t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberBeruf & KarriereArbeitsrecht

Abfindung bei fristloser Kündigung: Dieser Anspruch gilt für Sie


Recht im Job
Abfindung bei fristloser Kündigung: Was Sie wissen müssen

Von t-online, jja

19.02.2025Lesedauer: 2 Min.
Kündigung: Der Vermieter kann dem Mieter nicht einfach die Wohnung kündigen.Vergrößern des Bildes
Ihre Chancen auf eine Abfindung hängen davon ab, wie deutlich die fristlose Kündigung begründet werden kann. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)
News folgen

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern eine Abfindung bei einer Kündigung. Ob das auch bei einer fristlosen Kündigung möglich ist?

Wenn die Konjunktur schwächelt und die Auftragslage der Unternehmen sinkt, bauen Unternehmen häufig Stellen ab und viele Arbeitnehmer zahlen Abfindungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.

Allerdings können gekündigte Mitarbeiter grundsätzlich unabhängig vom Kündigungsgrund eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das gilt nicht nur für betriebsbedingte, sondern auch für personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen.

Entscheidend ist, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob der Arbeitnehmer durch eine Klage eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung erreichen möchte. Ob das auch bei einer fristlosen Kündigung zutrifft, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Beendet die Kündigung das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sofort, handelt es sich um eine fristlose Kündigung. Besonderheit im Vergleich zur ordentlichen Kündigung ist die Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Bei betriebsbedingten Gründen ist oft die Rede von einer fristlosen Kündigung, es handelt sich aber eigentlich um eine außerordentliche Kündigung.

Wann kommt es zu einer fristlosen Kündigung?

Beide Parteien eines Arbeitsvertrags können fristlos kündigen. Voraussetzung ist laut BGB, dass das Dienstverhältnis aus gutem Grund ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden darf. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers sind:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Diebstahl oder Unterschlagung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Verletzung der Schweigepflicht
  • Gewalt oder Mobbing am Arbeitsplatz

Als Arbeitnehmer haben Sie ebenfalls das Recht zur fristlosen Kündigung, beispielsweise bei ausbleibender Lohnzahlung, gesundheitlicher Gefährdung oder unzumutbaren Arbeitsanweisungen. Kommt die Kündigung von Ihnen, stehen die Chancen auf eine Abfindung allerdings schlecht.

Ist eine Abfindung bei fristloser Kündigung möglich?

Wurden Sie fristlos durch Ihren Arbeitgeber gekündigt, liegen nach seiner Auffassung triftige Gründe vor. Auf den ersten Blick erscheint der Gedanke an eine Abfindung abwegig, insbesondere bei Kündigungsgründen wie Diebstahl, Vertrauensverlust oder Informationsweitergabe. In der Praxis haben Sie als Arbeitnehmer aber oft die Möglichkeit, mit Verhandlungsgeschick eine Abfindung zu erreichen.

Wann erklären sich viele Arbeitgeber zu einer Abfindung bereit?

Die fristlose Kündigung ist nicht in Stein gemeißelt und müsste bei Klage zunächst vor Gericht standhalten. Fällt die Entscheidung allerdings zu Ihren Gunsten, muss der Arbeitgeber Sie wieder einstellen. Um einen solchen Rechtsstreit und die mögliche Rückzahlung entgangener Löhne zu verhindern, erklären sich viele Arbeitgeber trotz fristloser Kündigung zur Zahlung einer Abfindung bereit. Fälle wie der Skandal auf Sylt sind ein gutes Beispiel für Situationen, in denen eine (fristlose) Kündigung zumindest umstritten ist.

Wie hoch fällt eine Abfindung in der Regel aus?

Als grobe Faustregel gilt, dass ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als übliche Höhe gilt.

Lassen Sie sich hierzu immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, da die Rechtslage in Deutschland nicht eindeutig ist und jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muss. Bei einer eindeutig begründeten fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber stehen die Chancen auf eine Abfindung allerdings schlecht. Ein Rechtsanwalt kann den Einzelfall mit Ihnen besprechen und erst nach Abwägung aller Chancen Schritte einleiten.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom