Arbeitsrecht Beleidigungen im WhatsApp-Chat können Folgen haben
Haben wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus geschlossenen WhatsApp-Gruppen Konsequenzen? Das Bundesarbeitsgericht befasste sich mit einigen Fragen.
Mitglieder geschlossener Chatgruppen im Internet können bei rassistischen Äußerungen oder Beleidigungen von Arbeitskollegen nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen. Das hat am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Außerordentliche Kündigung möglich
Ihnen kann eine außerordentliche Kündigung drohen, wenn menschenverachtende Pöbeleien öffentlich werden, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall einer WhatsApp-Gruppe bei der Fluggesellschaft TUIfly GmbH in Niedersachsen. Eine Vertraulichkeitserwartung hänge von der Art der Nachrichten und der Größe der Gruppe ab.
Deutschlands höchste Arbeitsrichter beschäftigten sich in dem Verfahren erstmals mit der Frage, ob eine kleine WhatsApp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Die Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen in geschlossenen Gruppen von Messaging-Diensten ist nach Angaben von Fachleuten bisher uneinheitlich in Deutschland.
- Nachrichtenagentur dpa