuer an.

Zwei wichtige Tipps für Garagenbesitzer und Bauherren

  • Tipp 1: Grundsteuerlich relevant sind ausschließlich klassische Garagen mit Wänden, die den gesamten Bereich abdecken. Stellplätze sowie Carports sind ausdrücklich ausgenommen. Planen Sie derzeit den Bau einer Garage, empfiehlt es sich, zuerst den fälligen Grundsteuerbetrag auszurechnen. Wenn er Ihnen als Belastung erscheint, überlegen Sie sich gut, ob anstatt einer Garage auch ein Carport Ihren Bedürfnissen entspricht.
  • Tipp 2: In manchen Bundesländern gibt es einen Freibetrag für Garagen, die eine bestimmte Quadratmeterzahl nicht überschreiten. In Bayern gelten beispielsweise 50 Quadratmeter. Informieren Sie sich genau, was in Ihrem Bundesland gilt. Eventuell zahlen Sie für Ihre Garage keine Grundsteuer. Wollen Sie bauen, bedenken Sie die Größe der Garage hinsichtlich des Freibetrags. Smarte Bauherren bleiben unter dem Limit.

Die Grundsteuer zerfällt in drei Klassen. Das "A" steht für Grundstücke, die forst- und landwirtschaftlich genutzt werden, das "B" für sonstige bebaute Flächen und das "C" für Bauland.

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