Rechte als Arbeitnehmer Überwachung am Arbeitsplatz durch Kollegen: Das ist erlaubt

Von Kollegen am Arbeitsplatz überwacht zu werden, erinnert eher an Stasizeiten. Manchmal ist Überwachung aber auch zulässig. Wir klären auf.
Sie wollen nur in Ruhe Ihre Arbeit verrichten, doch ständig steht ein Kollege oder eine Kollegin hinter Ihnen und schaut Ihnen über die Schulter? Sobald Sie auf die Toilette gehen, bekommen Sie Kommentare, wie lange Sie doch weg waren oder ob Sie schon wieder eine Pause machen? Wer sich die ganze Zeit überwacht fühlt, geht irgendwann nur noch mit Bauchschmerzen zur Arbeit. Doch Überwachung ist nicht per se ein No-Go. Wir erklären, warum.
Dann ist die Überwachung durch Kollegen denkbar
Niemand arbeitet gerne in einem Umfeld, in dem Misstrauen und übermäßige Kontrolle auf der Tagesordnung stehen. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber aber laut Arbeitsrecht bestimmte Maßnahmen ergreifen, die der ein oder andere als Überwachung empfindet. Dazu gehört es, Arbeitszeiten und Pausenzeiten zu kontrollieren beziehungsweise zu tracken.
Auch ob Sie die Leistungen erfüllen, für die Sie bezahlt werden, dürfen der Arbeitgeber und Kollegen überprüfen, die über Ihnen in der Hierarchie stehen. Besteht der Verdacht, dass Sie mehr Zeit auf Social Media als in Arbeitsprojekten verbringen, darf Ihr Arbeitgeber ebenfalls eingreifen.
Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer
Nichtsdestoweniger dürfen Kollegen und Arbeitnehmer nicht Ihr Recht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Das regelt unter anderem die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Für Sie bedeutet das: Ohne Ihre schriftliche und freiwillige Zustimmung, die Sie jederzeit widerrufen können, darf Sie niemand beispielsweise am Arbeitsplatz filmen oder Ihre Gespräche aufzeichnen.
Haben Sie das Gefühl, Ihre Kollegen kontrollieren Sie unrechtmäßig, sollten Sie das Gespräch suchen und ergründen, warum Ihnen so viel Misstrauen entgegengebracht wird. Fruchtet dieses Gespräch nicht, sollten Sie den Betriebsrat einschalten.
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Wann Sie von der Überwachung selbst profitieren
Ein bestimmtes Kontrollsystem unter Ihnen und Ihren Kollegen kann zum Teil auch in Ihrem Interesse sein. So lässt sich etwa verhindern, dass sich jemand an Ihrer Tasche oder Ihren Lebensmitteln im Bürokühlschrank bedient. Auch wenn es darum geht, dass alle die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit richtig umsetzen, können Sie von Kontrollen profitieren.
Welche Überwachungsmethoden zulässig sind
Die meisten Überwachungsmaßnahmen können Arbeitgeber nicht ohne die Einwilligung der Mitarbeitenden umsetzen. Heimlich Kameras aufzustellen, ist ein Tabu, es sei denn, es gibt beispielsweise begründete Annahmen, dass sich ein Mitarbeiter regelmäßig an Büromaterial oder anderem Eigentum bedient. Dann können Arbeitgeber im Einzelfall eine Ausnahme machen.
Sind Sie als Lkw-Fahrer oder -Fahrerin beschäftigt, darf Ihr Arbeitgeber Sie unter anderem per GPS tracken – zumindest, solange er Fahrtrouten optimieren will und nicht Ihre Pausen überwachen. Auch dann müssen Sie aber vorab schriftlich informiert werden.
- Arbeitsrechte.de: "Mitarbeiterüberwachung: Was ist Arbeitgebern erlaubt und was verboten?"
- Archivmaterial
- Eigene Recherche