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Gewerbe ruhen lassen: Dürfen Gewerbetreibende das? Was Sie beachten müssen


Selbstständigkeit
Gewerbe ruhen lassen: Geht das so einfach?

Von t-online, sipi

23.04.2025 - 11:56 UhrLesedauer: 2 Min.
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Das verarbeitende Gewerbe verzeichnet rückläufige Beschäftigtenzahlen. (Quelle: Felix Kästle/dpa/dpa-bilder)
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Es gibt verschiedene Gründe, warum Gewerbetreiber ihr Geschäft ruhen lassen. Doch wie geht das genau?

Ob aus gesundheitlichen, zeitlichen, privaten oder betrieblichen Gründen, manchmal können Gewerbetreibende ihre Tätigkeit für eine Zeit lang nicht ausüben und müssen ihr Gewerbe ruhen lassen. Doch was bedeutet das genau und wie funktioniert es? Wie läuft es ab und worauf müssen Sie achten? Das erfahren Sie hier.

Was bedeutet es, ein Gewerbe ruhen zu lassen?

Wenn Sie Ihr Gewerbe ruhend melden, gilt Ihre bestehende Gewerbeberechtigung nicht mehr. Die Stilllegung ist dabei temporär, sodass Sie das Gewerbe zum späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen können. Das ist der Unterschied zur Gewerbeabmeldung, denn diese ist endgültig und das ruhende Gewerbe eine Zwischenlösung.

Achtung: Während das Gewerbe ruht, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit nicht bewerben, anbieten oder ausführen.

Gewerbe ruhen lassen – wie funktioniert es?

Das ruhende Gewerbe müssen Sie dem Gewerbeamt nicht melden und es entstehen keine Kosten. Wenn Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen möchten, müssen Sie dies jedoch dem Finanzamt mitteilen. Ebenso sollte eine Mitteilung erfolgen an:

  • Krankenkasse
  • IHK
  • Berufsgenossenschaft

Während Ihre Firma ruht, müssen Sie aufgrund fehlender Einnahmen und Gewinne gewöhnlich keine Steuern zahlen. Es ist jedoch möglich, dass Sie weiterhin die Steuererklärung abgeben müssen.

Beträge an die Berufsgenossenschaft und IHK müssen Sie während der Unterbrechung weiterhin zahlen, insofern diese Kosten im aktiven Betrieb anfallen. Wenn Sie Ihr Gewerbe wieder aufnehmen, ist eine Mitteilung an das Finanzamt nötig.

Was gibt es beim ruhenden Gewerbe noch zu beachten?

Für die Ruhemeldung sind keine Formvorschriften notwendig. Liefern Sie jedoch folgende Informationen:

  • Name des Gewerbeinhabers und Gesellschaft
  • Benennung des Gewerbes
  • Wirksamkeitsdatum der Ruhendmeldung
  • Unterschrift Gewerbeinhaber, Geschäftsführer oder Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht

Die Ruhemeldung können Sie, bis auf wenige Ausnahmen, formlos einreichen. Melden Sie Ihr Gewerbe zum gleichen Zeitpunkt ab, an dem Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten einstellen. Sonst riskieren Sie ein Bußgeld. Die Frist beträgt drei Wochen.

Ihr Gewerbe kann mehrere Jahre lang ruhen. Sie pausieren wirtschaftlich auf unbestimmte Zeit. Der Dauer sind keine Grenzen gesetzt.

Verwendete Quellen
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